3D / 4D Ultraschall-Verbot ab 2021: Gründe im Überblick

Schwangere Frau wird von Ärztin mit einem Ultraschallgerät untersucht
Ultraschall-Untersuchung während der Schwangerschaft | © Romaset / shutterstock.com

Grund für das Verbot des 3D und 4D Ultraschalls in der Schwangerschaft ist die neue Strahlenschutzverordnung, die Anfang 2019 in Kraft getreten ist. Diese verbietet ab dem 1. Januar 2021 3D und 4D Ultraschall-Untersuchungen ohne medizinische Notwendigkeit.

Risiken und Gefahren von Ultraschall sind heutzutage auch nach langjährigen Studien und intensiver Forschungsarbeit im Bereich der Sonographie nicht bekannt. Dennoch stellt die Anwendung von Ultraschall-Geräten ohne medizinische Relevanz ein potentielles Risiko dar. Dabei zeigt sich ein besonderes Problem: Der Baby-Markt boomt und Medizintechnik kann nicht nur ein ausgebildeter Arzt erwerben.

Die 3D / 4D Ultraschall-Untersuchung wird heute folglich auch von Nichtmedizinern durchgeführt. So haben sich auf dem freien Gesundheitsmarkt auch nichtmedizinische Unternehmen etabliert, welche die 3D und 4D Sonographie bei Ungeborenen anbieten.

Wie gefährlich ist der 3D /4D Ultraschall bei Ungeborenen?

Schwangere Frau hält ein Ultraschallbild in den Händen
Ein 4D-Ultraschall-Bild | © alice-photo / shutterstock.com

Generell ist die 3D und 4D Ultraschall-Untersuchung so wie die gewöhnliche Ultraschall-Untersuchung auch unbedenklich. Dennoch warnen Experten davor, die 3D und 4D Sonographie ohne medizinische Notwendigkeit durchzuführen. Denn die Intensität des 3D Ultraschalls liegt durch die verbesserte Bildgebung deutlich über der Leistung der konventionellen Sonographie.

Experten warnen vor einer zu häufigen Ultraschall-Anwendung bei Ungeborenen ohne diagnostische Notwendigkeit auch aus einem anderen Grund. Denn die uneindeutige Rechtslage führte dazu, dass medizinische Ultraschall-Geräte mit 3D und 4D Funktion von Anwendern ohne medizinische Ausbildung für das sogenannte ,Baby-Kino‘ verwendet wurden.

Die Gefahr einer 3D / 4D Ultraschall-Untersuchung ist also nicht nur auf den medizinischen Ultraschall an sich zurückzuführen, sondern vor allem auf die laienhaften Anwendung von Sonogeräten durch Dritte, die den 3D und 4D Ultraschall kommerzialisieren und daraus Profit schlagen wollen.

Gründe für die Ultraschall-Untersuchung in der Schwangerschaft

Die Ultraschall-Untersuchung während der Schwangerschaft dient vor allem dazu festzustellen, ob sich der Embryo normal entwickelt oder ob Auffälligkeiten auftreten. Aus diesem Grund gehört der Ultraschall international zu der Grundversorgung während der Schwangerschaft. In Deutschland werden die drei Basis-Ultraschalluntersuchungen von der Krankenkasse abgerechnet.

Frauen lassen in der Schwangerschaft dennoch häufiger Ultraschall-Untersuchungen durchführen als es die Mutterschafts-Richtlinien vorsehen. Dies hat laut der Deutschen Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (DEGUM) einen Grund: Oft werden durch die Ultraschall-Untersuchung in der Schwangerschaft beispielsweise Herzfehler bei Ungeborenen entdeckt.

3D / 4D Ultraschall-Verbot ab 2021: Folgen für Ärzte

Frauenärztin berät Patientin.
Lohnt sich die Anschaffung vom 4D-Ultraschall-Gerät noch?

Überraschend ist, dass gemäß dem heutigen Stand nur wenige Frauenarzt-Praxen von dem 3D und 4D Ultraschall-Verbot ab 2021 Bescheid wissen. Vor allem bei dem 3D und 4D Ultraschall für die Gynäkologie und Geburtshilfe bedeutet das ab dem 01. Januar 2021 in Kraft tretende Verbot große Veränderungen.

Jede Frauenarzt-Praxis, die beispielsweise die 3D Ultraschall-Untersuchung angeboten hat, muss nun zum Großteilauf die zusätzliche Einnahmequelle verzichten: Denn da der 3D und 4D Utraschall in der Schwangerschaft keine medizinische Relevanz hat und damit eine individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) darstellt, werden dieder 3D und 4D Ultraschall-Untersuchung in der Regel nicht von der Krankenkasse übernommen. Da allerdings keine festen Kriterien für die medizinische Notwendigkeit herrschen, obliegt diese Entscheidung der Ärztin oder dem Arzt. So könnte es also durchaus Ausnahmen geben, wenn die Ärztin/der Arzt die 3D und 4D Ultraschall-Untersuchung in einzelnen Fällendoch als medizinisch relevant einstufen.

Aufgrund des Verbots kann die 3D und 4D Ultraschall-Untersuchung ohne diagnostische Notwendigkeit ab 2021 nicht mehr abgerechnet werden. Die Ultraschall-Untersuchung sowie die Anwendung des 3D / 4D Ultraschall-Geräts ist zu diagnostischen Zwecken allerdings auch weiterhin erlaubt und darf von Ärzten uneingeschränkt durchgeführt werden. Vor allem für präzise Diagnostik wie die Messung des Kopfumfangs des Embryos oder die Sichtbarkeit von Gehirnstrukturen ist laut dem Präsidenten des Berufsverbandes der Frauenärzte e.V. der 3D und 4D Ultraschall notwendig.

Lohnt sich der Kauf überhaupt noch?

Speziell auf viele Fragen seitens werdender Eltern müssen sich Ärzte einstellen, wenn es um die Risiken einer Ultraschall-Untersuchung und speziell des 3D und 4D Ultraschalls geht. Wir empfehlen unseren Kunden vor dem Kauf abzuwägen, ob sich die Investition in ein 3D / 4D Ultraschall-Gerät lohnt.

Einerseits stellt ein solches Ultraschall-Gerät ein Alleinstellungsmerkmal der Frauenarzt-Praxis dar und ist für die medizinische Sonographie-Anwendung und präzise Ultraschall-Diagnostik während der Schwangerschaft elementar. Andererseits liegen die Kosten für ein 3D / 4D Ultraschallgerät deutlich über dem Preis eines herkömmlichen Ultraschall-Geräts.

ModellPreis (neu, mit Einbau)
Ultraschallgerät ohne 3D / 4D Funktionca. 4.000 – 20.000 €
Ultraschallgerät mit 3D / 4D Funktionca. 14.000 – 100.000 €
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Autor: Medizinio Redaktion, zuletzt aktualisiert am