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Abstract – Thieme E-ConsentPro: Module, Schnittstellen, Kosten
- Thieme E-ConsentPro ist die modulare Software der Thieme Compliance GmbH für die digitale Patientenaufklärung in Praxis, MVZ und Klinik und bietet Zugriff auf mehr als 2.000 Aufklärungsbögen in bis zu 17 Sprachen. Das Basismodul ermöglicht den Bogendruck aus KIS oder PVS, die Zusatzmodule mobile, Patient und documents digitalisieren Anamnese, elektronische Unterschrift und PDF/A-Archivierung.
- Die Anbindung erfolgt in der Arztpraxis über die GDT-Schnittstelle (Version 2.1/3.1) und im Krankenhaus über HL7 v2 ADT (Version 2.4–2.6), ergänzt durch URL-, REST- und FHIR-Schnittstellen. Im KIS müssen die Felder PID.3.1 und PID.3.4 gefüllt sein, um doppelt angelegte Patienten zu vermeiden.
- Die digitale Einwilligung ersetzt nicht das mündliche Aufklärungsgespräch nach § 630e BGB; Aufklärungsdokumente unterliegen der Dokumentationspflicht und zehnjährigen Aufbewahrungsfrist nach § 630f BGB. Die eIDAS-Signaturstufe veröffentlicht der Hersteller nicht, Gesundheitsdaten nach Art. 9 DSGVO erfordern bei externem Betrieb einen AV-Vertrag nach Art. 28 DSGVO.
- Listenpreise existieren nicht; die Kosten setzen sich aus Modullizenz, gegebenenfalls nutzungsabhängiger Bogengebühr, Softwarepflege, Hardware und Integration zusammen, E-ConsentPro mobile gilt als KHZG-förderfähig. Alternativen wie Idana und AnaBoard binden teils dieselben Thieme-Compliance-Inhalte ein, sodass Bedienoberfläche, Anamnese-Funktionen und PVS-Anbindung die Auswahl entscheiden.
Inhaltsverzeichnis
Was ist E-ConsentPro von Thieme Compliance?
E-ConsentPro ist eine modulare Software für die Arzt-Patienten-Kommunikation rund um Aufnahme, Anamnese und Aufklärung. Sie stellt die Aufklärungsbögen von Thieme Compliance digital bereit und übernimmt Patientendaten direkt aus dem Krankenhaus- oder Arztinformationssystem. Je nach gebuchten Modulen bleibt der Ablauf papierbasiert oder wird vollständig digital, von der digitalen Anamnese bis zur Archivierung.
Unternehmensprofil: Wer ist Thieme Compliance?
Die Thieme Compliance GmbH entwickelt und vertreibt Systeme zur Patientenaufklärung und gehört zur Thieme Gruppe. Das Unternehmen bündelt die Aufklärungsbögen der früheren Verlage Diomed und proCompliance und vertreibt mit E-ConsentPro die zugehörige Software.
- Unternehmensname (offiziell)
- Thieme Compliance GmbH
- Website
- www.thieme-compliance.de
- Gründung
- Wurzeln in den Verlagen Diomed und proCompliance; Übernahme des Diomed Verlags durch Thieme rückwirkend zum 1. Januar 2006; Firmierung als Thieme Compliance seit 2007; GmbH im Handelsregister seit 1996
- Hauptsitz
- Am Weichselgarten 30a, 91058 Erlangen
- Rechtsform / Register
- GmbH, Amtsgericht Fürth, HRB 11075
- Mutterkonzern
- 100 % Tochtergesellschaft der Thieme Gruppe (Gesellschafterin: Georg Thieme Verlag KG, Stuttgart)
- Geschäftsführung
- Julian Brohm, Joana Hauff, Martin Spencker (Stand: Oktober 2026)
- Geschäftszweck
- Entwicklung, Herstellung, Verlag und Vertrieb von Patientenaufklärungssystemen in gedruckter und elektronischer Form
- Zertifizierung
- DIN EN ISO 9001
- Produkte/Marken
- E-ConsentPro (Basismodul, mobile, Patient, documents), Aufklärungsbögen Diomed und proCompliance, Aufklärungsfilme
Hersteller: Thieme Compliance, proCompliance und Diomed
Die Thieme Compliance GmbH mit Sitz in Erlangen ist eine 100%ige Tochter der Thieme Gruppe. Das Unternehmen bündelt die Aufklärungsbögen der früheren Verlage Diomed und proCompliance. Mit E-ConsentPro hat Thieme Compliance die elektronischen Angebote von Diomed und proCompliance zusammengeführt.
Digital gibt es die Bögen schon länger: Bereits 2002 setzten Kliniken „DIOmed digital“ zum bedarfsgerechten Ausdruck ein. Thieme Compliance nennt mehr als 30 Jahre Markterfahrung und ist nach DIN EN ISO 9001 zertifiziert.
Einsatzbereiche: Praxis, MVZ, Klinik
E-ConsentPro richtet sich an Kliniken, Medizinische Versorgungszentren und Arztpraxen. Die Bögen decken alle gängigen Fachgebiete ab. Nach Angaben eines Arztsoftwarehauses werden Bögen aus der Anästhesie am häufigsten genutzt, weil viele Eingriffe eine Narkoseaufklärung erfordern.
In Kliniken steht meist die vollständig digitale Aufklärung auf Station im Vordergrund. Praxen und MVZ steigen häufig mit dem Basismodul ein, also mit dem Bogendruck aus der Software. Wer eine passende Software für MVZ sucht, sollte die Anbindung an E-ConsentPro als Kriterium mitprüfen.
Wie läuft die digitale Patientenaufklärung mit E-ConsentPro ab?
E-ConsentPro bildet den Aufklärungsprozess in mehreren Schritten ab. Wie viele davon digital laufen, hängt von den eingesetzten Modulen ab.
Ablauf vom Bogen bis zur Archivierung
Im vollständig digitalen Workflow mit E-ConsentPro mobile läuft die Aufklärung so ab:
- Bogen zuweisen: Das Personal weist den passenden Aufklärungsbogen aus dem KIS oder PVS zu. Die Patientenstammdaten werden automatisch übernommen.
- Anamnese erfassen: Der Patient beantwortet die Anamnesefragen schrittweise auf dem Tablet.
- Antworten sichten: Der Arzt sieht risikorelevante Antworten bereits vor dem Gespräch.
- Aufklärungsgespräch führen: Der Arzt individualisiert den Bogen mit Einzeichnungen, Freihandskizzen, Fotos oder Aufklärungsfilmen.
- Elektronisch unterschreiben: Arzt und Patient unterschreiben auf dem Tablet.
- Archivieren: Die Software erzeugt ein PDF/A-Dokument zur digitalen Archivierung.
Dieser Ablauf verbindet die digitale Patientenaufnahme mit der eigentlichen Aufklärung. Medienbrüche zwischen Papier und Scan entfallen.
Aufklärungsbögen, Aufklärungsfilme und Sortimentsgruppen
Kern der Software ist das Bogensortiment von Thieme Compliance. Medizinische Autoren und juristische Berater halten die Inhalte laut Hersteller fachlich und rechtlich aktuell. Ergänzend bietet Thieme Compliance Aufklärungsfilme an, die sich im mobilen Workflow abspielen lassen.
Administratoren verwalten das verfügbare Sortiment über sogenannte Sortimentsgruppen. So sieht jede Fachabteilung nur die Bögen, die sie benötigt. Eine integrierte Suche greift standardmäßig auf das Wissensportal Thieme eRef zu. Für dessen Inhalte ist eine eigene Lizenz erforderlich.
PDF-Export und Druck von Aufklärungsbögen
Mit dem Basismodul drucken Sie Aufklärungsbögen bei Bedarf aus, mit oder ohne Patientendaten. Arzt und Patient füllen den Bogen dann wie gewohnt handschriftlich aus. Bestellwesen und Lagerhaltung für Papierbögen entfallen.
Im mobilen Workflow entsteht statt des Ausdrucks ein elektronisch signiertes PDF/A. Wer keine Software installieren möchte, kann Aufklärungsbögen auch über den Webshop von Thieme Compliance als Druckvorlage beziehen.
Welche Module umfasst E-ConsentPro?
Die E-ConsentPro-Familie besteht aus einem Basismodul und drei Zusatzmodulen. Sie lassen sich einzeln kombinieren.
| Modul | Funktion | Endgerät | Einsatzszenario |
|---|---|---|---|
| E-ConsentPro (Basismodul) | Zugriff auf das Bogensortiment, Datenübernahme aus KIS/PVS, Druck bei Bedarf | Arbeitsplatz-PC | Einstieg; Aufklärung bleibt papierbasiert |
| E-ConsentPro mobile | Digitale Anamnese, Aufklärung, elektronische Unterschrift, PDF/A-Archivierung | Tablet | Vollständig papierlose Aufklärung |
| E-ConsentPro Patient | Anamnese und Aufklärungsinhalte vorab, strukturierte Datenübermittlung | Eigenes Endgerät des Patienten | Vorbereitung zu Hause oder vorab in der Klinik |
| E-ConsentPro documents | Eigene Dokumente bearbeiten, unterschreiben, archivieren | Tablet | Aufnahme, Datenschutz-, Wahlleistungs- und Zusatzvereinbarungen |
E-ConsentPro Mobile: Aufklärung per Tablet
E-ConsentPro mobile macht die Patientenaufklärung vollständig digital, von der Anamnese bis zur Archivierung. Der Patient füllt die Anamnese auf dem Tablet aus, der Arzt geht vorbereitet ins Gespräch. Laut Thieme Compliance ist E-ConsentPro mobile KHZG-förderfähig. Das ist vor allem für Krankenhäuser relevant.
In der Praxis bewährt sich das Modul laut Anwenderberichten auch bei älteren Patienten. Ein Referenzbericht der Augenklinik St. Joseph-Stift Bremen nennt geringeren Papieraufwand und einfachere Archivierung als Hauptgründe für den Umstieg.
E-ConsentPro Patient: Vorbereitung durch den Patienten
Mit E-ConsentPro Patient erfasst der Patient seine Anamnesedaten bereits zu Hause, auf dem eigenen Endgerät. Er kann Aufklärungsinhalte vorab lesen, auch in anderen Sprachen. Die Daten liegen damit früh im Behandlungsprozess vor.
Das verkürzt die Zeit im Arzt-Patienten-Gespräch, ersetzt dieses aber nicht. 2022 kündigten Thieme Compliance und Doctolib eine Kooperation an: Das Doctolib-Patientenportal und die Thieme-Lösungen sollen im Rahmen des KHZG gemeinsam angeboten werden.
E-ConsentPro documents und E-DocumentPro: Abgrenzung
E-ConsentPro documents digitalisiert einrichtungseigene Dokumente, etwa Datenschutzerklärungen, Wahlleistungsverträge oder Zusatzvereinbarungen. Thieme Compliance bereitet die Dokumente auf, oder das KIS überträgt sie vorausgefüllt per FHIR-Schnittstelle. Texte, Checkboxen und handschriftliche Anmerkungen lassen sich auf dem Tablet ergänzen. Auf dem Mobilgerät bleiben laut Hersteller keine Daten gespeichert.
E-DocumentPro ist der ältere Name dieser Funktion. Thieme Compliance stellte die App 2019 vor, gemeinsam mit E-ConsentPro mobile als Weiterentwicklung von E-ConsentPro. Das Klinikum Osnabrück nutzte E-DocumentPro für die Patientenaufnahme im Krankenhaus. Im aktuellen Portfolio übernimmt E-ConsentPro documents diese Aufgabe.
Online-Portal und Login
Über das E-Consent Online-Portal melden sich Bestandskunden bei Thieme Compliance an. Anleitungen, Systemvoraussetzungen und Installationsdateien stellt der Hersteller in seiner Produkt-Hilfe bereit.
Wie wird E-ConsentPro in PVS und KIS integriert?
E-ConsentPro stellt für Praxen und Kliniken unterschiedliche Schnittstellen bereit. Welche Sie benötigen, hängt von Ihrer Praxissoftware oder Ihrer Krankenhaussoftware ab.
| Schnittstelle | Typischer Einsatz | Funktion in E-ConsentPro |
|---|---|---|
| GDT 2.1 / 3.1 | Arztpraxis (PVS) | Import der Patientendaten (Satzart 6301), Rückmeldung nach Druck (6310) oder digitaler Unterschrift (6311) |
| HL7 v2 ADT (Version 2.4–2.6) | Krankenhaus (KIS) | Patientenstammdaten, Aufnahme, Verlegung, Entlassung, Zusammenführung |
| URL-Schnittstelle | KIS / PVS | Aufruf von E-ConsentPro mit Patientenkontext |
| REST-Schnittstelle | Bedside-Terminals, Integrationen | Zuweisungen direkt in der mobilen Anamnese öffnen |
| FHIR | KIS | Übertragung vorausgefüllter Dokumente für E-ConsentPro documents |
GDT-Schnittstelle in der Arztpraxis
Die GDT-Schnittstelle übernimmt Patientendaten aus dem PVS. Pflichtfelder sind Patienten-ID, Vor- und Nachname sowie das Geburtsdatum. Unterstützt werden die GDT-Versionen 2.1 und 3.1.
Nach dem Druck oder der elektronischen Unterschrift meldet E-ConsentPro den Vorgang an das PVS zurück. Die Rückantwort enthält Datum, Uhrzeit und den Titel des Bogens. Die Dokumentation in der Patientenakte bleibt so lückenlos.
HL7-Schnittstelle (ADT) im Krankenhaus
Im Krankenhaus synchronisiert E-ConsentPro die Patientendaten über HL7-ADT-Nachrichten. Die Software verarbeitet unter anderem Aufnahme (A01), Verlegung (A02), Entlassung (A03) und Voraufnahme (A05). Unterstützt werden die HL7-Versionen 2.4 bis 2.6, ältere Versionen nicht.
Zur eindeutigen Identifikation müssen die Felder PID.3.1 (Patienten-ID) und PID.3.4 (zuweisende Stelle) gefüllt sein. Das gilt besonders, wenn mehrere KIS parallel laufen. Fehlt PID.3.4, legt das System Patienten unter Umständen doppelt an.
Tipp: Klären Sie vor der Einführung mit Ihrem KIS-Anbieter, ob das Datenmodell die „Patienten-ID zuweisende Stelle“ übergibt. Eine spätere Migration ist aufwendig.
Technische Voraussetzungen und Hosting
Thieme Compliance veröffentlicht die Systemvoraussetzungen in seiner Produkt-Hilfe. Hardware wie Tablets oder Signaturgeräte liefert der Hersteller nicht, er berät aber bei der Auswahl.
Vor dem Projektstart sollten Sie Folgendes klären:
- [ ] Anzahl und Typ der Tablets bzw. Signaturgeräte
- [ ] WLAN-Abdeckung in Aufnahme, Ambulanz und Station
- [ ] Betriebsmodell: lokaler Server oder gehostete Lösung
- [ ] Schnittstelle zu KIS oder PVS (GDT, HL7, FHIR)
- [ ] Rollen- und Rechtekonzept für Ärzte, Pflege und Verwaltung
- [ ] Archivierung der PDF/A-Dokumente in Archiv oder Patientenakte
Ist die digitale Aufklärung mit E-ConsentPro rechtssicher?
Die Software unterstützt die rechtskonforme Aufklärung, sie ersetzt aber keine ärztliche Pflicht. Maßgeblich sind die §§ 630d bis 630f BGB, die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und die eIDAS-Verordnung. Für die konkrete Ausgestaltung im Einzelfall empfiehlt sich eine medizinrechtliche Prüfung.
Aufklärungspflicht nach § 630e BGB
Nach § 630e Abs. 2 BGB muss die Aufklärung mündlich erfolgen, und zwar durch den Behandelnden oder eine entsprechend ausgebildete Person. Unterlagen in Textform dürfen das Gespräch nur ergänzen. Die Aufklärung muss rechtzeitig und für den Patienten verständlich sein.
Für E-ConsentPro heißt das: Der digitale Bogen bereitet die Patientenaufklärung vor und dokumentiert sie. Das Gespräch selbst bleibt Pflicht, auch wenn der Patient die Inhalte vorab per E-ConsentPro Patient gelesen hat. Von allen unterzeichneten Unterlagen ist dem Patienten eine Abschrift auszuhändigen.
Dokumentation und Aufbewahrung nach § 630f BGB
§ 630f BGB erlaubt die elektronische Führung der Behandlungsakte ausdrücklich. Änderungen müssen jedoch erkennbar bleiben, einschließlich ihres Zeitpunkts. Einwilligungen und Aufklärungen gehören nach Abs. 2 ausdrücklich in die Akte.
Die Aufbewahrungsfrist beträgt zehn Jahre nach Abschluss der Behandlung, sofern andere Vorschriften keine längere Frist vorsehen. Das PDF/A-Format ist auf Langzeitarchivierung ausgelegt und unterstützt so die Dokumentationspflicht.
Elektronische Signatur und Beweiswert
Für die Einwilligung selbst schreibt § 630d BGB keine Schriftform vor. Die Unterschrift dient vor allem als Beweismittel im Haftungsfall. Thieme Compliance gibt an, ein digital signierter Bogen habe durch mehrfache Sicherungsmaßnahmen keinen geringeren Beweiswert als ein handschriftlicher.
Die eIDAS-Verordnung unterscheidet einfache, fortgeschrittene und qualifizierte elektronische Signaturen. Welche Stufe E-ConsentPro technisch umsetzt, veröffentlicht der Hersteller nicht.
Haftungsrisiko: Im Arzthaftungsprozess trägt der Behandelnde die Beweislast für die ordnungsgemäße Aufklärung. Lassen Sie sich das Signatur- und Sicherungsverfahren vor Vertragsabschluss schriftlich erläutern.
Datenschutz nach DSGVO
Aufklärungs- und Anamnesedaten sind Gesundheitsdaten im Sinne von Art. 9 DSGVO. Betreibt ein Dienstleister die Software oder ein Patientenportal für Sie, ist ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO erforderlich.
Prüfen Sie außerdem Hosting-Standort, Verschlüsselung und Löschkonzept auf den Endgeräten. Einen Überblick über die Anforderungen gibt der Beitrag zum Datenschutz in der Arztpraxis.
Was kostet E-ConsentPro?
Thieme Compliance veröffentlicht keine Listenpreise für E-ConsentPro. Die Kosten ermittelt der Hersteller über ein individuelles Angebot, das sich nach Einrichtungsgröße, Modulen und Aufklärungsvolumen richtet.
Lizenzmodell und Preisbestandteile
Die Gesamtkosten setzen sich aus mehreren Faktoren zusammen:
| Kostenfaktor | Beschreibung | Abhängig von |
|---|---|---|
| Lizenz | Basismodul plus gebuchte Zusatzmodule | Anzahl und Art der Module |
| Nutzungsabhängige Bogengebühr | Laut früheren Angaben pro abgerufenem Bogen; im Angebot prüfen | Aufklärungsvolumen |
| Softwarepflege | Updates und aktuelle Bogeninhalte | Vertragslaufzeit |
| Hardware | Tablets, Signaturgeräte (nicht über Thieme Compliance) | Anzahl der Arbeitsplätze |
| Integration | Einrichtung der Schnittstelle in KIS oder PVS | KIS-/PVS-Anbieter |
Für Krankenhäuser kommt eine Förderung über das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) in Betracht. Der Hersteller weist E-ConsentPro mobile als förderfähig aus.
Wirtschaftlichkeit gegenüber Papierbögen
Papierbögen verursachen Kosten, die in keiner Rechnung auftauchen: Bestellung, Lagerung, Scannen und Ablage. Hinzu kommen Mindestabnahmemengen. Kliniken berichteten schon 2002, dass sie bei selten benötigten Bögen dadurch teils einen Zweijahresbedarf vorhalten mussten.
Mit E-ConsentPro drucken Sie nur, was Sie tatsächlich benötigen. Im mobilen Workflow entfallen Druck und Scan ganz. Wie viel Sie einsparen, hängt vom Aufklärungsvolumen und vom bisherigen Dokumentationsaufwand ab.
Welche Alternativen zu E-ConsentPro gibt es?
Der Markt für digitale Patientenaufklärung umfasst Bogenverlage, Anamnese-Plattformen und videobasierte Lösungen. Einige Anbieter binden dabei die Inhalte von Thieme Compliance selbst ein.
| Anbieter | Schwerpunkt | Zielgruppe | Inhalte / Schnittstellen |
|---|---|---|---|
| Idana (Idana AG) | Digitale Anamnese, „Aufklärung Pro“ | Arztpraxen | Thieme-Compliance-Inhalte optional zubuchbar; PVS-Integration |
| AnaBoard (Antelope Systems) | Anamnese, Aufnahme, Aufklärung, individuelle Formulare | Praxen, MVZ, Kliniken | Schnittstellen zu gängigen PVS; Thieme Compliance als Partner gelistet |
| medudoc | Videobasierte Patientenaufklärung | Kliniken, Facharztzentren | Plattformunabhängig ohne aufwendige Integration |
| perimed (CGM) | Eigene Aufklärungsbögen, browserbasiert über perimed puls | Niedergelassene Ärzte | Eingebunden in die CGM-Produktwelt |
Bei Idana sind Inhalte von Thieme Compliance optional zubuchbar. Auch AnaBoard führt Thieme Compliance als Partner. Die Wahl zwischen E-ConsentPro und einer Alternative ist deshalb oft keine Wahl zwischen Bogeninhalten. Es geht vielmehr um Bedienoberfläche, Anamnese-Funktionen und PVS-Anbindung.
perimed gehört seit der Übernahme zu CompuGroup Medical und ergänzt dort die Anamnese-Suite CGM One AmbulApps. Das Berliner Start-up medudoc setzt dagegen auf individualisierte Aufklärungsvideos statt auf klassische Bögen.
Auswahlkriterien für Software zur digitalen Patientenaufklärung
Prüfen Sie vor der Entscheidung diese Punkte:
- [ ] Abdeckung Ihrer Fachgebiete und Eingriffe im Bogensortiment
- [ ] Verfügbare Fremdsprachen für Ihr Patientenkollektiv
- [ ] Schnittstelle zu Ihrem PVS oder KIS (GDT, HL7, FHIR)
- [ ] Vollständig digitaler Workflow inklusive elektronischer Signatur
- [ ] Integration eigener Dokumente (Datenschutz, Honorarvereinbarungen)
- [ ] Transparentes Kostenmodell: Lizenz, Bogengebühr, Pflege
- [ ] Datenschutz: Hosting-Standort, AV-Vertrag, Löschkonzept
- [ ] Testphase und Schulung durch den Anbieter
FAQ: Häufige Fragen zu E-ConsentPro
Eignet sich E-ConsentPro für ästhetische Medizin und Privatpraxen?
Ja, sofern das Bogensortiment Ihre Eingriffe abdeckt. Prüfen Sie vorab, ob für Ihre ästhetischen Leistungen passende Bögen vorliegen. Eigene Dokumente wie Honorar- oder Kostenvereinbarungen lassen sich über E-ConsentPro documents einbinden. Für eine reine Privatpraxis ist zudem entscheidend, ob die genutzte Praxissoftware eine Schnittstelle zu E-ConsentPro bietet.
Welche Fachrichtungen und Sprachen deckt das Bogensortiment ab?
E-ConsentPro bietet Zugriff auf mehr als 2.000 Aufklärungsbögen für alle gängigen Fachgebiete. Laut Hersteller sind die Bögen in bis zu 17 Sprachen verfügbar. Fremdsprachige Bögen sind ohne Zusatzmodul im Sortiment enthalten. Besonders häufig genutzt werden Bögen aus der Anästhesie.
Wie gelingt der Umstieg von Papierbögen auf E-ConsentPro?
Beginnen Sie mit der Schnittstelle zu KIS oder PVS, denn sie entscheidet über den Erfolg im Alltag. Thieme Compliance bietet Testversionen und Web-Seminare an. In Kliniken bewährt sich ein Pilotbetrieb auf einzelnen Stationen. Schulen Sie Ärzte, Pflege und Verwaltung vor dem Rollout auf den neuen Ablauf.
