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Inhaltsverzeichnis
Was ist ein Abrechnungsdienstleister?
Ein Abrechnungsdienstleister ist ein spezialisierter Anbieter – beispielsweise eine Abrechnungsstelle oder ein Inkasso-Dienstleister – der Arztpraxen bei der Erstellung, Verwaltung und Abwicklung von Honorarabrechnungen unterstützt. Die Praxis profitiert dabei von geringerem Verwaltungsaufwand und verbesserter finanzieller Planung durch effiziente Abläufe.
Dabei berücksichtigen Abrechnungsdienstleister sowohl gesetzlich vorgeschriebene Abrechnungssysteme, wie den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) für gesetzlich Versicherte oder die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) für Privatpatienten, als auch die jeweils aktuellen gesetzlichen Anforderungen. Viele Anbieter ermöglichen zusätzlich Factoring-Lösungen, bei denen offene Forderungen gegen sofortige Zahlung übertragen werden, um Zahlungsausfälle zu minimieren.
Falls Sie Zahnarzt sind, haben wir hier Informationen speziell zu Abrechnungsstellen für Zahnärzte.
Wie finde ich den passenden Abrechnungsdienstleister für meine Arztpraxis?
Die Auswahl des passenden Abrechnungsdienstleisters für eine Arztpraxis (sowie für die MVZ-Abrechnung) ist von großer Bedeutung, um effiziente und korrekte Abrechnungsprozesse sicherzustellen. Dabei sollten folgende Aspekte berücksichtigt werden:
- Leistungsumfang und Spezialisierung: Prüfen Sie, ob der Dienstleister Erfahrung in Ihrem Fachgebiet hat und ob er sowohl die Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen (EBM) als auch mit Privatpatienten (GOÄ) beherrscht.
- Transparenz der Kostenstruktur: Achten Sie auf eine klare und nachvollziehbare Preisgestaltung. Versteckte Kosten sollten vermieden werden. Ein Vergleich mehrerer Anbieter ,wie z. B. über Medizinio, kann hier hilfreich sein.
- Technische Anbindung und Softwarekompatibilität: Der Dienstleister sollte (durch Schnittstellen wie PAD und VDDS) mit Ihrer Praxissoftware kompatibel sein oder eigene, benutzerfreundliche Lösungen anbieten, um einen reibungslosen Datenaustausch zu gewährleisten.
- Zusatzleistungen: Einige Anbieter bieten neben der reinen Abrechnung auch Leistungen wie Vorfinanzierung oder echtesFactoring oder Unterstützung im Mahnwesen an. Überlegen Sie, welche dieser Services für Ihre Praxis sinnvoll sind.
- Referenzen und Reputation: Informieren Sie sich über die Erfahrungen anderer Praxen mit dem Dienstleister. Positive Bewertungen und Empfehlungen können die Entscheidungsfindung erleichtern.
- Flexibilität und Individualität: Der Dienstleister sollte in der Lage sein, auf die spezifischen Bedürfnisse Ihrer Praxis einzugehen und maßgeschneiderte Lösungen anzubieten.
- Vertragsbedingungen: Lesen Sie die Vertragsbedingungen sorgfältig durch, insbesondere hinsichtlich Laufzeiten, Kündigungsfristen und Haftungsfragen.
Welche Abrechnungsmodelle gibt es?
In der privatärztlichen Abrechnung stehen verschiedene Modelle zur Verfügung, die je nach Bedürfnissen der Praxis gewählt werden können:
Honorarmanagement
Beim klassischen Honorarmanagement übernimmt ein Abrechnungsdienstleister Aufgaben wie die Erstellung und den Versand von Rechnungen, das Forderungsmanagement sowie das Mahnwesen. Die Praxis erhält ihr Honorar im Falle einer Privatabrechnung, nachdem der Patient die Rechnung beglichen hat. Dieses Modell entlastet das Praxispersonal adm
Vorfinanzierung (unechtes Factoring)
Bei der Vorfinanzierung, auch als unechtes Factoring bezeichnet, zahlt der Abrechnungsdienstleister der Praxis den Rechnungsbetrag unmittelbar nach Rechnungsstellung aus, abzüglich einer Gebühr. Allerdings verbleibt das Risikio, dass Patient die Rechnung nicht bezahlt. Sollte der Patient nicht zahlen, muss die Praxis den Betrag an den Dienstleister zurückerstatten. Dieses Modell verbessert die Liquidität, überträgt jedoch das Zahlungsausfallrisiko nicht vollständig.
Factoring (echtes Factoring)
Beim echten Factoring kauft der Abrechnungsdienstleister die Forderungen der Praxis auf und übernimmt damit das vollständige Ausfallrisiko. Die Praxis erhält den Rechnungsbetrag zeitnah und ist vor Zahlungsausfällen geschützt. Dieses Modell bietet maximale Sicherheit und Liquidität, ist jedoch in der Regel mit höheren Gebühren verbunden.
Abrechnungsdienstleister beauftragen oder selbst abrechnen?
Die Entscheidung, ob eine Arztpraxis die Abrechnung intern durchführt oder einen externen Abrechnungsdienstleister beauftragt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Beide Ansätze bieten spezifische Vor- und Nachteile, die sorgfältig abgewogen werden sollten.
Selbstabrechnung | Abrechnungsstelle | ||
Vorteile | Nachteile | Vorteile | Nachteile |
Kostenersparnis: Durch den Verzicht auf externe Dienstleister entfallen entsprechende Gebühren. Allerdings sollten die Kosten für Personal, geeignete Abrechnungssoftware und eventuelle Schulungen berücksichtigt werden. | Zeitaufwand: Die Abrechnung erfordert erhebliche administrative Ressourcen, die zu Lasten der Patientenversorgung gehen können. | Zeitersparnis: Die Auslagerung reduziert den administrativen Aufwand, sodass mehr Zeit für die Patientenbetreuung bleibt. | Kosten: Die Inanspruchnahme externer Dienste ist mit Gebühren verbunden, die je nach Leistungsumfang variieren. |
Kontrolle und Flexibilität: Die Praxis behält die vollständige Kontrolle über den Abrechnungsprozess und kann diesen individuell gestalten. | Fehlerrisiko: Ohne spezialisiertes Wissen besteht ein erhöhtes Risiko für Abrechnungsfehler, die zu finanziellen Einbußen führen können. | Fachkompetenz: Externe Dienstleister verfügen über juristisches Wissen und langjährige Erfahrung, um Privatliquidationen zu erstellen und minimieren somit Fehlerquoten. | Abhängigkeit: Die Praxis begibt sich in ein Abhängigkeitsverhältnis und muss dem Dienstleister vertrauen |
Verzögerte Liquidität: Bei der Selbstabrechnung erhält die Praxis ihr Honorar erst nach Zahlungseingang durch den Patienten bzw. der KV/KZV | Liquiditätsvorteil: Einige Dienstleister bieten Vorfinanzierung oder Factoring an, wodurch die Praxis schneller über finanzielle Mittel verfügt. | Weitergabe von Patientendaten: Die Übermittlung sensibler Patientendaten an Dritte erfordert eine ausdrückliche Einwilligung der Patienten, um den Datenschutzbestimmungen gerecht zu werden. | |
Ausfall: keine Abrechnung bei Krankheit, Urlaub, Kündigung oder Weiterbildung |
Was kostet ein Abrechnungsdienstleister?
Die Inanspruchnahme eines Abrechnungsdienstleisters kann für Arztpraxen eine erhebliche Entlastung bedeuten, doch stellt sich die Frage nach den damit verbundenen Kosten. Diese variieren je nach Leistungsumfang, Praxisgröße und gewähltem Abrechnungsmodell.
- Honorarabrechnung: Hierbei übernimmt der Dienstleister die Erstellung und Verwaltung der Rechnungen. Die Kosten liegen häufig zwischen 1 % und 5 % des abgerechneten Honorars.
- Vorfinanzierung: Bei diesem Modell erhält die Praxis unmittelbar nach Rechnungsstellung einen Großteil des Honorars vom Dienstleister ausgezahlt. Die Gebühren hierfür sind in der Regel höher als bei der reinen Honorarabrechnung.
- Factoring: Hierbei verkauft die Praxis ihre Forderungen an den Dienstleister, der das volle Ausfallrisiko übernimmt. Dieses Modell bietet maximale Liquiditätssicherheit, ist jedoch mit den höchsten Gebühren verbunden.
Zusätzlich beeinflussen Faktoren wie die Anzahl der Rechnungen, der durchschnittliche Rechnungsbetrag und der spezifische Leistungsumfang die Gesamtkosten.