PAD, PADneXt & VDDS: Schnittstellen zur Abrechnungsstelle

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Abstract – PAD, PADneXt & VDDS: Schnittstellen zur Abrechnungsstelle

  • Für die digitale Privatliquidation über externe Abrechnungsstellen stehen drei standardisierte Schnittstellen zur Verfügung: PAD (ASCII, seit 1999, eingefroren seit 2007), PADneXt (XML, seit 2010, offener Standard, aktuelle Version 2.12) und VDDS-RZ (zahnärztlich, VDDS-Mitglieder, XML-Rollout bis April 2026).
  • PADneXt ist der aktuelle Standard für Arztpraxen: XML-basiert, kostenlos implementierbar, mit Quittungsfunktion, Vorab-Validierung und Unterstützung für MVZ und Gemeinschaftspraxen; die verschlüsselte Übertragung erfolgt via PAD transfer (KV-SafeNet-Anbindung).
  • VDDS-RZ ist ausschließlich für Zahnärzte und VDDS-Mitglieder zugänglich; die neue XML-Version 3 (VDDS RZ XML) löst die klassische ASCII-Schnittstelle ab — neue technische Entwicklungen erfolgen nur noch in der XML-Version.
  • Bei der PVS-Auswahl sind PADneXt-Implementierungsstand, PAD-transfer-Integration und — für Zahnärzte — VDDS-Mitgliedschaft des Anbieters sowie VDDS-RZ-XML-Unterstützung vorab zu prüfen; KVDT ist kein Bestandteil dieser Schnittstellen, sondern regelt separat die Kassenabrechnung gegenüber der KV nach § 295 Abs. 4 SGB V.

Was ist eine Abrechnungsschnittstelle — und warum ist sie praxisrelevant?

Wer die Privatliquidation an eine ärztliche Abrechnungsstelle auslagert, muss Patienten- und Behandlungsdaten digital übermitteln. Dafür sind standardisierte Schnittstellen zwischen dem Praxisverwaltungssystem und der Abrechnungsstelle notwendig. Ohne diese Schnittstellen sind nur papiergebundene Übertragungen oder manuelle Dateneingaben möglich — beides kostet Zeit und erzeugt Fehlerquellen.

Die rechtliche Grundlage für die Privatliquidation ergibt sich aus der GOÄ für Ärzte, der GOZ für Zahnärzte und der GebüH für Heilpraktiker. Welche Schnittstelle dabei technisch zum Einsatz kommt, ist keine Frage der Präferenz, sondern der Kompatibilität: Ihre Abrechnungsstelle muss das Format unterstützen, das Ihre Praxissoftware ausgibt.

Hinweis: Ein inkompatibles Dateiformat führt nicht zu einer Fehlermeldung — es führt dazu, dass Ihre Abrechnungsstelle die Daten nicht einlesen kann und Sie manuell nacharbeiten müssen.

PAD: der historische Standard für die Privatabrechnung

Entstehung und Aufbau

Die PAD-Schnittstelle (Privatabrechnung digital) wurde 1999 vom PVS-Verband entwickelt und in allen gängigen Praxisverwaltungsprogrammen implementiert. Sie legte den ersten einheitlichen Standard für den digitalen Datenaustausch zwischen Arztpraxis und privatärztlicher Verrechnungsstelle. Die Dateistruktur ist textorientiert im ASCII-Format. Alle offenen Abrechnungsfälle werden in einer einzigen Datei gebündelt übertragen.

Die letzte substanzielle Weiterentwicklung erfolgte 2007. Diese Änderung betraf die Aufnahme besonderer Felder für die BG-Abrechnung nach UV-GOÄ (neue Satzart 410). Seitdem ist PAD eingefroren.

Wann PAD noch sinnvoll ist

PAD ist in vielen älteren Praxissystemen noch aktiv. Wenn Ihre Abrechnungsstelle PAD akzeptiert und Ihre Software kein PADneXt unterstützt, ist der Betrieb grundsätzlich weiterhin möglich. Strukturelle Einschränkungen existieren jedoch: PAD kennt keine Quittungsfunktion, unterstützt keine modernen Organisationsformen wie MVZ oder Gemeinschaftspraxen und bietet keine verschlüsselte Direktübertragung. Bei einem Praxissoftware-Wechsel oder -Update lohnt sich die Umstellung auf PADneXt.

PADneXt: der XML-basierte Nachfolger im Detail

Technische Grundlage

PADneXt löste PAD ab Oktober 2010 als neuer Standard ab. Die Schnittstelle wurde von der PADline GmbH im Auftrag des PVS-Verbandes entwickelt. Die aktuelle Version ist PADneXt 2.12 (Stand: 25. Oktober 2017). PADneXt basiert vollständig auf XML, was eine Schema-Validierung vor der Übertragung ermöglicht. Fehler in den Abrechnungsdaten werden damit frühzeitig erkannt — noch bevor die Datei die Abrechnungsstelle erreicht.

Die Schnittstelle ist offen: Jede Praxissoftware oder Klinikinformationssystem kann PADneXt ohne Lizenzzahlung implementieren. Eine optionale Zertifizierung durch PADline ist möglich und dient als Qualitätssignal.

Vorteile gegenüber PAD

MerkmalPADPADneXt
DatenformatASCIIXML
QuittungsfunktionNeinJa (optional)
Vorab-ValidierungNeinJa (XML-Schema)
Verschlüsselte ÜbertragungNeinJa (via PAD transfer)
MVZ / GemeinschaftspraxisNeinJa
Letzte Aktualisierung20072017 (v2.12)
LizenzpflichtNeinNein (offener Standard)

PADneXt unterstützt erstmals auch Gemeinschaftspraxen, Praxisgemeinschaften, MVZ und Krankenhäuser in ihrer Organisationsstruktur. Für komplexere Praxisformen ist PADneXt damit zwingend erforderlich.

PAD transfer als Übertragungsweg

PADneXt definiert das Datenformat — nicht den Übertragungsweg. Für die sichere Übertragung steht PAD transfer zur Verfügung, ein Portal der PADline GmbH. PAD transfer ist seit 2013 an das KV-SafeNet angebunden. Die Daten werden beim Arzt verschlüsselt und erst beim Abrechnungsdienstleister entschlüsselt. Eine 1-Klick-Abrechnung direkt aus dem Praxisverwaltungssystem ist seit dem REST-Service (2015) möglich. Einen PAD-transfer-Zugang richtet die jeweilige privatärztliche Verrechnungsstelle nach Antrag ein.

VDDS-Schnittstellen: der zahnärztliche Standard

VDDS-RZ: Abrechnungsdaten an Rechenzentren

Die VDDS-RZ-Schnittstelle ermöglicht die Übertragung von Dental-Abrechnungsdaten aus Zahnarztpraxen an Abrechnungsstellen für Zahnärzte. Sie wird vom Verband Deutscher Dental-Software Unternehmen e.V. (VDDS) betrieben und steht ausschließlich VDDS-Mitgliedern zur Verfügung — sowohl Softwarehäusern als auch privatärztlichen Verrechnungsstellen. Das unterscheidet VDDS-RZ strukturell von PADneXt, das als offener Standard ohne Mitgliedschaft nutzbar ist.

Aktuell läuft die Ablösung der klassischen ASCII-basierten Version durch die neue VDDS RZ XML (Version 3). Die Frist für die flächendeckende Umsetzung war der 1. April 2026. Die alte Schnittstelle bleibt vorerst nutzbar, neue technische Entwicklungen erfolgen ausschließlich in der XML-Version.

Praxisrelevanz für Zahnärzte: Fragen Sie Ihren Zahnarztsoftware-Anbieter aktiv, ob VDDS RZ XML bereits implementiert ist. Anbieter, die nur noch die alte ASCII-Version unterstützen, werden mittelfristig keine Schnittstellenpflege mehr erhalten.

VDDS-transfer: Datenmigration beim PVS-Wechsel

VDDS-transfer verfolgt ein anderes Ziel als VDDS-RZ. Die Schnittstelle dient dem Transfer von Patienten- und Behandlungsdaten zwischen verschiedenen Praxisverwaltungssystemen — etwa beim Anbieterwechsel. Ein neutrales Übergabeformat verhindert Datenverluste und Medienbrüche. Die Schnittstelle gilt als funktional und wird aktuell nicht weiterentwickelt.

Abgrenzung zu PADneXt

MerkmalPADneXtVDDS-RZ
ZielgruppeÄrzte / KlinikenZahnärzte
ZugangOffenNur VDDS-Mitglieder
GebührenordnungGOÄ, GebüHGOZ, BEMA
Format (aktuell)XML (v2.12)ASCII (alt) / XML (neu, ab 2026)
HerausgeberPADline / PVS-VerbandVDDS e.V.

Schnittstellenkompatibilität bei der PVS-Auswahl

Die Wahl des Praxisverwaltungssystems ist eine langfristige Entscheidung. Ein späterer Wechsel kostet Zeit, Datenmigration und häufig eine Schulungsphase für das Praxisteam. Schnittstellentauglichkeit sollte daher vor Vertragsabschluss geprüft werden.

Checkliste: 5 Fragen vor dem PVS-Kauf oder -Wechsel

  • Unterstützt das PVS PADneXt (v2.12) — nicht nur PAD?
  • Ist PAD transfer für die 1-Klick-Übertragung integriert oder nachrüstbar?
  • Unterstützt das PVS (für Zahnärzte) bereits VDDS RZ XML Version 3?
  • Ist der Anbieter VDDS-Mitglied (relevant für Zahnärztinnen und Zahnärzte)?
  • Unterstützt die Schnittstelle Ihre Organisationsform (Einzelpraxis, MVZ, Gemeinschaftspraxis)?

FAQ: Häufige Fragen zu Abrechnungsschnittstellen

Was ist der Unterschied zwischen PADneXt und der Kassenabrechnung via KVDT?

PADneXt überträgt Daten für die Privatliquidation an externe Abrechnungsstellen. Der KVDT (KV-DatenTransfer) ist ein vollständig getrenntes System und dient der Kassenabrechnung gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung nach § 295 Abs. 4 SGB V. Beide Schnittstellen werden parallel genutzt, haben aber unterschiedliche Empfänger, Formate und Rechtsgrundlagen.

Kann ich PAD und PADneXt gleichzeitig in meinem PVS nutzen?

Das hängt vom PVS-Hersteller ab. Viele Systeme unterstützen beide Formate parallel, da nicht alle Abrechnungsstellen bereits auf PADneXt umgestellt haben. Fragen Sie Ihren Anbieter nach dem aktuellen Implementierungsstand und welches Format Ihre Verrechnungsstelle bevorzugt.

Welche Schnittstelle benötige ich als Arzt mit GKV- und PKV-Patienten?

Für die Kassenabrechnung (GKV) nutzen Sie KVDT via Ihr zertifiziertes PVS direkt an die KV. Für die Privatliquidation (PKV, Selbstzahler) benötigen Sie PAD oder PADneXt — je nach Anforderung Ihrer Abrechnungsstelle. Beides läuft über dasselbe PVS, über getrennte Workflows.

Was passiert bei einem PVS-Wechsel mit meinen bestehenden Abrechnungsdaten?

Für Zahnärzte steht VDDS-transfer als Migrationssschnittstelle zur Verfügung. Für Arztpraxen gibt es keinen einheitlichen offenen Standard — hier ist die Exportfunktion des alten und die Importfunktion des neuen PVS entscheidend. Fordern Sie vor dem Wechsel vom Anbieter eine schriftliche Aussage zum Datenexportformat an.

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Autor: Nils Buske, zuletzt aktualisiert am