SimplePrax: Erfahrungen, Kosten & Funktionen im Überblick

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Abstract – SimplePrax: Funktionen, Kosten und PVS-Anbindung

  • SimplePrax ist eine webbasierte Software für digitale Anamnese, Patientenaufklärung und Einwilligungen; der Praxisnutzen hängt weniger vom Grundpreis als von der Integrationstiefe in das Praxisverwaltungssystem (PVS) ab.
  • Die Anbindung erfolgt per GDT, VDDS (Zahnmedizin), FHIR oder Ordnersynchronisation; ausdrücklich bidirektional ist nur die REST-API, sodass die strukturierte Übernahme einzelner Anamnesedaten je PVS zu prüfen ist.
  • Der Listenpreis beträgt 49 € netto pro Monat inklusive eines ärztlichen Mitarbeiters plus 19 € je weiterem Arzt; Aufklärungsinhalte von Partnern wie Thieme Compliance oder medudoc sowie das Share-Modul verursachen zusätzliche, nutzungsabhängige Kosten.
  • Digitale Aufklärungsbögen ergänzen nach § 630e Abs. 2 BGB nur das mündliche Aufklärungsgespräch; SimplePrax archiviert ausgefüllte Dokumente im Format PDF/A-3b, was die zehnjährige Aufbewahrung nach § 630f Abs. 3 BGB unterstützt.

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Inhaltsverzeichnis

Was ist SimplePrax? Anamnesebogen-Software im Kurzprofil

SimplePrax ist eine webbasierte Anamnesebogen-Software. Sie bildet Patientenformulare, Aufklärungsbögen und Verträge digital ab. Die Lösung bündelt strukturierte Anamnese, digitale Aufklärung und eine Vorlagenlogik in einem System. Ziel ist eine durchgängig digitale Patientenaufnahme: SimplePrax ersetzt Papierbögen im Praxisablauf vollständig und vermeidet Mehrfacherfassung am Empfang. 

Anbieter Simpleprax GmbH und Produktmodule (Anamnese, Aufklärung, Share)

Die Simpleprax GmbH entwickelt und vertreibt die Software. Das Produkt gliedert sich in drei Module:

  • Anamnese: Kernprodukt mit Formular-Editor, Vorlagenbibliothek und PVS-Anbindung.
  • Aufklärung: Integration geprüfter Aufklärungsinhalte von Partnern, im Abonnement enthalten. Je nach Partner fallen Gebühren für die Inhalte an.
  • Share: kostenpflichtiges Zusatzmodul. Es versendet Befunde, Arztbriefe oder Rechnungen verschlüsselt an Patienten.

Der Hersteller bietet eine 7-tägige Testphase und eine kostenfreie Produktdemo an.

Zielgruppen: Einzelpraxis, BAG, MVZ, Klinik, Zahnmedizin, Psychotherapie

SimplePrax richtet sich an Einzel- und Gemeinschaftspraxen mit transparentem Listenpreis. Für MVZ, Kliniken und Einrichtungen mit mehreren Standorten erstellt der Anbieter individuelle Angebote.

Die Schnittstellenliste deckt Humanmedizin, Zahnmedizin (über VDDS) und Psychotherapie ab. Psychotherapeutische Praxen binden etwa PSYPRAX, medatixx PSYX oder ELEFANT HASOMED an. Die Referenzliste des Herstellers umfasst unter anderem Gynäkologie, Augenheilkunde, Orthopädie, Zahnmedizin, Psychotherapie und ein MVZ.

Funktionen für digitale Anamnese und Patientenformulare

SimplePrax deckt den gesamten Formular-Workflow ab: Erstellung, Versand, Ausfüllen, Signatur und Übergabe ins PVS. Für den Praxisalltag zählen vor allem die Zugangswege für Patienten und die Flexibilität des Editors.

Online-Anamnese vs. Anamnese-Tablet

SimplePrax unterstützt sowohl die Online-Anamnese vor dem Termin als auch das Anamnese-Tablet im Wartezimmer. Laut Hersteller überträgt die Software die Daten Ende-zu-Ende-verschlüsselt in die Patientenakte.

ZugangswegAblaufPraxisnutzen
Versand per E-Mail, SMS oder WhatsAppPraxis versendet Formular-Link, Kontaktdaten aus der Patientenakte übernehmbarAnamnese liegt vor Behandlungsbeginn vor
QR-Code im WartezimmerPatient scannt Code und füllt am eigenen Smartphone ausKeine Praxis-Hardware nötig
Praxiswebsite / Online-TerminbuchungLink auf Website oder in der TerminbestätigungAusfüllen vor dem Termin, ohne Personaleinsatz
Tablet im WartezimmerPatient füllt auf Praxis-Tablet aus und unterschreibtGeeignet für ältere Patienten und Akutfälle

Die Online-Anamnese verlagert den Zeitaufwand aus der Praxis heraus. Das Tablet bleibt für Patienten ohne Smartphone-Affinität relevant. In den meisten Praxen ist eine Kombination beider Wege sinnvoll.

Editor mit Bedingungslogik, Vorlagenbibliothek und Dokumentengruppen

Der SimplePrax-Editor baut Formulare aus Bausteinen wie Textfeldern, Auswahloptionen, Unterschriftsfeldern und Bildern auf. Die Bedingungslogik blendet Felder nur ein, wenn definierte Kriterien zutreffen – etwa eine bestimmte Antwort. So entstehen kontextabhängige Fragebögen ohne Programmierkenntnisse.

Die Vorlagenbibliothek liefert fertige Anamnese-, Aufklärungs- und Befundformulare, die Praxen anpassen können. Für fest vorgegebene Layouts, etwa Factoring-Formulare, hinterlegt die Praxis eigene PDF-Vorlagen.

Dokumentengruppen bündeln häufig gemeinsam genutzte Formulare zu Sets. Das Praxisteam startet ein Set mit einem Klick. Medizinische Erklärvideos von medudoc oder YouTube lassen sich direkt in Fragebögen einbetten.

Tipp: Digitalisieren Sie zuerst die drei Formulare mit dem höchsten Aufkommen (Erstanamnese, Datenschutzeinwilligung, Behandlungsvertrag). Der Effizienzgewinn am Empfang zeigt sich dort am schnellsten.

Verträge, Einwilligungen, Foto- und Datei-Upload durch Patienten

SimplePrax beschränkt sich nicht auf Anamnesebögen. Behandlungsverträge und Einwilligungen unterschreiben Patienten digital per Stift oder Toucheingabe. Die Software protokolliert jede Signatur mit Datums- und Zeitstempel.

Patienten können außerdem Fotos aufnehmen oder Dokumente hochladen, etwa Vorbefunde oder Arztbriefe. SimplePrax legt diese Dateien verschlüsselt in der Patientenakte ab. Das Scannen am Empfang entfällt. Informationsmaterial versendet die Praxis direkt aus der Anwendung.

Mehrsprachigkeit

SimplePrax unterscheidet zwischen Patienten- und Erstellungsebene. Patienten wählen je nach Verfügbarkeit aus bis zu 17 Sprachen, darunter Arabisch, Türkisch, Ukrainisch und Russisch. Für eigene Dokumente stehen laut Hersteller bis zu 22 Sprachen zur Verfügung.

Praxen mit hohem Anteil fremdsprachiger Patienten benötigen bei Routineformularen so seltener Dolmetscher. Die mündliche Aufklärung ersetzt eine übersetzte Anamnese jedoch nicht.

Anamnese-Auffrischung und PDF-Versand per E-Mail, SMS, WhatsApp

Nach Abschluss eines Formulars sendet SimplePrax eine PDF-Kopie per E-Mail, SMS oder WhatsApp an den Patienten. Bei Folgeterminen füllt der Patient die Anamnese erneut aus. Der Fragebogen passt sich dabei an bereits hinterlegte Antworten an. Der Patient erfasst nur Änderungen. Das beschleunigt die Aktualisierung bei Bestandspatienten, etwa vor operativen Eingriffen.

Verlaufsdarstellung, Rollen- und Rechteverwaltung

Jedes Dokument zeigt in SimplePrax seinen vollständigen Bearbeitungsverlauf: Erstellungsdatum, Status und alle Änderungen in chronologischer Reihenfolge. Die Praxis legt beliebig viele Nutzer mit eigenen Zugangsdaten an. Über mehr als 50 Rollen und Zugriffsrechte steuert sie, welcher Mitarbeiter auf welche Bereiche zugreift.

Für MVZ und Gemeinschaftspraxen ist diese Rechtetrennung Voraussetzung für einen datenschutzkonformen Mehrbenutzerbetrieb.

Digitale Patientenaufklärung mit Partnerinhalten

SimplePrax integriert geprüfte Patientenaufklärungsinhalte externer Anbieter, statt eigene Bögen zu redigieren. Die Aufklärungsfunktion ist im Abonnement enthalten. Für die Inhalte selbst können je nach Partner Gebühren anfallen.

Partner und Inhalte im Überblick

PartnerInhalt in SimplePraxKostenmodell
Thieme ComplianceÜber 2.000 Aufklärungsbögen aus mehr als 30 Fachgebieten, bis zu 16 SprachenPartnergebühr je nach Nutzungsumfang
medudocVideobasierte Aufklärung, interaktive Formulare, automatischer Import in die PatientenaktePartnergebühr je nach Nutzungsumfang
Deutsches Grünes KreuzStandardisierte Impfaufklärungsbögen mit digitaler EinwilligungLaut Hersteller nutzungsabhängig
Forum ImpfenImpfaufklärung mit Einwilligungserklärung und AnamnesefragenLaut Hersteller nutzungsabhängig

Konkrete Preise für die Partnerinhalte nennt der Hersteller nicht öffentlich. Kalkulieren Sie diese Position vor Vertragsabschluss gesondert.

Ablauf: Versand vor dem Termin, Annotation im Aufklärungsgespräch

Der Patient erhält den Aufklärungsbogen vor dem Termin, liest ihn und beantwortet die enthaltenen Fragen. Im Patientenaufklärungsgespräch annotiert der Arzt den Bogen digital, zum Beispiel mit Skizzen oder individuellen Risikohinweisen. Anschließend unterschreiben beide.

Nach § 630e Abs. 2 BGB muss die Aufklärung mündlich durch den Behandelnden oder eine entsprechend ausgebildete Person erfolgen. Ergänzend darf auf Unterlagen in Textform Bezug genommen werden. Der digitale Bogen dient also der Vorbereitung und Dokumentation. Das Gespräch ersetzt er nicht.

Haftungsrisiko: Der BGH hat im November 2024 (Az. VI ZR 188/23) bekräftigt, dass Formulare die mündliche Aufklärung nur ergänzen dürfen. Dokumentieren Sie daher im Bogen, dass und worüber Sie mündlich aufgeklärt haben.

Grenzen: Thieme-Inhalte nicht editierbar, nur ärztliche Anmerkungen

Thieme-Compliance-Bögen lassen sich in SimplePrax nicht inhaltlich bearbeiten. Der Arzt kann jedoch pro Dokument individuelle Anmerkungen speichern. SimplePrax zeigt sie beim Aufklären zur Auswahl an.

Eigene Aufklärungsbögen erstellt die Praxis im Editor oder lässt sie über den Digitalisierungsservice des Herstellers umsetzen. Selbst erstellte und ausgefüllte Dokumente lassen sich ausdrucken.

Schnittstellen: Wie SimplePrax an PVS und Archiv angebunden wird

Die Schnittstelle entscheidet darüber, ob SimplePrax Arbeit spart oder nur verlagert. Der Hersteller nennt mehr als 50 kompatible Praxis-, Klinik- und Archivsysteme. Bei nicht gelisteten Systemen bietet er eine individuelle Lösung an.

Standards und Datenfluss

StandardDatenflussBeispiel-Systeme laut Hersteller
GDTDateibasierter Austausch zwischen PVS und ZusatzsystemCGM ALBIS, CGM MEDISTAR, CGM TURBOMED, TOMEDO, InterARZT, DocCirrus, Doctorly, PSYPRAX
VDDSZahnmedizinischer SchnittstellenstandardDAMPSOFT, Ivoris, EVIDENT, LINUDENT, Z1, Teemer
FHIRRessourcenbasierter HL7-StandardRED MEDICAL (zusätzlich zu GDT)
OrdnersynchronisationAblage fertiger Dokumente in definierten VerzeichnissenETERNO, Shore, OPTICA VIVA, Ergonomed, SAmAs

GDT ist im deutschen Praxismarkt am weitesten verbreitet. VDDS ist der Standard für zahnärztliche Verwaltungssoftware. Die Ordnersynchronisation ist die einfachste Variante: Sie überträgt fertige Dokumente, aber keine strukturierten Einzeldaten.

Partner-Integrationen: medatixx HealthHub, Latido, T2MED, DENS Office, DENTPORT

Bei einigen Systemen geht die Partnerschaft über die Standardschnittstelle hinaus. Für medatixx x.isynet, x.vianova und PSYX nennt SimplePrax neben GDT zusätzlich den medatixx HealthHub. Weitere Partnerschaften bestehen mit Latido, T2MED, IFA und Medico EDV (jeweils GDT). Für DENS Office und DENTPORT kombiniert SimplePrax VDDS mit einer individuellen Schnittstelle.

Eine Partnerschaft deutet auf abgestimmte Prozesse und schnelleren Support hin. Die konkrete Integrationstiefe sollten Sie dennoch je System erfragen.

Archivsysteme

SimplePrax bindet neben dem PVS auch Archivsysteme direkt an. Der Hersteller nennt mediDOK, medatixx x.archiv, PraxisArchiv und STARC easySTORE. Für andere Archive steht die Ordnersynchronisation zur Verfügung. Ausgefüllte Dokumente lassen sich zusätzlich als PDF, CSV, JSON, Fließtext oder als Baustein für Arztbriefe exportieren.

REST-API für Drittsysteme

Für individuelle Anwendungen und Drittsysteme stellt SimplePrax eine offene REST-API bereit. Der Hersteller beschreibt sie ausdrücklich als bidirektionale Programmierschnittstelle. Die API richtet sich vor allem an MVZ-Verbünde und Kliniken mit eigener IT. Diese binden SimplePrax darüber in bestehende Datenflüsse oder Auswertungen ein.

Export/Import vs. bidirektionale Integration: Was „automatische Datenübernahme“ konkret bedeutet

Der Hersteller spricht von einer automatischen Verknüpfung der Anamnesedaten mit der Patientenakte. Für die Praxisentscheidung müssen Sie genauer unterscheiden:

  • Dokumentübergabe: SimplePrax legt das ausgefüllte Formular als PDF in der Karteikarte oder im Archiv ab. Das spart Scannen, aber keine Dateneingabe.
  • Datenübergabe per GDT/VDDS: Das PVS übergibt Patientenstammdaten an SimplePrax, die Ergebnisse fließen zurück in die Karteikarte. Ob SimplePrax einzelne Angaben wie Allergien oder Dauermedikation strukturiert in die PVS-Felder schreibt, hängt vom PVS ab.
  • Bidirektionale Integration: Lesen und Schreiben strukturierter Daten in beide Richtungen. SimplePrax belegt dies ausdrücklich nur für die REST-API.

Tipp: Lassen Sie sich in der Demo mit Ihrer eigenen Arztpraxis-Software zeigen, wo eine ausgefüllte Anamnese landet: als PDF, als Karteikarteneintrag oder in strukturierten Feldern. Erst dann lässt sich der Effizienzgewinn realistisch bewerten.

Anbindung an Online-Terminbuchung

SimplePrax verknüpft Formulare mit gängigen Online-Terminbuchungstools. Der Hersteller nennt Doctolib, Jameda, Samedi und dubidoc. Technisch hinterlegt die Praxis den Formular-Link in der Terminbestätigung oder -erinnerung.

Der Patient erhält die Anamnese damit automatisch mit der Buchung. So liegen Anamnesedaten am effizientesten schon vor dem Erstkontakt vollständig vor.

Datenschutz und revisionssichere Aufbewahrung

Anamnesedaten sind Gesundheitsdaten im Sinne von Art. 9 DSGVO und unterliegen damit besonderen Datenschutzanforderungen. Die Praxis bleibt als Verantwortliche in der Pflicht, auch wenn sie einen Softwareanbieter einsetzt.

Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und Trust Center

SimplePrax überträgt Daten laut Hersteller Ende-zu-Ende-verschlüsselt und speichert digitale Signaturen verschlüsselt. Der Anbieter betreibt ein öffentliches Trust Center mit Informationen zu Sicherheit und Datenschutz.

Vor Vertragsabschluss sollten Sie drei Punkte prüfen und dokumentieren:

  • Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) nach Art. 28 DSGVO
  • Serverstandort und eingesetzte Unterauftragsverarbeiter
  • Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)

Den Serverstandort weist der Hersteller in den uns vorliegenden Unterlagen nicht aus. Klären Sie ihn im Trust Center oder direkt beim Anbieter.

PDF/A-3b und Aufbewahrungsfristen

Der Behandelnde muss die Patientenakte nach § 630f Abs. 3 BGB zehn Jahre nach Abschluss der Behandlung aufbewahren. § 10 Abs. 3 MBO-Ä sieht die gleiche Frist vor, sofern keine längeren Vorschriften greifen.

SimplePrax speichert ausgefüllte Dokumente im Archivformat PDF/A-3b. Dieser Standard bettet sämtliche Daten einschließlich Unterschriften in die Datei ein. Damit bleiben die Dokumente auch nach Ablauf der Frist ohne die ursprüngliche Software lesbar. Voraussetzung: Die Praxis legt die Dokumente tatsächlich im PVS oder Archiv ab.

Simpleprax Share: kein automatischer ePA-Upload

Das Zusatzmodul Share versendet Dateien Ende-zu-Ende-verschlüsselt an Patienten, darunter Laborberichte, Arztbriefe, Rechnungen und DICOM-Dateien. Patienten laden die Dateien über einen verschlüsselten Link 30 Tage lang herunter. Die Dateigröße ist auf 100 MB pro Share begrenzt.

Share überträgt Dateien nicht automatisch in die elektronische Patientenakte (ePA). Die ePA befüllt weiterhin das PVS über die Telematikinfrastruktur.

SimplePrax Kosten: Preise, Zusatzmodule und Testphase

SimplePrax veröffentlicht für Einzel- und Gemeinschaftspraxen einen transparenten Listenpreis. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

Preisübersicht (netto, Stand: Oktober 2026)

PositionPreisHinweis
Grundpreis Einzel- und Gemeinschaftspraxis49 €/MonatInklusive ein ärztlicher Mitarbeiter
Jeder weitere ärztliche Mitarbeiter19 €/MonatZusätzlich zum Grundpreis
Digitalisierungsservice20 €/SeiteOptional, Editor alternativ kostenfrei
Share-Modulab 19 €/MonatDrei nutzungsbasierte Pakete, 3 Shares/Monat kostenfrei testbar
Aufklärungsinhalte (Thieme, medudoc u. a.)partnerabhängigKeine öffentlichen Preise
MVZ, Klinik, mehrere Standorteindividuelles AngebotAuf Anfrage

Im Abo enthalten: Vorlagen, Editor, unbegrenzte Nutzer, Tablets ohne Aufpreis

Das SimplePrax-Abonnement umfasst die gesamte Vorlagenbibliothek ohne Mengenbegrenzung sowie den Formular-Editor. Ebenfalls enthalten sind die Aufklärungsfunktion und der Support per E-Mail und Telefon.

Die Praxis legt unbegrenzt viele Benutzerkonten an und schließt beliebig viele Tablets ohne Aufpreis an. Der Preis skaliert damit ausschließlich mit der Zahl der ärztlichen Mitarbeiter, nicht mit MFA-Arbeitsplätzen oder Endgeräten.

Variable Kosten: partnerabhängige Aufklärungsinhalte, Share-Pakete

Zwei Positionen machen die Gesamtkosten variabel. Zum einen berechnen Partner wie Thieme Compliance ihre Aufklärungsinhalte gesondert, abhängig vom Nutzungsumfang. Zum anderen staffelt sich das Share-Modul in drei nutzungsbasierten Paketen ab 19 Euro monatlich.

Für operativ tätige Praxen mit hohem Aufklärungsvolumen kann die Partnergebühr den Grundpreis übersteigen. Fordern Sie deshalb vorab ein Angebot auf Basis Ihrer Fallzahlen an.

Rechenbeispiel: Gemeinschaftspraxis mit drei Ärzten

Eine Gemeinschaftspraxis mit drei Ärzten zahlt 49 Euro Grundpreis plus zweimal 19 Euro für die weiteren ärztlichen Mitarbeiter. Daraus ergeben sich 87 Euro netto pro Monat oder 1.044 Euro netto pro Jahr.

Hinzu kommen gegebenenfalls Share-Pakete und Aufklärungsinhalte. Hardwarekosten fallen nur an, wenn die Praxis eigene Tablets anschafft. Dafür eignen sich handelsübliche iPads oder Android-Tablets.

7-tägige Testphase und Produktdemo

SimplePrax bietet eine 7-tägige Testphase mit Online-Registrierung an. Alternativ vereinbaren Praxen eine kostenfreie, etwa 30-minütige Online-Produktdemo mit einem Produktexperten.

Sieben Tage reichen für einen Funktionstest, aber kaum für einen Praxistest mit PVS-Anbindung. Nutzen Sie daher die Demo gezielt, um die Integration mit Ihrem System zu prüfen.

SimplePrax Erfahrungen: Referenzen und Bewertung

Belastbare SimplePrax-Erfahrungen stammen aus zwei Quellen: Kundenstimmen des Herstellers und öffentliche Bewertungsportale. Beide Quellen sind unterschiedlich zu gewichten.

Bei Google erreicht SimplePrax 5,0 von 5 Sternen bei 38 Rezensionen (Stand: Oktober 2026). Die Zahl der Bewertungen ist für eine B2B-Software solide, aber nicht repräsentativ für den Gesamtmarkt.

Referenzpraxen nach Fachgebiet

Die folgenden Referenzen veröffentlicht der Hersteller auf seiner Website. Es handelt sich um ausgewählte Kundenstimmen, nicht um unabhängige Erfahrungsberichte.

  • Gynäkologie: Frauenarztzentrum Penzberg – hebt Service und schnelle Neuanbindung nach PVS-Wechsel hervor
  • Augenheilkunde: Ihre Augenärzte Berlin – betont Bedienung, Funktionsumfang und Support
  • Psychotherapie: Praxis Mandt – berichtet von vereinfachtem Alltag und weniger No-Shows
  • Orthopädie: Orthocentrum Düsseldorf – nennt reduzierte Bürokratie und Anpassbarkeit
  • Zahnmedizin: Zahnarzt Mecklenbeck, Zahnarzt Oberhofen – loben Bedienung und Anpassbarkeit der Anamnesebögen
  • MVZ: MVZ Lüchow-Dannenberg

Wiederkehrende Motive sind Bedienbarkeit, Anpassbarkeit der Formulare und Support-Qualität. Quantifizierte Zeitersparnisse nennen die Referenzen nicht.

Stärken und Schwächen aus Praxissicht

KriteriumStärkeEinschränkung
PreismodellTransparenter Listenpreis, Tablets und Nutzer ohne AufpreisMVZ/Klinik nur auf Anfrage
SchnittstellenÜber 50 Systeme, GDT, VDDS, FHIR, REST-APIStrukturierte Datenübernahme je PVS zu prüfen
AufklärungThieme Compliance, medudoc, DGK, Forum Impfen integriertPartnerinhalte kostenpflichtig, Thieme-Bögen nicht editierbar
FormulareEditor mit Bedingungslogik, Video-Einbettung, DokumentengruppenDigitalisierungsservice kostenpflichtig (20 €/Seite)
PatientenzugangVier Zugangswege, bis zu 17 Sprachen–
TestmöglichkeitDemo und Testzugang kostenfreiTestphase mit 7 Tagen kurz
ePA–Share-Modul ohne automatischen ePA-Upload

SimplePrax im Vergleich: Alternativen für die digitale Anamnese

SimplePrax konkurriert mit mehreren spezialisierten Anbietern für digitale Anamnese und Patientenaufklärung. Die Unterschiede liegen weniger im Funktionsumfang als in Fachgruppenfokus, Aufklärungsinhalten und PVS-Abdeckung.

Anbieter im Überblick

AnbieterHerstellerSchwerpunkt
SimplePraxSimpleprax GmbHAnamnese, Aufklärung mit Partnerinhalten, breite PVS-Abdeckung
anaboardAntelope SystemsDigitale Anamnese, Patientenaufnahme, Online-Portal
IdanaTomes GmbHDigitale Anamnese mit medizinischen Fragebögen
NellyNelly SolutionsDigitale Patientenaufnahme und Formulare
InfoskopsynMedicoDigitale Anamnese und Aufklärung, auch Zahnmedizin
AthenaDampsoftDigitale Anamnese für Zahnarztpraxen
E-ConsentProThieme ComplianceDigitale Patientenaufklärung mit Thieme-Bögen
mymedax–Digitale Patientenformulare

Auswahlkriterien: PVS-Anbindung, Aufklärungsinhalte, Preismodell

Drei Kriterien entscheiden über die Wahl der passenden Anamnese-Software:

  1. PVS-Anbindung: Prüfen Sie, ob der Anbieter Ihr System listet und welchen Standard er nutzt. Kommt ein Formular als PDF statt als strukturierte Daten an, spart es deutlich weniger Zeit.
  2. Aufklärungsinhalte: Operativ tätige Fachrichtungen benötigen geprüfte Aufklärungsbögen. Klären Sie, welche Inhalte integriert sind und was sie zusätzlich kosten.
  3. Preismodell: Vergleichen Sie die Abrechnungslogik. SimplePrax berechnet pro ärztlichem Mitarbeiter. Andere Anbieter rechnen nach Standort, Nutzern oder Formularvolumen ab.

Für Zahnarztpraxen ist die VDDS-Anbindung das wichtigste Ausschlusskriterium. Für MVZ zählen Rollenverwaltung und die zentrale Steuerung mehrerer Standorte.

FAQ: Häufige Fragen zu SimplePrax

Eignet sich SimplePrax auch für Psychotherapeuten und Heilmittelpraxen?

Ja. SimplePrax listet Schnittstellen zu psychotherapeutischen Praxisverwaltungssystemen wie PSYPRAX, medatixx PSYX und ELEFANT HASOMED. Eine psychotherapeutische Praxis gehört zu den Referenzkunden. Der Herstellerblog führt zudem ein Interview mit einer Logopädie-Praxis. Klären Sie bei nicht-ärztlichen Behandlern vorab, wie SimplePrax die Preisstaffel „je ärztlichem Mitarbeiter“ anwendet.

Genügt die fortgeschrittene elektronische Signatur für die Aufklärungsdokumentation nach § 630e BGB?

SimplePrax erfüllt laut Hersteller den Standard der fortgeschrittenen elektronischen Signatur. § 630e BGB schreibt für die Aufklärung keine Unterschrift vor. Die Aufklärung muss mündlich erfolgen, und dem Patienten sind Abschriften unterzeichneter Unterlagen auszuhändigen. Die Signatur dient damit dem Nachweis. Die PDF-Kopie per E-Mail erfüllt die Aushändigungspflicht.

Welche Tablets und welche Hardware benötigt die Praxis für SimplePrax?

SimplePrax läuft auf iPads und Android-Tablets. Die Praxis schließt beliebig viele Geräte ohne Aufpreis an. Patienten nutzen alternativ ihr eigenes Smartphone, Tablet oder ihren PC, etwa per QR-Code oder Link. Je nach Schnittstelle kann für die PVS-Anbindung eine Konfiguration auf dem Praxisrechner nötig sein. Der Hersteller-Support begleitet diesen Schritt.

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