Abstract – HzV-Vertrag: Hausarztzentrierte Versorgung für Hausärzte
- Die hausarztzentrierte Versorgung (HzV) nach § 73b SGB V verpflichtet alle gesetzlichen Krankenkassen seit 2007, ihren Versicherten ein strukturiertes Hausarztmodell mit Gatekeeping-Prinzip anzubieten — die Vergütung erfolgt außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung und konkurriert nicht mit dem regulären EBM-Honorar.
- Beitretende Hausärzte müssen Qualitätsanforderungen nach § 73b Abs. 2 SGB V erfüllen — darunter Teilnahme an Qualitätszirkeln zur Arzneimitteltherapie, jährliche Fortbildungspflicht nach § 95d SGB V, zertifizierte Praxissoftware mit HzV-Modul sowie ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement; alle Verträge ab 2014 enthalten zwingend Wirtschaftlichkeitskriterien mit Nachweispflicht nach vier Jahren.
- Wissenschaftliche Evaluationen belegen messbare Versorgungsvorteile: Die Hospitalisierungsrate lag in der HzV-Gruppe 2014 bei 22,2 je hundert Versicherte gegenüber 26,1 in der Regelversorgung; bei Diabetikern wurden im Dreijahresverlauf rund 1.700 schwerwiegende Komplikationen vermieden; die jährlichen Kosten lagen laut AOK Baden-Württemberg rund 40 Euro pro Versichertem niedriger als in der Regelversorgung.
- Die HzV-Teilnahme bindet Hausärzte mit drei Monaten Kündigungsfrist zum Kalenderhalbjahresende — gleichzeitig läuft bei Kassenkündigung ohne Nachfolgevertrag der bestehende Vertrag nach § 73b Abs. 5a SGB V vorläufig weiter, was kurzfristig Schutz bietet, aber mittelfristige Planungsunsicherheit erzeugt.
Inhaltsverzeichnis
Was ist die hausarztzentrierte Versorgung? — rechtliche Grundlage & Konzept
Was ist die HZV?
Die hausarztzentrierte Versorgung (HzV) ist ein freiwilliges Versorgungsmodell der gesetzlichen Krankenversicherung. Versicherte wählen einen festen Hausarzt als erste Anlaufstelle und verpflichten sich, vor dem Gang zum Facharzt zunächst die eigene Hausarztpraxis aufzusuchen. Der Hausarzt behandelt nicht nur, sondern koordiniert auch die Weiterversorgung — er entscheidet, ob ein Facharzt, eine Klinik oder eine andere Einrichtung eingebunden wird. Dieses Prinzip nennt sich Gatekeeping und ist in vielen europäischen Ländern bereits Standard.
Für Patienten bedeutet die HzV einen festen Ansprechpartner, der alle Gesundheitsdaten kennt und Doppeluntersuchungen vermeidet. Für Hausärzte bedeutet sie eine eigene Vergütungsstruktur außerhalb der regulären Kassenabrechnung und eine gestärkte Rolle als Lotse im Gesundheitssystem. Seit 2007 ist die HzV gesetzlich verankert — der Rahmen ist bundesweit einheitlich (§ 73b SGB V), die konkreten Konditionen unterscheiden sich jedoch je nach Krankenkasse und Region.
Gesetzliche Verankerung: § 73b SGB V und Pflicht der Krankenkassen
Die hausarztzentrierte Versorgung (HzV) ist in § 73b SGB V geregelt. Seit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz vom 1. April 2007 sind alle gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, ihren Versicherten flächendeckend hausarztzentrierte Versorgungsverträge anzubieten. Eine Mindestversichertenzahl als Schwelle existiert im aktuellen Gesetzestext nicht — die Pflicht gilt universell. Findet eine Kasse keinen geeigneten Vertragspartner, kann die Hausärztegemeinschaft die Einleitung eines Schiedsverfahrens nach § 73b Abs. 4a SGB V beantragen.
Das Konzept basiert auf dem Prinzip des Gatekeepings: Der Hausarzt übernimmt die primäre Koordinations- und Steuerungsfunktion für alle Versorgungsebenen — von der Facharztvermittlung bis zur stationären Einweisung. Dieses Schnittstellenmanagement wird in der Regelversorgung nicht gesondert vergütet. Die HzV schafft dafür den strukturellen und finanziellen Rahmen. Wichtig dabei: Seit 2017 schließt § 73b Abs. 5 Satz 7 SGB V zusätzliche Vergütungen für Diagnosen ausdrücklich aus — Kodieranreize sind in HzV-Verträgen gesetzlich verboten.
Abgrenzung: HzV vs. Regelversorgung vs. Hausarztmodell der KV
| Merkmal | HzV (§ 73b SGB V) | Regelversorgung (EBM) | KV-Hausarztmodell |
|---|---|---|---|
| Vergütungsform | Eigene HzV-Pauschalen + Zuschläge | EBM-Quartalsabrechnung | EBM, ggf. Zusatzpauschalen |
| Mengenbegrenzung | Nein (außerhalb MGV) | Ja | Ja |
| Gatekeeping | Strukturell vorgesehen | Nicht verpflichtend | Nicht verpflichtend |
| Patientenbindung | Einschreibung, 12 Monate | Keine | Keine |
| Abrechnung über KV | Nein (i.d.R. HÄVG) | Ja | Ja |
| Qualitätsziele | Vertraglich definiert | GBA-Richtlinien | KV-abhängig |
Das KV-Hausarztmodell ist keine Alternative zur HzV. Es operiert innerhalb der Gesamtvergütung und sieht keine patientenseitige Einschreibungspflicht vor.
Wie ist der HzV-Vertrag strukturiert — und wer schließt ihn ab?
Vertragspartner: Krankenkassen, Hausärzteverband, HÄVG, Ärztegemeinschaften
HzV-Verträge werden nach § 73b Abs. 4 SGB V zwischen der Krankenkasse und einer Gemeinschaft von Hausärzten geschlossen. Je nach Modell sind die Vertragspartner die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mit den regionalen KVen — oder direkt der Hausärzteverband (Deutscher Hausärzteverband e.V.) mit seinen Landesverbänden. Die Abrechnungsabwicklung übernimmt bei Hausärzteverband-Verträgen die Hausärztliche Vertragsgemeinschaft eG (HÄVG). Die KVen bestätigen die Hausarztteilnahme, pflegen das Teilnehmerverzeichnis und kontrollieren Fortbildungsverpflichtungen.
Tipp: Aktive HzV-Verträge aller Krankenkassen sind öffentlich zugänglich — das Bundesamt für Soziale Sicherung führt ein vollständiges Vertragsverzeichnis nach § 293a SGB V. Nützlich zur Marktrecherche vor dem Beitritt.
Wichtige HzV-Verträge nach Krankenkasse
Die folgende Übersicht zeigt, welche Krankenkassen bundesweit oder regional HzV-Verträge über den Hausärztinnen- und Hausärzteverband (HAEV) abgeschlossen haben und über welche Stelle abgerechnet wird. Pro KV-Bezirk gibt es je einen Vertrag pro Krankenkasse — als Hausarzt können Sie in Ihrem Bezirk an mehreren Verträgen gleichzeitig teilnehmen. Die aktuellen HzV-Verträge pro KV-Region sind hier einsehbar.
| KV-Bezirk | Beteiligte Krankenkassen | Abrechnungsstelle |
| Baden-Württemberg | AOK Baden-Württemberg, BKK LV Süd, EK, GWQ, IKK Classic, IVP AOK, KBS, SVLFG | HÄVG |
| Bayern | AOK Bayern, BAHN-BKK, BKK, Ersatzkassen, IKK Classic, SVLFG, TK, | HÄVG |
| Berlin | AOK Nordost und IKK Brandenburg und Berlin, Betriebskrankenkassen/ Innungskrankenkassen,Ersatzkassen, IKK classic, Techniker Krankenkasse | HÄVG |
| Brandenburg | Betriebskrankenkassen/ Innungskrankenkassen in Brandenburg, IKK classic, Techniker Krankenkasse | HÄVG |
| Braunschweig | Betriebskrankenkassen/ Innungskrankenkassen, IKK classic, Techniker Krankenkasse | HÄVG |
| Bremen | Betriebskrankenkassen/ Innungskrankenkassen, Ersatzkassen, hkk, IKK classic, Techniker Krankenkasse | HÄVG |
| Hamburg | AOK Rheinland/Hamburg, Betriebskrankenkassen/ Innungskrankenkassen, Ersatzkassen, IKK classic, Techniker Krankenkasse | HÄVG |
| Hessen | AOK Hessen, Betriebskrankenkassen/ Innungskrankenkassen, Ersatzkassen, IKK classic, LKK, Techniker Krankenkasse | HÄVG |
| Niedersachsen | Betriebskrankenkassen/ Innungskrankenkassen, IKK classic, Techniker Krankenkasse | HÄVG |
| Nordrhein | AOK Rheinland/Hamburg, Betriebskrankenkassen/ Innungskrankenkassen, Ersatzkassen, IKK classic, Knappschaft, LKK, Techniker Krankenkasse | HÄVG |
| Rheinland-Pfalz | AOK Rheinland-Pfalz/Saarland in Rheinland-Pflalz, Betriebskrankenkassen/ Innungskrankenkassen, DAK, Ersatzkassen, IKK classic, LKK, Techniker Krankenkasse | HÄVG |
| Saarland | AOK Rheinland-Pfalz/Saarland im Saarland, Betriebskrankenkassen/ Innungskrankenkassen(inkl. IKK Südwest), Ersatzkassen, Techniker Krankenkasse | HÄVG |
| Sachsen | AOK PLUS in Sachsen, Betriebskrankenkassen/ Innungskrankenkassen, Ersatzkassen, IKK classic, Knappschaft, Techniker Krankenkasse | HÄVG |
| Thüringen | Betriebskrankenkassen/ Innungskrankenkassen, IKK classic, Techniker Krankenkasse | HÄVG |
| Westfalen-Lippe | AOK Nordwest in Westfalen-Lippe, Betriebskrankenkassen/ Innungskrankenkassen, Ersatzkassen, IKK classic, Knappschaft, LKK, Techniker Krankenkasse | HÄVG |
Hinweis: Pauschalhöhen und Qualitätsziele unterscheiden sich zwischen den Verträgen erheblich. Ein direkter Vergleich der regionalen Konditionen ist vor dem Beitritt unerlässlich.
Geltungsbereich: Regional vs. bundesweit — was gilt wo?
HzV-Verträge sind grundsätzlich KV-regional ausgestaltet. Selbst bundesweit geschlossene Verträge werden durch die regionalen KVen administriert — maßgeblich ist die KV Ihres Tätigkeitsgebiets. Typische HzV-Verträge sehen zudem ein regionales Sonderkündigungsrecht vor: Wird in einem KV-Bezirk ein Schiedsverfahren abgeschlossen, kann die Kasse den Vertrag für genau diese Region gesondert kündigen.
Welche Voraussetzungen müssen Hausärzte für die HzV-Teilnahme erfüllen?
Zulassungsvoraussetzungen: Facharztqualifikation, Praxistyp, DMP-Teilnahme
Teilnahmeberechtigt sind alle an der hausärztlichen Versorgung teilnehmenden Vertragsärzte im Sinne des § 73 SGB V sowie medizinische Versorgungszentren — sofern sie die vertraglichen Qualitätsanforderungen erfüllen. Die Ausgestaltung variiert je Vertrag, folgt aber einem einheitlichen Grundmuster:
- Facharztqualifikation: Vertragsärztliche Zulassung im hausärztlichen Versorgungsbereich (Allgemeinmediziner, Internisten ohne Schwerpunkt)
- Praxissoftware: Zertifizierte Hausarzt-Praxissoftware mit nativer HzV-Integration ist Pflicht
- DMP-Teilnahme: Beteiligung an den von der jeweiligen Kasse angebotenen Disease-Management-Programmen
- Qualitätsmanagement: Einrichtungsinternes, indikatorengestütztes QM
- Fortbildungspflicht: Jährliche CME-Pflicht nach § 95d SGB V in Pflichtthemen wie Palliativmedizin, Geriatrie oder Schmerztherapie — gesetzlich verpflichtend nach § 73b Abs. 2 Nr. 3
- Qualitätszirkel Arzneimitteltherapie: Teilnahme an strukturierten Qualitätszirkeln zur Arzneimitteltherapie unter Leitung geschulter Moderatoren — gesetzliche Pflicht nach § 73b Abs. 2 Nr. 1
- Arzneimittelmanagement: Einhaltung der vertraglichen Grundsätze zu Rabattverträgen und Leitsubstanzen
Checkliste: Beitrittsvoraussetzungen je HzV-Vertrag
- [ ] Vertragsärztliche Zulassung im hausärztlichen Versorgungsbereich (§ 73 SGB V)
- [ ] Mitgliedschaft in der ermächtigenden Hausärztegemeinschaft oder Nachweis anderweitiger Teilnahmeberechtigung
- [ ] Zertifizierte Praxissoftware mit HzV-Modul vorhanden und in Betrieb
- [ ] DMP-Teilnahme nachgewiesen
- [ ] Nachweis eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagementsystems
- [ ] Fortbildungsnachweise nach § 95d SGB V in den vertraglichen Pflichtthemen
Beitrittsverfahren: Anmeldung, Fristen, Kündigungsmodalitäten
Das Beitrittsverfahren läuft vollständig über die zuständige KV. Der Arzt weist die Teilnahmevoraussetzungen nach, gibt die Teilnahmeerklärung ab und erhält die Bestätigung durch die KV. Die Teilnahme beginnt mit dieser Bestätigung. Kündigung ist mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Kalenderhalbjahres möglich — bei wiederholter Vertragsverletzung kann die Teilnahmeberechtigung nach Abmahnung auch entzogen werden.
Wie funktioniert die Patienteneinschreibung im HzV-Modell?
Einschreibepflicht, Bindungsdauer und Lotsenfunktion des Hausarztes (Gatekeeping)
Versicherte schreiben sich freiwillig ein. Innerhalb von zwei Wochen nach Einschreibung besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht (§ 73b Abs. 3 SGB V) — die Frist beginnt allerdings erst ab Zugang der Widerrufsbelehrung durch die Kasse, frühestens mit Abgabe der Teilnahmeerklärung. Die Mindestbindung beträgt zwölf Monate — danach ist eine Kündigung mit vier Wochen Frist zum Quartalsende möglich. Für Sie als Hausarzt bedeutet das eine planungsstabile Patientenbasis.
Das Gatekeeping-Prinzip ist vertraglich klar definiert: Der eingeschriebene Versicherte konsultiert für vertragsärztliche Leistungen zuerst den gewählten Hausarzt und sucht Fachärzte nur auf dessen Überweisung auf. Bei wiederholtem Verstoß schließt die Krankenkasse den Patienten aus dem Programm aus.
Auswirkungen auf Überweisung und Facharztkoordination
Ausnahmen vom Überweisungsgebot bestehen gesetzlich für: Augenärzte, Frauenärzte, Kinderärzte (bis 18 Jahre), bereits bewilligte Psychotherapien, DMP-Behandlungen, Urlaubsbehandlungen, Vertretungsfälle und Notdienste.
Praxis-Hinweis: Typische HzV-Verträge verpflichten zur Terminsprechstunde mit max. 30 Minuten Wartezeit und Terminvergabe innerhalb von drei Tagen bei dringlichem Bedarf. Die Facharztpraxis ist zeitnah und umfassend über den Überweisungsgrund zu informieren — inklusive externer Vorbefunde.
Wie unterscheidet sich die HzV-Vergütung von der EBM-Abrechnung?
HzV-Pauschalen vs. EBM-Quartalsabrechnung — Gegenüberstellung
Wer die Abrechnung in der Arztpraxis mit der HzV-Vergütung vergleicht, erkennt schnell: Der strukturelle Hauptunterschied liegt in der Mengenbegrenzung.
| Merkmal | HzV-Vergütung | EBM-Abrechnung |
|---|---|---|
| Grundstruktur | Einschreibe- und Betreuungspauschalen | Leistungsbezogene Einzelziffern |
| Mengenbegrenzung | Keine (außerhalb MGV) | Regelleistungsvolumen (RLV) |
| Abrechnung über KV | Nein (i.d.R. direkt/HÄVG) | Ja |
| Honorarstabilität | Hoch (Pauschale pro Patient) | Abhängig von Fallzahl und Punktwert |
| Arzneimitteleinsparungen | Partizipation vertraglich vorgesehen | Keine direkte Partizipation |
| Verwaltungsaufwand | Eigenständige Abrechnung über Abrechnungsstelle | KV-Standardabrechnung |
Einschreibepauschale, Grundpauschale, Zuschläge für DMP und Qualitätsziele
Die konkrete Vergütungsstruktur ist in den Anlagen des jeweiligen HzV-Vertrags geregelt. Basis ist der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) — ergänzt durch vertragsspezifische Pauschalen. Typische Bestandteile: eine einmalige Einschreibepauschale, eine quartalsbezogene Grundpauschale pro eingeschriebenem Patient, Zuschläge für DMP-Koordination, Medikationschecks und Qualitätsziele sowie eine Arzneimitteleinsparprämie aus Rabattvertragsverordnungen.
Abrechnungsweg: KV-unabhängige Direktabrechnung über HÄVG & Abrechnungsstellen
Die Finanzierung der HzV-Leistungen erfolgt außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung. Die KVen sind berechtigt, ihren Verwaltungskostensatz abzuziehen. Bei Hausärzteverband-Verträgen läuft die Abrechnung direkt über die HÄVG — ohne KV-Intermediär.
Abrechnung: Melden Sie Patientenaustritte unverzüglich. Der Vergütungsanspruch endet mit Wirksamkeit des Widerrufs — längstens bei Bekanntgabe. Verzögerungen erhöhen das Rückforderungsrisiko.
Welche Qualitätsziele und Dokumentationspflichten gelten im HzV-Vertrag?
Qualitätsindikatoren: Medikationspläne, Leitlinienadhärenz, Präventionsleistungen
HzV-Verträge verpflichten zur Anwendung evidenzbasierter Leitlinien und definieren konkrete Qualitätsindikatoren: strukturierte Medikationschecks bei Polymedikation, aktive Vorsorgeförderung, DMP-Einschreibekoordination sowie jährliche CME-Nachweise gegenüber der KV. Letztere erstattet der Krankenkasse jährlich Bericht über die Einhaltung der Fortbildungsverpflichtungen.
Dokumentationspflichten im Vergleich — HzV vs. Regelversorgung
| Dokumentationsbereich | HzV | Regelversorgung |
|---|---|---|
| Einschreibedokumentation | Pflicht: Teilnahmeerklärung Arzt + Versicherter | Keine |
| Arzneimittelmanagement | Rabattvertragsnachweis, „aut idem“-Dokumentation | Wirtschaftlichkeitsprüfung durch KV |
| Medikationscheck | Strukturiert nach technischen Anlagen | Nicht standardisiert |
| Fortbildungsnachweise | Jährlich nachweispflichtig | Fünfjährige CME-Pflicht (§ 95d SGB V) |
| Qualitätsmanagement | Indikatorengestütztes einrichtungsinternes QM | QM-Richtlinie des GBA |
Sanktionen bei Nicht-Erfüllung der Qualitätsziele
Auf Arztseite führt wiederholte Vertragsverletzung nach Abmahnung zum Entzug der Teilnahmeberechtigung. Die KVen prüfen stichprobenartig. Auf Patientenseite folgt bei wiederholtem Verstoß gegen die Konsultationspflicht der Ausschluss aus der HzV — mit Meldung an den Hausarzt innerhalb von 14 Tagen.
Haftungsrisiko: Fehlerhafte Datenlieferungen können nach Ablauf der vertraglich festgelegten Fristen nicht mehr reklamiert werden. Dateneingänge sofort nach Bestätigung prüfen.
Vor- und Nachteile der HzV-Teilnahme für niedergelassene Hausärzte
Wirtschaftliche Chancen: Mehreinnahmen, Planungssicherheit, Honorarstabilität
Die HzV-Vergütung operiert außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung und ist nicht RLV-gedeckelt. Bei 500 eingeschriebenen Versicherten entsteht eine planbare, mengenunabhängige Zusatzvergütung — ergänzt durch Partizipation an Arzneimitteleinsparungen, gesonderte Vergütung für Medikationschecks und Pflegepersonenberatungen sowie kostenfreie Pharmakotherapieberatung beim Beitritt.
Was die gesamtwirtschaftliche Seite angeht, liefert die HzV messbare Ergebnisse — und das stärkt mittelbar auch die Verhandlungsposition teilnehmender Ärzte:
- Die jährlichen Kosten pro HzV-Versichertem liegen laut AOK Baden-Württemberg rund 40 Euro niedriger als in der Regelversorgung.
- Laut SVR-Gesundheitsgutachten 2024 könnten bundesweit 12,5 bis 20 Millionen Krankenhausbelegungstage durch eine Ausweitung der HzV eingespart werden — entspricht ca. 15 Milliarden Euro jährlich.
- Bei 119.000 Diabetikern konnten hochgerechneten Auswertungen zufolge von 2011 bis 2020 über 11.000 schwerwiegende Komplikationen in der HzV vermieden werden.
Was die Evaluation zeigt
Die Hausarztverträge wurden durch die Universitäten Frankfurt am Main und Heidelberg mehrfach wissenschaftlich evaluiert. Dabei wurden unter anderem die Versorgungsqualität, die Kostenstruktur und die Patientenbetreuung in den Verträgen untersucht.
- Niedrigere Hospitalisierungsrate: Die Hospitalisierungsrate lag 2014 in der HzV-Gruppe bei 22,2 je hundert Versicherte, in der Kontrollgruppe bei 26,1.
- Gezieltere Arzneimitteltherapie: Bei Patienten mit SSRI-Therapie war die Wahrscheinlichkeit für ein potenzielles Serotoninsyndrom durch gezieltere Analgetika-Verordnung um 12,7 Prozent niedriger als in der Kontrollgruppe.
- Geringere Kosten: Die AOK Baden-Württemberg sparte durch Hausarzt- und Facharztverträge im Jahr 2015 knapp 35 Millionen Euro netto ein.
- Bessere Versorgung bei Chronikern: Im Verlauf von drei Jahren konnten bei Diabetikern in der HzV-Gruppe rund 1.700 schwerwiegende Komplikationen wie Amputationen, Erblindungen oder Schlaganfälle vermieden werden.
- Intensivere Patientenbetreuung: Befragte Patienten nannten den besseren Informationsfluss und die Lotsenfunktion des Hausarztes als wesentliche Faktoren für das Gefühl einer umfassenderen Versorgung.
Risiken & Bindungswirkung: Vertragslaufzeit, Ausstiegsklauseln, Dokumentationsaufwand
Der HzV-Beitritt ist kein kurzfristiges Engagement. Die dreimonatige Kündigungsfrist zum Kalenderhalbjahresende bedeutet im ungünstigsten Fall neun Monate Restbindung. Eingeschriebene Patienten verlieren den HzV-Status, wenn sie beim Ausstieg keinen neuen teilnehmenden Hausarzt wählen.
Risiken auf einen Blick:
- Dokumentationsaufwand: Überweisungsdokumentation, Fortbildungsnachweise, technischer Datenaustausch — der Mehraufwand gegenüber der Regelversorgung ist real
- Praxissoftware: Zertifizierte Software mit HzV-Modul ist Pflicht; ein Wechsel kann aufwendig sein
- Qualitätskontrolle: Stichprobenartige KV-Prüfung — Mängel können zur Abmahnung führen
- Wirtschaftlichkeitskriterien: Alle HzV-Verträge, die nach dem 31. März 2014 geschlossen wurden, müssen zwingend Wirtschaftlichkeitskriterien und Sanktionen bei Nichteinhaltung enthalten (§ 73b Abs. 5 Satz 1) — deren Einhaltung muss spätestens vier Jahre nach Vertragswirksamkeit nachweisbar sein (§ 73b Abs. 9)
- Vertragsstabilität: Kündigt die Kasse einen HzV-Vertrag und kommt kein Nachfolgevertrag zustande, läuft der alte Vertrag vorläufig weiter (§ 73b Abs. 5a) — das schützt Sie kurzfristig, schafft aber Planungsunsicherheit
FAQ: Häufige Fragen zum Honorarverteilungsmaßstab
Kann ich als Hausarzt gleichzeitig an mehreren HzV-Verträgen teilnehmen?
Ja — und in der Praxis ist das üblich. Viele Hausärzte nehmen gleichzeitig an Verträgen mehrerer Kassen teil, sofern sie die jeweiligen Voraussetzungen erfüllen. Jeder Vertrag bringt eigene Qualitätspflichten und Abrechnungswege mit; der Verwaltungsaufwand steigt proportional zur Anzahl der Verträge.
Was passiert mit meinen eingeschriebenen Patienten, wenn ich die HzV kündige?
Die Patientenbindung endet mit Ihrem Vertragsaustritt — es sei denn, der Versicherte wählt aktiv einen anderen teilnehmenden Hausarzt. Die Krankenkasse informiert Sie über Patientenaustritte. Ihr Vergütungsanspruch besteht bis zur Wirksamkeit der Kündigung. Kommunizieren Sie einen geplanten Ausstieg frühzeitig an Ihre Patienten.
Wird die HzV-Vergütung auf mein KV-Budget angerechnet?
Nein — zumindest nicht im Sinne einer Kürzung Ihres regulären Honorars. § 73b Abs. 7 SGB V sieht zwar eine Bereinigung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung vor: Der Behandlungsbedarf wird entsprechend der Zahl und Morbiditätsstruktur der eingeschriebenen Versicherten herausgerechnet. Das HzV-Honorar wird jedoch separat und direkt durch die Krankenkasse finanziert — außerhalb des bereinigten KV-Budgets. Die HzV-Pauschalen sind damit strukturell additiv und konkurrieren nicht mit Ihrem regulären EBM-Honorar.
Was bedeutet das geplante Primärarztsystem für meine HzV-Teilnahme?
Der Koalitionsvertrag 2025 sieht die Einführung eines verbindlichen Primärarztsystems vor — und setzt dabei ausdrücklich auf die HzV als bereits etabliertes Modell. Für teilnehmende Hausärzte bedeutet das: Die HzV wird politisch als Blaupause genutzt, nicht ersetzt. Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband erwartet, dass entsprechende Anreize für Kassen und Versicherte die HzV-Einschreibequoten deutlich steigern werden. Wer jetzt beitritt, positioniert sich frühzeitig in einem Versorgungsmodell, das strukturell wachsen soll.
