Existenzgründung Zahnarzt: Praxisgründung mit Medizinio

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Status Quo: Die Selbstständigkeit in der eigenen Zahnarztpraxis ist unbeliebt

Das Gründen einer Zahnarztpraxis wird immer unbeliebter, insbesondere in jüngeren Altersgruppen. Zwar steigt die Gesamtzahl der Zahnärzte seit 2014 kontinuierlich an, jedoch sinkt die Zahl der niedergelassenen Zahnärzte stetig, während die Anzahl der angestellten Zahnärzte stetig zunimmt.

Anzahl der Zahnärzte in Deutschland von 2014 bis 2022, unterteilt in verschiedene Tätigkeitskategorien
Anzahl der Zahnärzte in Deutschland von 2014 bis 2022, unterteilt in niedergelassene Zahnärzte, in Praxen angestellte Zahnärzte, außerhalb von Praxen angestellte Zahnärzte und Zahnärzte ohne zahnärztliche Tätigkeit. Quelle: Statistisches Jahrbuch der BZÄK 2022|2023.

Insbesondere die Zahl der angestellten Zahnärzte in zahnmedizinischen Versorgungszentren (zMVZ) steigt. Bei diesem politisch gewollten strukturellen Wandel spielen angestellte Zahnärzte und zMVZ zunehmend eine wichtige Rolle:

  • Novellierung des GKV-Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes (GKV-VÄndG) 2007: Diese Gesetzesänderung schuf neue Möglichkeiten für Vertragszahnärzte, die seitdem in größerem Umfang Zahnärzte anstellen, Zweigpraxen eröffnen oder überörtliche Berufsausübungsgemeinschaften gründen konnten. Dies führte zu einer größeren Flexibilität in der Praxisorganisation und der Zusammenarbeit von angestellten Zahnärzten.
  • Änderungen des Bundesmantelvertrags – Zahnärzte (BMV-Z) 2019: Diese Änderungen erlauben es Vertragszahnärzten, bis zu drei bzw. mit Begründung auch vier angestellte Zahnärzte zu beschäftigen.
  • GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) 2015: Das Gesetz flexibilisierte die Rahmenbedingungen für die vertragszahnärztliche Versorgung weiter, indem es ermöglicht wurde, auch fachgruppengleiche medizinische Versorgungszentren zu betreiben. Zusätzlich können nun auch Kommunen medizinische Versorgungszentren gründen, um die regionale Versorgung zu verbessern.

Obwohl die Versorgungsgrade in den neuen Bundesländern aktuell noch über denen der alten Bundesländer liegen, könnte es in Zukunft zu einer Verschlechterung der Versorgung kommen, wenn dort mehr Zahnärzte altersbedingt aus der Versorgung ausscheiden (demographischer Wandel). Derzeit kann die Versorgungssituation als gut bezeichnet werden, und es gibt nirgendwo Unterversorgung. Planungsbereiche mit besonders niedrigen Versorgungsgraden finden sich vor allem im Südwesten Deutschlands, während Planungsbereiche mit hohen Versorgungsgraden insbesondere im Süden der neuen Bundesländer und in Bayern liegenInsbesondere die Zahl der angestellten Zahnärzte in zahnmedizinischen Versorgungszentren (zMVZ) steigt. Bei diesem politisch gewollten strukturellen Wandel spielen angestellte Zahnärzte und zMVZ zunehmend eine wichtige Rolle:

Karte der zahnärztlichen Versorgungsgrade in Deutschland, differenziert nach Regionen.
Karte der zahnärztlichen Versorgungsgrade in Deutschland. Die verschiedenen Grüntöne repräsentieren den Versorgungsgrad der Regionen, von unter 75% bis über 140%. Quelle: KZBV Jahrbuch 2022

Existenzgründer müssen über die aktuelle Marktlage Bescheid wissen, um geeignete Standorte zu identifizieren, insbesondere in Regionen mit niedrigerem Versorgungsgrad, wo der Bedarf an zahnärztlicher Versorgung höher ist.

Vorteile und Nachteile der Selbstständigkeit als Zahnarzt

Kriterium Vorteile Nachteile
Unabhängigkeit Eigenverantwortung und Entscheidungsfreiheit Hohe Verantwortung und Druck
Finanzielle Aspekte Potenzial für höheres Einkommen Hohe Anfangsinvestitionen (Ausstattung, Miete, etc.)
Finanzierung Zugang zu verschiedenen Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten Risiko der Verschuldung und finanzielle Belastung durch Kredite
Arbeitszeitgestaltung Flexible Arbeitszeiten Oft lange Arbeitszeiten und administrative Aufgaben außerhalb der Behandlungszeiten
Patientenbindung Möglichkeit, eine dauerhafte und persönliche Beziehung zu den Patienten aufzubauen Abhängigkeit vom Patientenstamm für den wirtschaftlichen Erfolg
Praxisorganisation Freiheit in der Gestaltung der Praxisabläufe Notwendigkeit, sich mit betriebswirtschaftlichen Aspekten auseinanderzusetzen
Teamführung Möglichkeit, ein eigenes Team aufzubauen und zu führen Personalverantwortung und Konfliktmanagement
Langfristige Perspektive Aufbau eines langfristig stabilen Geschäfts und einer dauerhaften beruflichen Existenz Unsicherheiten und finanzielle Risiken im Falle von wirtschaftlichen Schwierigkeiten oder Krankheit
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Welche Voraussetzungen müssen für die Zahnarzt-Praxisgründung erfüllt sein?

Zahnmedizinstudium, Approbation und Vorbereitungszeit

Zunächst ist der Abschluss eines Zahnmedizinstudiums erforderlich. Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums muss die Approbation als Zahnarzt beantragt werden. Die Approbation ist die staatliche Zulassung zur Ausübung des Berufs und wird von der zuständigen Approbationsbehörde erteilt. Voraussetzung für die Approbation ist der Nachweis der erfolgreichen Absolvierung des Zahnmedizinstudiums sowie das Bestehen des Staatsexamens.

Ein weiterer wichtiger Schritt ist die Ableistung der sogenannten Vorbereitungszeit. Diese muss mindestens zwei Jahre lang dauern (§ 3 Abs. 2 Buchst. b) Zahnärzte-ZV), darunter eine mindestens sechsmonatige Tätigkeit als Assistent oder Vertreter bei einem oder mehreren Kassenzahnärzten. Die Assistenzzeit ist notwendig, um die Kassenzulassung zu erhalten und somit Leistungen für gesetzlich Versicherte abrechnen zu dürfen. Während der Vorbereitungszeit sammelt man erste praktische Erfahrungen, die für die selbstständige Führung einer eigenen Zahnarztpraxis unerlässlich sind.

Zwar ist es möglich, auch ohne absolvierte Assistenzzeit eine Privatzahnarztpraxis zu gründen, jedoch gestaltet sich die erfolgreiche Etablierung einer solchen Praxis, die ausschließlich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und per Honorarvereinbarung abrechnen darf, insbesondere zu Beginn der Selbstständigkeit als äußerst herausfordernd.

Eine weitere Voraussetzung für eine Niederlassung als Vertragszahnarzt ist die Eintragung ins Zahnarztregister. Die Eintragung ins Zahnarztregister erfolgt bei der zuständigen Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV). Ein Zahnarzt muss in das Zahnarztregister des Zulassungsbezirks eingetragen werden, in dem er seinen Wohnort hat. Falls er keinen Wohnort in jenem Geltungsbereich hat, kann er das Zahnarztregister frei wählen. Der Antrag muss gemäß § 4 Zahnärzte-ZV folgende Dokumente enthalten:

  • die Geburtsurkunde
  • die Approbationsurkunde als Zahnarzt
  • der Nachweis der zahnärztlichen Tätigkeit nach der Approbation

Nach erfolgreicher Eintragung ins Zahnarztregister muss beim örtlichen Zulassungsausschuss ein schriftlicher Antrag auf Kassenzulassung gestellt werden, damit man vertragszahnärztlich tätig werden darf. Diesem Antrag müssen gemäß § 18 Abs. 2 Zahnärzte-ZV folgende Dokumente beigefügt werden:

  • ein Lebenslauf,
  • ein polizeiliches Führungszeugnis,
  • Bescheinigungen der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen, in deren Bereich der Zahnarzt bisher niedergelassen oder zur Kassenpraxis zugelassen war, aus denen sich Ort und Dauer der bisherigen Niederlassung oder Zulassung und der Grund einer etwaigen Beendigung ergeben,
  • eine Erklärung über im Zeitpunkt der Antragstellung bestehende Dienst- oder Beschäftigungsverhältnisse unter Angabe des frühestmöglichen Endes des Beschäftigungsverhältnisses, eine Erklärung des Zahnarztes, ob er drogen- oder alkoholabhängig ist oder innerhalb der letzten fünf Jahre gewesen ist, ob er sich innerhalb der letzten fünf Jahre einer Entziehungskur wegen Drogen oder Alkoholabhängigkeit unterzogen hat und dass gesetzliche Hinderungsgründe der Ausübung des zahnärztlichen Berufs nicht entgegenstehen,
  • eine Versicherungsbescheinigung nach § 113 Absatz 2 des Versicherungsvertragsgesetzes, aus der sich das Bestehen eines ausreichenden Berufshaftpflichtversicherungsschutzes ergibt.

Persönliche Voraussetzungen

Neben den rechtlichen Voraussetzungen müssen auch die persönlichen Voraussetzungen erfüllt werden. Eine ehrliche Selbstreflexion ist dabei unerlässlich: Bin ich in der Lage, eine eigene Zahnarztpraxis zu gründen und erfolgreich zu führen?

Zahnärzte sollten folgende Kompetenzen für die Praxisgründung mitbringen:

  • Führungskompetenzen
    • Die Leitung einer Zahnarztpraxis erfordert ausgeprägte Führungskompetenzen. Dazu gehören die Fähigkeit zur Mitarbeiterführung, die Organisation des Praxisalltags sowie die strategische Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur Praxiserweiterung oder -optimierung. Ein erfolgreicher Praxisinhaber muss in der Lage sein, ein Team zu motivieren und zu leiten, Konflikte zu lösen und eine positive Arbeitsatmosphäre zu schaffen.
  • Soziale Kompetenz
    • Neben fachlicher Expertise und Führungskompetenzen sind soziale Fähigkeiten von entscheidender Bedeutung. Einfühlungsvermögen, Kommunikationsstärke und die Fähigkeit, Vertrauen aufzubauen, sind essenziell für den Umgang mit Patienten. Ein guter Zahnarzt sollte in der Lage sein, Ängste zu nehmen, auf individuelle Bedürfnisse einzugehen und eine vertrauensvolle Arzt-Patienten-Beziehung zu ermöglichen.
  • Wirtschaftliches Verständnis
    • Die Führung einer Zahnarztpraxis ist auch mit wirtschaftlichen und administrativen Aufgaben verbunden. Daher sollten Praxisgründer über grundlegende betriebswirtschaftliche Kenntnisse verfügen. Dazu gehören Kenntnisse in den Bereichen Buchhaltung, Controlling, Marketing und Praxismanagement. Es empfiehlt sich, Fortbildungen oder Seminare in diesen Bereichen zu besuchen, um das notwendige Know-how zu erwerben.
  • Belastbarkeit und Stressresistenz
    • Der Alltag in einer Zahnarztpraxis kann stressig und herausfordernd sein. Deshalb ist eine hohe Belastbarkeit und Stressresistenz notwendig. Dies umfasst die Fähigkeit, auch in hektischen Situationen einen kühlen Kopf zu bewahren, Entscheidungen zu treffen und Prioritäten zu setzen. Zudem sollte ein Zahnarzt in der Lage sein, mit unvorhergesehenen Ereignissen umzugehen und flexibel zu reagieren.
  • Persönliches Engagement und Leidenschaft
    • Eine erfolgreiche Praxisführung erfordert persönliches Engagement und Leidenschaft für den Beruf. Die Bereitschaft, Zeit und Energie in die Praxis zu investieren, kontinuierlich zu lernen und sich weiterzuentwickeln, ist unerlässlich. Eine positive Einstellung und der Wille, die eigene Praxis zu einem Ort zu machen, an dem sich Patienten wohlfühlen, tragen maßgeblich zum Erfolg bei.

Wie gründet man eine Zahnarztpraxis?

Entwicklungsphasen einer Zahnarztpraxis: Von der Praxisgründung bis zur Praxisabgabe
Entwicklungsphasen einer Zahnarztpraxis: Von der Vor-Praxisgründung bis zur Nachfolge. Quelle: angelehnt an Tafuro F, Franzen N (2012) Unternehmen Zahnarztpraxis – die Bausteine des Erfolgs. Springer, Heidelberg

Vorgründungsphase

In dieser Phase legen Medizinstudenten, Assistenz- und angestellte Zahnärzte die Grundlagen für den späteren Praxiserfolg. Ziel ist es, das notwendige Wissen und Know-how zu erwerben, um eine eigene Zahnarztpraxis erfolgreich aufzubauen und zu führen.

Je klarer das Bild der zukünftigen Zahnarztpraxis in dieser Phase ist, desto besser gelingt die Umsetzung. Daher ist es entscheidend, dass der potenzielle Neugründer oder Übernehmer eine klare Vorstellung von seiner Praxis entwickelt. Wichtige Fragen, die geklärt werden sollten, sind:

  • Praxisplanung
    • Selbstständigkeit oder Anstellung?
      • Möchte ich mich selbstständig machen oder im Angestelltenverhältnis bleiben?
      • Habe ich die notwendigen Eigenschaften für die Selbstständigkeit, wie Leistungsbereitschaft, Ausdauer, Frustrationstoleranz, Umgang mit Verlusten und Schulden, Patientenkommunikation und Mitarbeiterführung?
    • Standortwahl
      • Bin ich bereit, für eine Praxis in ländlichen Gebieten umzuziehen, wo oft bessere wirtschaftliche Bedingungen herrschen?
    • Art der Praxis
      • Möchte ich eine bestehende Praxis übernehmen oder eine neue gründen?
      • Bevorzuge ich eine Einzelpraxis oder den Eintritt in eine BAG oder Praxisgemeinschaft?
      • Bei Übernahme: Welche Art von Praxis passt zu mir und wie kann ich von den Erfahrungen des Praxisabgebers profitieren, ohne ausgenutzt zu werden?
  • Praxiskonzept
    • Personalbedarf
      • Wie viel und welches Personal benötige ich?
    • Infrastruktur
      • Wie viele Behandlungszimmer plane ich zum Start?
      • Ist die Mehrinvestition in ein zusätzliches Zimmer wirtschaftlich sinnvoll?
    • Finanzielle Planung
      • Wie hoch sind die monatlichen Kosten für meinen Lebensunterhalt?
      • Kann ich diese Kosten durch meine Praxis decken?
    • Fachliche Qualifikation
      • Bin ich in der Zahnmedizin ausreichend qualifiziert oder benötige ich weitere Fortbildungen?
      • Welche Zusatzleistungen möchte ich anbieten?
    • Patientengewinnung
      • Warum sollten Patienten zu mir kommen und wie halte ich sie?
    • Wirtschaftliche Kompetenz:
      • Wie plane ich Einnahmen und Ausgaben realistisch?
      • Wer unterstützt mich dabei?
    • Promotion
      • Will ich noch promovieren? Wenn ja, wann? Die Akzeptanz bei Patienten für promovierte Zahnärzte ist höher.

Außerdem ist zu klären, ob die Praxis allgemein oder spezialisiert ausgerichtet werden soll. Ein spezielles Behandlungskonzept muss entwickelt werden.

Für Zahnärzte mit einer Fachzahnarztausbildung in Kieferorthopädie oder Oralchirurgie oder einer zahnärztlichen und ärztlichen Approbation mit Weiterbildung zum Facharzt für Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie (MKG) ist die Spezialisierung eine naheliegende Option.

Wichtig ist auch, vor Beginn des Gründungsprozesses eventuell notwendige Fort- und Weiterbildungen abzuschließen. Dies erleichtert später die Konzentration auf die Gründung der Zahnarztpraxis, ohne durch eine parallele Anstellung oder familiäre Verpflichtungen abgelenkt zu werden.

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Konkrete Planung und Vorbereitung

Marktforschung und Standortanalyse

Der erste Schritt in der Praxisplanung besteht in der Durchführung einer gründlichen Marktanalyse. Diese Analyse umfasst die Untersuchung der demografischen Struktur der Zielregion, die Ermittlung der Konkurrenzdichte sowie die Analyse des zahnmedizinischen Bedarfs der Bevölkerung. Eine detaillierte Marktanalyse hilft, den idealen Standort für die Praxis zu bestimmen. Kriterien für die Standortwahl sind unter anderem die Erreichbarkeit, Sichtbarkeit und Parkmöglichkeiten der Praxis.

Kontaktieren Sie in der Planungsphase zwecks Standortwahl die zuständige KZV. Die KZV verfügt aufgrund der Bedarfsplanung über Informationen, welche Gebiete über- oder unterversorgt sind und kann sie über die Konkurrenzsituation bestens beraten.

Der Bedarfsplan bildet auch die Grundlage für die Beratung von Zahnärzten, die zur Teilnahme an der vertragszahnärztlichen Versorgung bereit sind. Die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen sollen darauf hinwirken, daß die Zahnärzte bei der Wahl ihres Vertragszahnarztsitzes auf die sich aus den Bedarfsplänen ergebenden Versorgungsbedürfnisse Rücksicht nehmen.

§12 Abs. 4 Zahnärzte-ZV

Zulassungsbeschränkungen für Zahnärzte in der vertragszahnärztlichen Versorgung gibt es seit dem Jahr 2007 nicht mehr (§ 103 Abs. 8 SGB V) – es herrscht Niederlassungsfreiheit für Zahnärzte.

Denken Sie bei der Standortwahl Ihrer Existenzgründung nicht nur an Ihre Zahnarztpraxis, sondern auch an sich selbst. Sagt Ihnen das dortige Kultur-, Freizeit-, und Sportangebot zu? Mögen Sie die Landschaft? Wie ist die Versorgungssituation mit Kindergärten und Schulen für Ihre (zukünftigen) Kinder?

Wenn Sie eine Praxisübernahme anstreben, sind Praxisbörsen äußerst empfehlenswert. Diese Plattformen ermöglichen eine gezielte Suche nach verfügbaren Zahnarztpraxen oder passenden Räumlichkeiten. Eine Anlaufstelle wäre bspw. die Praxisbörse von dental bauer.

Erstellung eines Businessplans

Ein solider Businessplan ist das Herzstück jeder Existenzgründung. Er sollte eine umfassende Marktanalyse, eine detaillierte Beschreibung des Praxisangebots, eine Marketingstrategie sowie eine Finanzplanung umfassen. Die Finanzplanung sollte sowohl die Investitionskosten als auch die laufenden Betriebskosten berücksichtigen und einen Rentabilitätsplan enthalten. Ein gut durchdachter Businessplan ist nicht nur für die eigene Orientierung wichtig, sondern auch Voraussetzung für die Beantragung von Krediten und Fördermitteln.

Praxisformen und Rechtsformen

Die Wahl der Praxisform und der Rechtsform beeinflusst die Haftung, die steuerlichen Aspekte und die Buchführung der Zahnarztpraxis. Die Praxisform bezieht sich auf die organisatorische Struktur der Praxis, während die Rechtsform die rechtlichen Rahmenbedingungen beschreibt.

  • Praxisformen
  • Rechtsformen
    • Einzelunternehmen
    • Partnerschaftsgesellschaft (PartG)
    • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
    • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) 

Außerdem gibt es noch die Arbeitsmodelle Jobsharing und Teilzulassung. Beim Jobsharing kooperieren zwei Zahnärzte derselben Fachrichtung und teilen sich die Arbeitszeit. Diese Option ist besonders interessant, wenn für einen Bereich nur eine Zulassung vorhanden ist, die sich zwei Bewerber teilen. Auch ermöglicht ein niedergelassener Zahnarzt in einem gesperrten Bereich einem Junior/Neuling den Einstieg durch Jobsharing. Es gibt zwei Varianten: die Anstellung des Jobsharers durch den Praxisinhaber oder die Gründung einer Berufsausübungsgemeinschaft.

Selbstständig in Teilzeit zu arbeiten ist ebenfalls möglich. Einige Zahnärzte nutzen diese Option, um neben der eigenen Praxis halbtags in einem Angestelltenverhältnis zu arbeiten und so eine zusätzliche wirtschaftliche Absicherung zu haben. Andere bevorzugen Teilzeit, um mehr Zeit für Familie und Freizeit zu haben (Work-Life-Balance). Bei einer geplanten Umwandlung in eine volle Zulassung ist jedoch Vorsicht geboten, da dies in gesperrten Planungsbereichen schwierig sein kann.

Finanzierungsmodelle und Fördermöglichkeiten (z.B. KfW-Kredite)

Die Praxisfinanzierung einer Zahnarztpraxis kann durch Eigenkapital, Fremdkapital oder eine Kombination aus beidem erfolgen. Eigenkapital kann aus persönlichen Ersparnissen oder durch Beteiligungen stammen. Fremdkapital wird in der Regel über Bankkredite beschafft. Fördermöglichkeiten, wie die KfW-Kredite, bieten attraktive Konditionen für Existenzgründer.

Hier erhalten Sie weiterführende Informationen rund um das Thema Praxisfinanzierung.

Anlagevermögen wie z. B. relativ teure Dental-Röntgengeräte können meist nicht durch die Liquidität einer Zahnarztpraxis gedeckt werden, weswegen sie oftmals fremdfinanziert werden. Die Fremdfinanzierung kann auf folgenden Wegen geschehen: Mietkauf, Leasing oder Kreditfinanzierung.

Um den großen Finanzbedarf für die Zahnarzt-Existenzgründung stemmen zu können, stehen überdies verschiedene Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Sorgen Sie vor dem Beginn Ihrer Gründung für die Beantragung von Fördermitteln, da das sogenannte „Spatenstich-Prinzip“ besagt, dass nur diejenigen förderberechtigt sind, die ihre Gründung noch nicht gestartet haben.

  • kfw.de: ERP-Gründerkredit, ERP-Förderkredit
  • foerderdatenbank.de: Förderung der Niederlassung von Zahnärztinnen und Zahnärzten im ländlichen Raum
  • Landesförderinstitute der jeweiligen Bundesländer

Umsetzung

Auswahl und Ausstattung der Praxisräume

Die Praxisräume sollten gut erreichbar sein und ausreichend Platz für Behandlungsräume, Empfangsbereich, Wartezimmer und Personalräume bieten. Die Ausstattung sollte modern und funktional sein, um einen reibungslosen Praxisablauf zu gewährleisten und den Patienten eine angenehme Atmosphäre zu bieten.

Früher benötigte man viel Platz für Karteikarten und Röntgenbildarchive, weshalb der Empfangsbereich oft mit großen Schranksystemen ausgestattet war. Durch die Digitalisierung der Arztpraxis können diese Bereiche nun offener und einladender gestaltet werden. Der Fokus liegt heute darauf, zwei Bildschirme für den Praxiscomputer und das Terminverwaltungssystem bereitzustellen.

Für den Betrieb einer Zahnarztpraxis müssen sehr viele Regularien (Arbeitsstättenverordnung, TRBA 250 usw.) eingehalten werden. Wie viele das sind und was alles beim Bau einer Zahnarztpraxis beachtet werden muss, können Sie bspw. hier nachlesen. Daraus ein kleiner Auszug:

  • Arbeitsräume sollten eine Grundfläche von mindestens 8 m² haben.
  • Die lichte Höhe in Arbeitsräumen sollte mindestens 2,50 m betragen, bei einer Grundfläche von mehr als 50 m² mindestens 2,75 m.
  • Die Oberflächen der Fußböden und Wände müssen so beschaffen sein, dass sie den Erfordernissen des Betreibens entsprechen und leicht zu reinigen sind.
  • Bei mehr als zehn Beschäftigten, oder wenn Sicherheits- oder Gesundheitsgründe dies erfordern, ist den Beschäftigten ein Pausenraum oder ein entsprechender Pausenbereich zur Verfügung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn die Beschäftigten in Büroräumen, die vergleichbaren Arbeitsräumen entsprechend beschäftigt sind und dort gleichwertige Voraussetzungen für eine Erholung während der Pause gegeben sind (z. B. kein Publikumsverkehr während der Pausenzeit); auch Warteräume könnten durchaus infrage kommen. 
  • Es muss ein eigener Bereich für die Aufbereitung von Instrumenten (Desinfektion, Reinigung, Sterilisation) und die Abfallentsorgung festgelegt sein. 

Technische Ausstattung und Praxiseinrichtung

Die technische Ausstattung einer Zahnarztpraxis umfasst neben den zahnmedizinischen Geräten auch EDV-Systeme für die Patientenverwaltung und Abrechnung

Hochwertige und moderne Medizingeräte wie z. B. Intraoralscanner sind nicht nur für die Qualität der Behandlung entscheidend, sondern auch ein wichtiger Wettbewerbsvorteil. Ein Intraoralscanner stellt den Einsatz modernster Technologie dar, was die Zahnarztpraxis als innovativ und zukunftsorientiert positioniert. Dies signalisiert den Patienten, dass die Praxis bereit ist, in neueste Technologien zu investieren, um die bestmögliche Versorgung zu bieten. Dies kann das Vertrauen in die Praxis stärken und sie von der Konkurrenz abheben.

Die Kosten für die technische Ausstattung können erheblich sein, daher ist eine gründliche Planung und gegebenenfalls die Einholung von Angeboten unerlässlich. Wir können Ihnen individuell passende kostenlose Angebote für Medizingeräte, Beratung und sonstige Dienstleistungen vermitteln. Kontaktieren Sie uns einfach!

Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und Hygienestandards

Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und Hygienestandards ist von größter Bedeutung. Dies betrifft sowohl bauliche Anforderungen als auch Hygienemaßnahmen gemäß dem Infektionsschutzgesetz. Regelmäßige Schulungen des Personals und die Dokumentation der Hygienemaßnahmen sind unerlässlich, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden und die Sicherheit der Patienten zu gewährleisten.

Praxisführung und Management

Praxisorganisation und -management

Ein effizientes Praxismanagement ist entscheidend für den Erfolg einer Zahnarztpraxis. Dies umfasst nicht nur die Online-Terminplanung, die Patientenverwaltung und das Abrechnungswesen, sondern auch die Material- und Lagerwirtschaft. Moderne Praxisverwaltungssysteme, die den Anforderungen des Qualitätsmanagements (QM) gerecht werden, können die Organisation erheblich erleichtern und die Effizienz steigern. Ein gut implementiertes QM in der Zahnarztpraxis trägt dazu bei, Prozesse zu standardisieren und die Patientensicherheit zu erhöhen. Regelmäßige Überprüfungen und Anpassungen der Praxisabläufe unter Berücksichtigung von Qualitätsmanagement-Richtlinien sind wichtig, um stets optimal auf die Bedürfnisse der Patienten eingehen zu können.

Personalplanung und -führung

Eine gut funktionierende Zahnarztpraxis benötigt qualifiziertes und motiviertes Personal. Die Personalplanung sollte den Bedarf an Zahnmedizinischen Fachangestellten, Verwaltungskräften und Reinigungspersonal berücksichtigen. Eine klare Aufgabenverteilung, regelmäßige Fortbildungen und ein gutes Arbeitsklima sind essenziell für die Zufriedenheit und Leistungsfähigkeit des Teams. Führungskompetenzen und Kommunikationsfähigkeit des Praxisinhabers sind hierbei von großer Bedeutung.

Zahnarztpraxis gründen oder übernehmen?

Die Entscheidung, eine Zahnarztpraxis zu gründen oder eine bestehende Zahnarztpraxis zu kaufen bzw. zu übernehmen, ist eine der wichtigsten und strategischsten Überlegungen für die Existenzgründung. Beide Optionen bieten einzigartige Vor- und Nachteile, die sorgfältig abgewogen werden müssen, um langfristigen beruflichen Erfolg und persönliche Zufriedenheit zu gewährleisten.

Vorteile und Nachteile Zahnarztpraxis gründen Zahnarztpraxis übernehmen
Vorteile Gestaltungsspielraum: Möglichkeit, alle Aspekte der Praxis individuell zu gestalten, einschließlich Standort, Interieur und Ausstattung. Etablierte Patientenbasis: Sofortiger Zugang zu einem festen Patientenstamm, was den Start erleichtert und sofortige Einnahmen generiert.
Modernste Technologie: Nutzung und Einkauf modernster Technik (wenn gewollt), was die Attraktivität für Patienten steigern kann. Bewährte Praxisabläufe: Vorhandene, eingespielte Abläufe und Teams reduzieren organisatorischen Aufwand und sorgen für einen reibungslosen Übergang.
Innovative Praxisstruktur: Möglichkeit, von Anfang an effiziente und moderne Praxisstrukturen und -prozesse zu implementieren, die auf dem neuesten Stand der Technik und aktuellen Best Practices basieren. Finanzielle Transparenz: Die wirtschaftliche Historie der Praxis ist bekannt, was die finanzielle Planung und Risikobewertung erleichtert.
Nachteile Langsamere Patientenakquise: Der Aufbau einer neuen Patientenbasis kann zeitaufwendig sein und erfordert gezielte Marketingmaßnahmen. Begrenzter Gestaltungsspielraum: Einschränkungen bei der Neugestaltung, insbesondere wenn größere Umbaumaßnahmen erforderlich sind.
Zeitintensive Planung: Umfassende Planungsarbeiten, einschließlich rechtlicher und administrativer Aufgaben, die viel Zeit in Anspruch nehmen. Altlasten: Bestehende Verträge, Verbindlichkeiten oder ein schlechter Ruf der Praxis können Herausforderungen darstellen, die zunächst überwunden werden müssen.
Höheres Risiko: Unsicherheiten bei der Etablierung einer neuen Praxis auf dem Markt, insbesondere in wettbewerbsintensiven Regionen. Anpassungsbedarf: Zeitaufwendige und potenziell konfliktbehaftete Anpassung an bestehende Strukturen und Teams.
Vorteile und Nachteile der Praxisgründung und Praxisübernahme einer Zahnarztpraxis
Junge Zahnärztin in modern ausgestatteter Zahnarztpraxis, bereit für die Existenzgründung.
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Wie viel kostet es, eine eigene Zahnarztpraxis zu eröffnen?

Die Gründung einer Zahnarztpraxis in Deutschland im Jahr 2022 ist mit erheblichen Kosten verbunden. Im Durchschnitt investieren Existenzgründer 755.000 € für die Neugründung einer Einzelpraxis, was eine deutliche Steigerung im Vergleich zu den Vorjahren darstellt – 2020 lag die durchschnittliche Investition noch bei 507.000 €. 

Bei der Übernahme einer bestehenden Zahnarztpraxis betrugen die Gesamtkosten im Jahr 2022 durchschnittlich 446.000 €. Dieser Betrag umfasst den Kaufpreis, Betriebsmittel und zusätzliche Investitionen. Der durchschnittliche Übernahmepreis einer Einzelpraxis ohne zusätzliche Investitionen lag bei 236.000 €.

Es ist auffällig, dass der Anteil der Zahnärzte, die mehr als eine halbe Million Euro in ihre Existenzgründung investierten, in den letzten Jahren stark gestiegen ist. 2022 lag dieser Anteil bei 32 %, während er 2018 nur 16 % betrug. Zudem zeigt sich, dass 57 % der Existenzgründer weniger als den Durchschnittsbetrag von 446.000 € investierten, während 43 % darüber lagen.

Die Neugründung einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) erfordert ebenfalls hohe Investitionen. Für einen 50-prozentigen Praxisanteil wurden 2022 durchschnittlich 425.000 € investiert. Der Einstieg in eine bereits bestehende BAG kostete durchschnittlich 351.000 € für einen 51-prozentigen Praxisanteil. Diese Summe setzt sich aus einem Kaufpreis von 276.000 Euro, zusätzlichen Investitionen von 57.000 Euro und Betriebsmitteln in Höhe von 18.000 Euro zusammen.

Sowohl Männer als auch Frauen bevorzugen die Gründung einer Einzelpraxis, wobei die Kooperationsquote bei Männern höher ist als bei Frauen. Die Einzelpraxis bleibt die beliebteste Niederlassungsform bei Zahnärzten. 62 % der Existenzgründer entschieden sich 2022 für die Übernahme einer bestehenden Praxis, um diese als Einzelpraxis weiterzuführen.

Diese Daten basieren auf einer Stichprobe von rund 480 zahnärztlichen Existenzgründungen, die von der apoBank begleitet und ausgewertet wurden. 

Marketing und Patientenakquise

Eine erfolgreiche Zahnarztpraxis benötigt ein durchdachtes und effizientes Marketingkonzept, um sich von der Konkurrenz abzuheben und eine kontinuierliche Patientenakquise zu gewährleisten. Dabei spielt sowohl klassische als auch digitale Praxismarketing eine zentrale Rolle.

Zielgruppenanalyse und Positionierung

Zu Beginn jeder Marketingstrategie steht die Zielgruppenanalyse. Es ist entscheidend, die demografischen Merkmale, Bedürfnisse und Erwartungen Ihrer potenziellen Patienten zu verstehen. Dies ermöglicht eine zielgerichtete Ansprache und die Entwicklung von Dienstleistungen, die exakt auf diese Zielgruppe zugeschnitten sind. 

Eine klare Positionierung Ihrer Praxis, basierend auf Ihren fachlichen Schwerpunkten und Alleinstellungsmerkmalen (USP), schafft Vertrauen und erhöht die Wahrnehmung Ihrer Praxis als Experte in bestimmten Bereichen der Zahnmedizin.

Praxis-Branding und Corporate Identity

Ein starkes Branding ist unerlässlich für den Wiedererkennungswert Ihrer Praxis. Dazu gehören ein ansprechendes Logo für die Arztpraxis, eine konsistente Farb- und Schriftwahl sowie ein professionelles Erscheinungsbild in allen Kommunikationsmitteln. 

Die Corporate Identity sollte sich in der Gestaltung Ihrer Praxisräume, Ihrer Praxiswebsite und aller Werbematerialien widerspiegeln. Ein einheitlicher Auftritt stärkt das Vertrauen der Patienten und hebt Ihre Praxis von Mitbewerbern ab.

Online-Präsenz und Suchmaschinenoptimierung (SEO)

In der heutigen digitalen Welt ist eine professionelle Online-Präsenz unverzichtbar. Eine benutzerfreundliche, informative und ansprechende Website dient als virtuelle Visitenkarte Ihrer Praxis. 

Dabei sollte die Website für mobile Endgeräte optimiert und auf dem neuesten technischen Stand sein. Ein entscheidender Faktor für den Erfolg ist die Suchmaschinenoptimierung (SEO). Durch gezielte SEO-Maßnahmen wie die Optimierung von Keywords, Meta-Tags und hochwertigen Inhalten, die auf die Bedürfnisse und Fragen Ihrer Patienten eingehen, kann Ihre Website in den Suchergebnissen von Google weit oben platziert werden. Dies erhöht die Sichtbarkeit und generiert organischen Traffic.

Social Media und Online-Rezensionen

Soziale Medien bieten eine hervorragende Plattform, um mit Ihren Patienten in Kontakt zu treten und neue Patienten zu gewinnen. Regelmäßige Posts, informative Videos und Praxis-Updates schaffen Vertrauen und binden Patienten. Plattformen wie Facebook, Instagram und LinkedIn sollten genutzt werden, um Ihre Expertise zu demonstrieren und Ihre Praxis persönlich und nahbar zu präsentieren. 

Zudem spielen Online-Rezensionen auf Arztbewertungsportalen eine immer größere Rolle. Positive Bewertungen auf Plattformen wie Google My Business oder Jameda stärken das Vertrauen neuer Patienten. Bitten Sie zufriedene Patienten aktiv um Bewertungen und reagieren Sie professionell auf Feedback.

Lokales Marketing und Kooperationen

Neben digitalen Strategien sind lokale Marketingmaßnahmen weiterhin von Bedeutung. Dazu gehören die Schaltung von Anzeigen in lokalen Zeitungen, Radiowerbung und die Teilnahme an lokalen Veranstaltungen. Kooperationen mit anderen Gesundheitsdienstleistern, Schulen und Kindergärten können ebenfalls neue Patienten anziehen. Ein gut sichtbares Praxisschild und ansprechende Flyer im Praxisumfeld unterstützen den Bekanntheitsgrad.

Patientenerlebnisse und Empfehlungsmarketing

Ein herausragender Patientenservice ist der Schlüssel zu langfristiger Patientenbindung und positiver Mund-zu-Mund-Propaganda. Freundliches und kompetentes Personal, kurze Wartezeiten und eine angenehme Praxisatmosphäre tragen wesentlich zur Zufriedenheit Ihrer Patienten bei. Empfehlungsmarketing kann aktiv gefördert werden, indem Sie zufriedene Patienten um Weiterempfehlungen bitten.

Checkliste und Zeitplan für die Zahnarzt Existenzgründung

Monate vor der Praxiseröffnung Maßnahmen/Tätigkeit/Anforderung
24 Monate
  • Aufbau von Qualifikationen und Know-how
    • medizinische
    • Unternehmertum: Personalführung, Kommunikation, Abrechnung
  • Entscheidungen treffen
    • Allein oder mit anderen? In bestehende Sozietät einsteigen oder Sozietät neu gründen?
    • Generell: Praxisübernahme oder Neugründung?
    • Eigenen Finanzrahmen klären
20 bis 18 Monate
  • Organisation
    • Berufsrecht: Voraussetzungen und Notwendigkeiten
    • Gutachten über die jeweilige Region bzw. den möglichen Standort
    • Bei Übernahme: Praxisgutachten
12 bis 6 Monate
  • Entscheidungen im unmittelbaren Umfeld
    • Praxisräume begutachten
    • Umfeldanalyse: Anzahl und Qualität weiterer Praxen im Umkreis von 5 km (Internet; Meinungen einholen etc.)
    • Finanzplanung aufbauen (u. a. Mindestumsatz, Umsatzplanung, Steuern)
    • Bankgespräche vorbereiten; Finanzierung (Tilgung, Zins, Laufzeit)
    • Versicherungen klären: Risikoabsicherung; möglich vs. notwendig abwägen
    • Außenauftritt (Internet, Logo)
    • Investitionen, wenn Mietvertrag und Finanzierung abgeschlossen sind
5 bis 1 Monate
  • Unmittelbare Entscheidungen treffen
    • Personal
    • Organisation, EDV lauffertig integrieren; Back-up prüfen
    • Praxisabläufe
    • Corporate Design (Visitenkarten, Briefpapier, Terminblöcke etc.)
    • Materialien und Instrumente einkaufen
    • Büroausstattung, EC-/Cash-Lesegerät
4 bis 2 Wochen
  • 1 Woche Urlaub
2 bis 0 Wochen
  • Praxis-Countdown
    • Einräumen der Zimmer und Schränke
Checkliste für zu erledigende Aufgaben im Rahmen einer Praxisgründung oder -übernahme. Quelle: Francesco Tafuro, Übernahme und Gründung einer Zahnarztpraxis, Springer-Verlag Berlin Heidelberg

FAQ

Wie alt sind Zahnärzte bei der Praxisgründung?

Das Durchschnittsalter von Zahnärzten bei der Praxisgründung beträgt 36,1 Jahre, so der InvestMonitor Zahnarztpraxis 2019. Dabei gibt es Unterschiede zwischen den neuen und alten Bundesländern: In den neuen Bundesländern liegt das Durchschnittsalter bei 35,9 Jahren, in den alten Bundesländern bei 36,2 Jahren.

Die Altersverteilung zeigt, dass sich die Mehrheit der Zahnärzte (69 %) zwischen dem 31. und 40. Lebensjahr niederlässt. Nur 13 % gründen ihre Praxis vor dem 30. Lebensjahr, während 18 % bereits über 40 Jahre alt sind.

Zahnärzte gründen im Durchschnitt mit 35,5 Jahren, Zahnärztinnen mit 36,7 Jahren ihre Praxis.

In allen Altersgruppen ist die Übernahme einer Einzelpraxis die häufigste Form der Niederlassung. Bei Zahnärzten über 40 Jahren wird die Einzelpraxisübernahme besonders häufig bevorzugt, während jüngere Zahnärzte häufiger in Berufsausübungsgemeinschaften tätig werden.

Wie funktioniert die Abrechnung in der Zahnarztpraxis?

Die Abrechnung in der Zahnarztpraxis kann entweder intern oder durch ein externes Abrechnungszentrum für Zahnärzte erfolgen. Dabei wird hauptsächlich zwischen zwei Gebührenordnungen unterschieden: der GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) und dem BEMA (Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen).

GOZ: Diese Ordnung gilt für privat versicherte Patienten und Selbstzahler. Sie regelt die Abrechnung privatzahnärztlicher Leistungen und erlaubt den Zahnärzten, höhere Honorare zu berechnen, abhängig von Faktoren wie Aufwand und Schwierigkeit der Behandlung.

BEMA: Dieser Bewertungsmaßstab wird bei gesetzlich versicherten Patienten angewendet. Er enthält standardisierte Leistungskataloge, die festlegen, welche zahnärztlichen Leistungen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden und in welcher Höhe.

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Weitere Quellen:

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Autor: Nils Buske, veröffentlicht am , zuletzt aktualisiert am