Patientenmanagement: Was gehört in der Arztpraxis dazu?

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Abstract – Patientenmanagement in der Arztpraxis: Aufgaben und Zuständigkeiten

  • Patientenmanagement steuert in der Arztpraxis alle Patientenkontakte entlang der Patient Journey: Terminvergabe, Patientenaufnahme, Patientenfluss, Dokumentation, Recall und Nachsorge. Die Patientenverwaltung (Stammdaten, Versichertendaten, Patientenakte im PVS) ist dabei nur der administrative Teilbereich.
  • Den rechtlichen Rahmen setzen vor allem fünf Regelungen: 25 Mindestsprechstunden pro Woche, davon 5 Stunden offene Sprechstunde für grundversorgende Arztgruppen (§ 19a Ärzte-ZV); die Meldepflicht freier Termine an die Terminservicestelle (§ 75 Abs. 1a SGB V); die VSDM-Prüfung per elektronischem Abruf seit 1. Januar 2026 (§ 291b SGB V); die Dokumentationspflicht mit zehnjähriger Aufbewahrung (§ 630f BGB); die Pflicht zur ePA-Befüllung seit 1. Oktober 2025.
  • Die operative Umsetzung übernehmen überwiegend MFA, Praxismanager oder Patientenkoordinatoren. Die Bundesärztekammer stellt dafür das Fortbildungscurriculum „Patientenbegleitung und Koordination“ mit 40 Unterrichtseinheiten bereit. Delegationsgrenzen ärztlicher Leistungen regelt Anlage 24 BMV-Ä.
  • Terminerinnerungen und Recall per SMS oder E-Mail erfordern eine dokumentierte Einwilligung nach DSGVO. Ausfallhonorare sind nur bei exklusiv reservierten, kurzfristig nicht nachbesetzbaren Terminen durchsetzbar (BGH, Az. III ZR 78/21).

Inhaltsverzeichnis

Was ist Patientenmanagement in der Arztpraxis?

Definition: Steuerung aller Patientenkontakte vom Erstkontakt bis zur Nachsorge

Patientenmanagement plant, steuert und kontrolliert systematisch alle Kontakte zwischen Patient und Praxis. Der Prozess beginnt mit der Terminanfrage und endet erst mit Wiedereinbestellung, Befundmitteilung oder Recall.

In der ambulanten Versorgung umfasst Patientenmanagement damit organisatorische, kommunikative und rechtliche Aufgaben. Als Teilbereich des Praxismanagements in der Arztpraxis verbindet es Empfang, Sprechzimmer und Back-Office zu einem durchgängigen Ablauf. Eine verbindliche Legaldefinition existiert nicht – der Begriff stammt aus der Betriebswirtschaft des Gesundheitswesens. 

Abgrenzung zum klinischen Patientenmanagement

Im Krankenhaus steht Patientenmanagement meist für eine eigene Organisationseinheit. Sie steuert Aufnahme, Belegung und Entlassung, oft ergänzt um Bettenmanagement und das Entlassmanagement nach § 39 Abs. 1a SGB V.

Die Arztpraxis kennt keine stationäre Belegung. Hier dreht sich Patientenmanagement um Sprechstundenkapazität, Terminlogik und Patientenfluss im Tagesverlauf. Die Verantwortung liegt nicht bei einer Fachabteilung, sondern beim Praxisinhaber und seinem Team.

Ziele: Auslastung, Wartezeiten, Patientenbindung, Teamentlastung

Ein strukturiertes Patientenmanagement verfolgt vier betriebswirtschaftliche und medizinische Ziele:

  • Auslastung: Sprechstundenkapazität wird planbar genutzt, Leerlauf und Überbuchung sinken.
  • Wartezeiten: Patienten warten kürzer, das Wartezimmer bleibt steuerbar.
  • Patientenbindung: Verlässliche Abläufe stärken das Vertrauen und die Rückkehrquote.
  • Teamentlastung: Klare Zuständigkeiten reduzieren Unterbrechungen und Telefonlast.

Mit Messgröße und Verantwortlichem hinterlegt, lassen sich diese Ziele direkt in das Qualitätsmanagement Ihrer Arztpraxis übernehmen. 

Patientenmanagement vs. Patientenverwaltung: Wo liegt der Unterschied?

Patientenverwaltung als administrativer Teilbereich

Die Patientenverwaltung erfasst und pflegt alle administrativen Patientendaten. Dazu zählen Stammdaten, Versichertendaten aus der elektronischen Gesundheitskarte (eGK), Kostenträger, Überweisungen und die Patientenakte im Praxisverwaltungssystem (PVS).

Patientenverwaltung beantwortet die Frage: Welche Daten liegen zu diesem Patienten vor, und sind sie korrekt? Fehler an dieser Stelle wirken sich direkt auf Abrechnung und Dokumentation aus.

Patientenmanagement als übergeordnete Prozesssteuerung

Patientenmanagement nutzt diese Daten, um Abläufe zu steuern. Es regelt, wann ein Patient kommt, wie lange er bleibt, wer ihn betreut und wann er wieder einbestellt wird.

Die Patientenverwaltung liefert damit die Datengrundlage, das Patientenmanagement die Prozesslogik. Beide Begriffe werden im Praxisalltag oft synonym verwendet, beschreiben aber unterschiedliche Ebenen.

KriteriumPatientenverwaltungPatientenmanagement
GegenstandPatientendatenPatientenkontakte und Abläufe
ZielVollständige, korrekte DatenPlanbare, effiziente Versorgung
Typische AufgabenStammdaten, Versichertendaten, AkteTerminvergabe, Patientenfluss, Recall
WerkzeugPVS-Stammdatenmodul, eGK-LesegerätTerminkalender, Recall-Modul, Kommunikationskanäle
ZeithorizontStatisch, fortlaufend gepflegtDynamisch, tages- und quartalsbezogen

Welche Aufgaben umfasst das Patientenmanagement?

Die Aufgaben des Patientenmanagements folgen der Patient Journey – vom ersten Anruf bis zur Wiedereinbestellung.

Terminvergabe und Patientenbestellsystem

Das Patientenbestellsystem legt fest, nach welcher Logik die Praxis Patienten einbestellt. In der Praxis haben sich drei Modelle etabliert:

ModellFunktionsweiseGeeignet für
Reine BestellpraxisAlle Patienten erhalten feste TermineFachpraxen mit planbaren Leistungen
Offene SprechstundeBehandlung ohne Termin nach EingangAkutversorgung, kurze Kontakte
MischmodellFeste Termine plus definierte Akut- und OffenzeitenHausarztpraxen, grundversorgende Fächer

Für Vertragsärzte gibt das Vertragsarztrecht einen Rahmen vor. § 19a Abs. 1 Ärzte-ZV verpflichtet vollzeitig tätige Vertragsärzte zu mindestens 25 Sprechstunden pro Woche für gesetzlich Versicherte. Arztgruppen der grundversorgenden und wohnortnahen fachärztlichen Versorgung müssen davon mindestens fünf Stunden als offene Sprechstunde ohne Terminvereinbarung anbieten. Bei reduziertem Versorgungsauftrag gelten die Stundenzahlen anteilig.

Hinzu kommt die Terminvermittlung über die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen nach § 75 Abs. 1a SGB V, erreichbar über den Patientenservice 116117. Vertragsärzte sind verpflichtet, der Terminservicestelle freie Termine zu melden. Diese Termine sollten Sie im Kalender als eigene Terminart führen.

Ausblick: Die Bundesregierung plant ein verbindliches Primärversorgungssystem. Ein Referentenentwurf ist laut Deutschem Ärzteblatt für Ende November 2026 angekündigt, als politisches Startziel gilt der 1. Januar 2028. Die Patientensteuerung in Hausarzt- und Facharztpraxen dürfte sich damit grundlegend verändern.

Online-Terminbuchung verlagert einen Teil der Terminvergabe aus dem Telefon in digitale Kanäle. Sie entlastet die Anmeldung. Gleichzeitig steigt das Risiko von Doppelbuchungen und Terminausfällen. Ein Ausfallmanagement mit Wartelisten und automatischer Nachbesetzung fängt kurzfristige Absagen und No-Shows ab.

Patientenaufnahme und Anmeldung

Die administrative Patientenaufnahme sichert bei jedem Kontakt die Abrechnungsgrundlage. Bei der ersten Inanspruchnahme im Quartal prüft die Praxis über die Telematikinfrastruktur (TI) die Leistungspflicht der Krankenkasse. Dieses Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) regelt § 291b SGB V. Seit dem 1. Januar 2026 erfolgt die Prüfung über einen elektronischen Abruf der Daten bei der Krankenkasse. Praxen ohne die erforderliche TI-Ausstattung droht eine pauschale Honorarkürzung nach § 291b Abs. 5 SGB V.

Anamnesebögen erfassen Vorerkrankungen, Medikation und Allergien. Analoge Bögen muss das Team manuell ins PVS übertragen. Digitale Anamnese per Tablet oder vorab per Link spart diesen Schritt und reduziert Übertragungsfehler. Voraussetzung ist eine datenschutzkonforme Lösung mit Schnittstelle zum PVS.

Wartezeit- und Patientenflusssteuerung

Die Sprechstundenplanung bestimmt, wie viele Patienten Sie pro Zeiteinheit realistisch behandeln können. Terminarten mit unterschiedlicher Dauer – Erstkontakt, Kontrolle, Vorsorge, Akut – bilden den tatsächlichen Zeitbedarf ab.

Pufferzeiten und feste Akutslots fangen ungeplante Patienten ab, ohne den Terminplan zu sprengen. Richten Sie ihren Umfang nach den tatsächlichen Akutzahlen Ihrer Praxis, nicht nach Schätzungen.

Ein Self-Check-In mit automatischer Wartelisten-Zuweisung, Aufrufsysteme im Wartezimmer und Statusanzeigen im PVS machen den Patientenfluss sichtbar. Das Team erkennt Engpässe früher und kann Patienten zwischen Sprechzimmern, Labor und Funktionsdiagnostik gezielt steuern.

Dokumentation und Datenschutz

Die Dokumentationspflicht gehört zum Behandlungsvertrag. § 630f BGB verpflichtet den Behandelnden, eine Patientenakte in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit der Behandlung zu führen. Nach § 630f Abs. 3 BGB bewahren Sie die Akte zehn Jahre nach Abschluss der Behandlung auf. Andere Vorschriften können längere Fristen vorsehen.

Seit dem 1. Oktober 2025 sind Praxen zudem verpflichtet, die elektronische Patientenakte (ePA) zu nutzen und mit Dokumenten wie Befundberichten und Arztbriefen zu befüllen. Fehlt der elektronische Nachweis, kürzt die KV das Honorar um ein Prozent. Die Befüllung der ePA wird damit fester Bestandteil des Dokumentationsprozesses.

Gesundheitsdaten zählen nach Art. 9 DSGVO zu den besonderen Kategorien personenbezogener Daten. Ihre Verarbeitung ist für Zwecke der Gesundheitsversorgung nach Art. 9 Abs. 2 lit. h DSGVO zulässig. Jeder Kommunikationskanal, jedes Tool und jeder Dienstleister muss diesen Schutzstandard einhalten.

Patientenkommunikation und Recall

Patientenkommunikation umfasst alle Informationen, die Praxis und Patient außerhalb der Behandlung austauschen. Dazu gehören Terminbestätigungen, Erinnerungen, Befundmitteilungen und Hinweise auf Vorsorgeuntersuchungen.

Ein Recall-System bestellt Patienten aktiv zu Kontrollen, Impfungen oder Vorsorgen wieder ein. Recall sichert die Versorgungsqualität und stabilisiert gleichzeitig die Auslastung.

Haftungsrisiko: Terminerinnerungen und Recall per SMS oder E-Mail sollten Sie nur mit dokumentierter Einwilligung versenden. Die Einwilligung sollte Kanal und Zweck benennen und jederzeit widerrufbar sein. Recall-Nachrichten mit werblichem Anteil erfordern eine gesonderte Einwilligung.

Nachsorge und Patientenbindung

Nachsorge sichert den Behandlungserfolg über den Praxisbesuch hinaus. Das Patientenmanagement vergibt Folgetermine, bevor der Patient die Praxis verlässt. Zudem überwacht es offene Befunde.

Strukturiertes Patientenfeedback zeigt, wo Abläufe haken. Belastbare Daten liefern kurze Befragungen nach dem Besuch. Ebenso hilft ein Beschwerdemanagement, wie es die QM-Richtlinie des G-BA vorsieht.

Checkliste: Aufgaben des Patientenmanagements

  • [ ] Bestellsystem festgelegt (Bestellpraxis, offene Sprechstunde oder Mischmodell)
  • [ ] Mindestsprechstunden und offene Sprechstunden nach § 19a Ärzte-ZV abgebildet
  • [ ] Terminarten mit realistischer Dauer im Kalender hinterlegt
  • [ ] TSS-Termine als eigene Terminart geführt
  • [ ] Ausfallmanagement mit Warteliste eingerichtet
  • [ ] VSDM-Prüfung beim ersten Kontakt im Quartal sichergestellt
  • [ ] Anamnese digital oder mit klarer Übertragungsroutine erfasst
  • [ ] Akutslots und Pufferzeiten definiert
  • [ ] Dokumentation nach § 630f BGB und ePA-Befüllung geregelt
  • [ ] Einwilligungen für digitale Erinnerungen dokumentiert
  • [ ] Recall-Intervalle für Vorsorge und Kontrollen festgelegt
  • [ ] Folgetermine vor Verlassen der Praxis vergeben
  • [ ] Patientenfeedback systematisch ausgewertet

Wer übernimmt das Patientenmanagement in der Praxis?

Rollenverteilung: Praxisinhaber, MFA, Praxismanager

Der Praxisinhaber trägt die Gesamtverantwortung für das Patientenmanagement. Er legt Bestellsystem, Sprechstundenzeiten und Prioritäten fest und haftet für die Einhaltung von Dokumentations- und Datenschutzpflichten.

Die operative Umsetzung liegt überwiegend bei den Medizinischen Fachangestellten (MFA). Sie vergeben Termine, nehmen Patienten auf, steuern das Wartezimmer und versenden Erinnerungen. In größeren Praxen und MVZ koordiniert ein Praxismanager diese Abläufe, plant Personal und wertet Kennzahlen aus.

Patientenkoordinator als eigene Funktion – ab wann sinnvoll?

Ein Patientenkoordinator bündelt Terminsteuerung, Patientenkommunikation und Schnittstellenarbeit in einer Rolle. Die Funktion lohnt sich vor allem in Praxen mit mehreren Behandlern oder vielen chronisch Kranken. Auch eine enge Zusammenarbeit mit Fachärzten, Kliniken und Pflegediensten spricht dafür.

Für diese Rolle hat die Bundesärztekammer das Musterfortbildungscurriculum „Patientenbegleitung und Koordination“ für MFA entwickelt. Das Curriculum umfasst 40 Unterrichtseinheiten mit Schwerpunkten auf Gesprächsführung, Betreuung chronisch Kranker sowie Koordination von Therapie- und Sozialmaßnahmen.

AufgabeZuständige RolleDelegierbar
Festlegung Bestellsystem und SprechzeitenPraxisinhaberNein
Terminvergabe und AusfallmanagementMFA, PatientenkoordinatorJa
Patientenaufnahme und VSDMMFAJa
Patientenfluss im TagesverlaufMFA, PraxismanagerJa
Ärztliche DokumentationArztNein
ePA-Befüllung (administrativ)MFA unter ärztlicher VerantwortungTeilweise
Recall und TerminerinnerungMFA, PatientenkoordinatorJa
KennzahlenauswertungPraxismanager, PraxisinhaberJa

Delegationsgrenzen ärztlicher Leistungen

Der Praxisinhaber kann organisatorische Aufgaben des Patientenmanagements umfassend delegieren. Für ärztliche Leistungen gelten engere Grenzen.

Die Vereinbarung über die Delegation ärztlicher Leistungen an nichtärztliches Personal (Anlage 24 BMV-Ä) regelt, welche Leistungen delegierbar sind. Die Anordnungs- und Überwachungsverantwortung bleibt beim Arzt. Anamnese, Befundbewertung und Therapieentscheidung bleiben ärztliche Kernaufgaben.

Wie lässt sich Patientenmanagement digitalisieren?

Funktionen im PVS und Zusatzmodule

Das Praxisverwaltungssystem bildet den Kern des digitalen Patientenmanagements. Moderne PVS integrieren Terminkalender, Recall-Funktion, Wartezimmerverwaltung und Abrechnung in einer Oberfläche.

Zusatzmodule erweitern diesen Kern: Online-Terminbuchung, digitale Anamnese, Patiententerminals, Wartezimmer-Aufrufsysteme oder Videosprechstunde. Entscheidend ist die bidirektionale Schnittstelle zum PVS. Ohne sie entstehen doppelte Datenhaltung und manuelle Übertragungsfehler. Gerade Anbieter für digitale Patientenaufnahme unterscheiden sich in der Integrationstiefe deutlich. 

Telefonassistenz und digitale Patientenkommunikation

Das Praxistelefon bindet in vielen Praxen einen erheblichen Teil der MFA-Kapazität. Digitale Telefonassistenten nehmen Anrufe an, erfassen Anliegen wie Rezeptwünsche oder Terminanfragen und leiten sie strukturiert ans Team weiter.

Digitale Kanäle für Terminbestätigung, Erinnerung und Befundmitteilung ergänzen das Telefon. Auch hier gilt: Gesundheitsdaten dürfen nur über Kanäle mit angemessenem Schutzniveau fließen. Gängige Messenger-Dienste erfüllen diese Anforderung häufig nicht.

Auswahlkriterien für Patientenmanagement-Software

Die Wahl einer Patientenmanagement-Software prägt die Effizienz Ihrer Abläufe über Jahre. Prüfen Sie vor der Entscheidung mindestens diese Kriterien:

  • TI-Anbindung: Unterstützung von VSDM, ePA, eRezept und eAU
  • Schnittstellen: Bidirektionale Anbindung von Online-Terminbuchung, Anamnese und Telefonassistenz
  • Datenschutz: DSGVO-konformes Hosting, Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO
  • Recall-Logik: Automatisierte Wiedervorlagen mit Einwilligungsverwaltung
  • Auswertung: Kennzahlen zu Auslastung, Ausfallquote und Wartezeiten

Typische Fehler im Patientenmanagement der Arztpraxis

Überbuchung ohne Ausfallkalkulation

Pauschale Überbuchung soll Terminausfälle ausgleichen. Erscheinen alle Patienten, verlängern sich jedoch die Wartezeiten. Wirksamer ist eine Überbuchung auf Basis der tatsächlichen Ausfallquote je Terminart. Diese Kennzahl liefert das PVS, wenn das Team Ausfälle konsequent erfasst.

Fehlende Prozessverantwortung im Team

Wenn jeder Termine vergibt, aber niemand den Kalender verantwortet, entstehen Lücken und Doppelbuchungen. Legen Sie fest, wer Terminarten pflegt, Ausfälle nachbesetzt und Recall-Listen abarbeitet. Eine schriftliche Verfahrensanweisung im QM-Handbuch schafft Verbindlichkeit.

Medienbrüche zwischen Telefon, Kalender und PVS

Terminanfragen auf Zetteln, Online-Buchungen in einem separaten Portal und Anamnesen auf Papier erzeugen Medienbrüche. Jeder Bruch kostet Zeit und birgt Übertragungsfehler. Ziel sollte eine durchgängige digitale Kette mit dem PVS als zentraler Datenbasis sein.

Recall ohne dokumentierte Einwilligung

Ein Recall per SMS oder E-Mail ohne nachweisbare Einwilligung verstößt gegen den Datenschutz. Im Beschwerdefall muss die Praxis die Einwilligung belegen können. Erfassen Sie Einwilligungen daher bei der Aufnahme strukturiert im PVS – mit Datum, Kanal und Zweck.

FAQ: Häufige Fragen zum Patientenmanagement in der Arztpraxis

Gibt es eine Weiterbildung zum Patientenmanagement für MFA?

Ja. Die Bundesärztekammer hat das Musterfortbildungscurriculum „Patientenbegleitung und Koordination“ mit 40 Unterrichtseinheiten entwickelt. Die Landesärztekammern bieten entsprechende Kurse an. Für Leitungsfunktionen kommt zusätzlich die Aufstiegsfortbildung zum Fachwirt für ambulante medizinische Versorgung in Betracht.

Wie lässt sich die No-Show-Quote in der Praxis senken?

Terminerinnerungen per SMS oder E-Mail kurz vor dem Termin reduzieren vergessene Termine, sofern eine Einwilligung vorliegt. Eine einfache Absagemöglichkeit per Link oder Telefonansage erleichtert die Nachbesetzung. Wartelisten für kurzfristig frei werdende Termine schließen die verbleibenden Lücken.

Dürfen Praxen Ausfallhonorare für nicht abgesagte Termine verlangen?

Nur unter engen Voraussetzungen. Der BGH hat mit Urteil vom 12. Mai 2022 (Az. III ZR 78/21) eine Ausfallpauschale für exklusiv reservierte Termine einer Therapiepraxis gebilligt. Voraussetzung ist, dass der Termin kurzfristig nicht anderweitig vergeben werden kann. Praxen mit Wartezeiten oder offener Sprechstunde können sich darauf meist nicht berufen. Pauschale AGB-Klauseln ohne Entlastungsmöglichkeit hat die Rechtsprechung für unwirksam erklärt.

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Autor: Nils Buske, zuletzt aktualisiert am