Hygienebeauftragte MFA: Fortbildung und Aufgaben

Was ist eine Hygienebeauftragte MFA?

Eine Hygienebeauftragte MFA ist eine medizinische Fachangestellte, die in einer Arztpraxis oder Krankenhaus eine zentrale Rolle im Hygienemanagement übernimmt. Durch ihre Zusatzqualifikation unterstützt sie das Praxisteam dabei, die geltenden Hygienestandards umzusetzen und dauerhaft einzuhalten.

Die Fortbildung zur Hygienebeauftragten MFA vermittelt praxisnahes Wissen über Hygienevorschriften, Infektionsprävention und Qualitätsmanagement. Diese Fachkenntnisse ermöglichen es der medizinischen Fachangestellten, hygienerelevante Prozesse in der Praxis aktiv mitzugestalten und regelmäßig zu überprüfen. Ziel ist es, Infektionsrisiken für Patienten und Personal zu minimieren und die Qualität der medizinischen Versorgung zu sichern.

Die Ernennung einer Hygienebeauftragten ist insbesondere in größeren Gemeinschaftspraxen, Praxisgemeinschaften, medizinischen Versorgungszentren und Krankenhäusern sinnvoll. Auch im Rahmen der Vorbereitung auf Praxisbegehungen und Qualitätsprüfungen ist ihre Rolle von wachsender Bedeutung. Durch die Spezialisierung auf Hygienethemen leistet die Hygienebeauftragte MFA einen wichtigen Beitrag zur Patientensicherheit und zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.

Welche Aufgaben übernimmt eine Hygienebeauftragte MFA?

Die Aufgabe einer Hygienebeauftragten ist es, Infektionsrisiken zu erkennen, vorzubeugen und Maßnahmen zur Bekämpfung von Infektionen zu koordinieren

Hygienebeauftragte MFA arbeiten in verschiedenen Einrichtungen wie Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Kliniken, Reha- oder Pflegeeinrichtungen. Dort sind sie unter anderem zuständig für die Erkennung, Prävention und Bekämpfung von nosokomialen Infektionen, die durch Krankheitserreger wie Sars-CoV-2, Influenzaviren, Hepatitisviren oder multiresistente Keime (z. B. MRSA) entstehen können.

Überblick über die wichtigsten Aufgaben:

  • Erstellung und Aktualisierung von Hygiene- und Desinfektionsplänen: Die Hygienebeauftragte MFA entwickelt einen strukturierten Hygieneplan für die Arztpraxis oder Hygieneplan für die Zahnarztpraxis und legt fest, welche Desinfektionsmaßnahmen wann, wie oft und durch wen durchzuführen sind. Diese Pläne werden regelmäßig geprüft und angepasst.
  • Mitwirkung bei der Erstellung des Hygienekonzepts: Ein ganzheitliches Hygienekonzept beschreibt alle Maßnahmen zur Infektionsprävention in der Einrichtung – von der Flächendesinfektion über die Instrumentenaufbereitung bis hin zum Umgang mit infektiösen Patientinnen und Patienten.
  • Überwachung und Kontrolle der Hygienemaßnahmen im Praxisalltag: Dazu zählt die Einhaltung der im Hygieneplan definierten Maßnahmen sowie die ständige Beobachtung hygienerelevanter Abläufe.
  • Schulung und Unterweisung des nicht-ärztlichen Personals: Regelmäßige Hygieneschulungen stellen sicher, dass alle Mitarbeiter über aktuelle Vorgaben und Verfahrensweisen informiert sind und diese korrekt umsetzen.
  • Frühzeitiges Erkennen von Infektionsrisiken und Hygienemängeln: Die Hygienebeauftragte MFA ist darin geschult, Auffälligkeiten wie unzureichende Desinfektionsmaßnahmen oder mögliche Infektionsquellen frühzeitig zu identifizieren.
  • Mitwirkung bei der Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von Infektionen: Sie beobachtet das Infektionsgeschehen in der Einrichtung und koordiniert bei Bedarf geeignete Gegenmaßnahmen.
  • Meldung meldepflichtiger Infektionskrankheiten an das Gesundheitsamt: Die gesetzliche Meldepflicht gemäß Infektionsschutzgesetz gehört zu ihren Verantwortlichkeiten, sofern sie im Rahmen ihrer Tätigkeit relevante Hinweise erhält.
  • Vorbereitung und Begleitung von Praxisbegehungen durch Aufsichtsbehörden: Bei Kontrollen durch das Gesundheitsamt oder andere Stellen bereitet die Hygienebeauftragte die notwendigen Unterlagen vor und steht als Ansprechpartnerin zur Verfügung.
  • Kooperation mit dem Qualitätsmanagement: Hygienemanagement ist ein fester Bestandteil des Qualitätsmanagements. Die Hygienebeauftragte MFA arbeitet eng mit der verantwortlichen Stelle zusammen, um die Anforderungen zu integrieren und kontinuierlich zu verbessern.
  • Zusammenarbeit mit externen Fachkräften: In komplexeren Fällen erfolgt die Abstimmung mit externen Krankenhaushygienikern oder Hygienefachkräften, etwa bei Ausbruchsgeschehen oder besonderen Hygieneanforderungen an die Desinfektion.
  • Fachliche Ansprechpartnerin im Praxisteam: Als Bindeglied zwischen Praxisleitung und Praxisteam setzt die Hygienebeauftragte MFA ihre Kenntnisse gezielt ein, um Hygienestandards praxisnah zu vermitteln und deren Umsetzung zu fördern.
  • Gefährdungsbeurteilung: Die Hygienebeauftragte MFA spielt eine wichtige unterstützende Rolle bei der Gefährdungsbeurteilung im Bereich Hygiene, die gemäß Arbeitsschutzgesetz verpflichtend ist. Zwar liegt die rechtliche Verantwortung bei der Praxisleitung, doch die Hygienebeauftragte bringt ihr spezifisches Fachwissen ein, um hygienerelevante Risiken zu erkennen, zu dokumentieren und geeignete Schutzmaßnahmen mitzugestalten.

Wer kann Hygienebeauftragter in einer Arztpraxis werden?

In einer Arztpraxis kann die Funktion des Hygienebeauftragten von unterschiedlichen medizinischen Berufsgruppen übernommen werden. Häufig übernimmt eine medizinische Fachangestellte mit entsprechender Fortbildung diese Aufgabe. Grundsätzlich ist es jedoch auch möglich, dass ein angestellter Arzt oder der Praxisinhaber selbst als Hygienebeauftragte Person fungiert. Voraussetzung ist der erfolgreiche Abschluss einer entsprechenden Weiterbildung, die eine anerkannte Qualifikation darstellt und vertiefte Kenntnisse im Bereich Hygiene und Infektionsprävention vermittelt.

Wie läuft die Fortbildung zur Hygienebeauftragten MFA ab?

Die Fortbildung zur Hygienebeauftragten Medizinischen Fachangestellten ist ein zentraler Qualifizierungsschritt für MFAs, die in der Arztpraxis oder Zahnarztpraxis Verantwortung im Bereich Hygiene und Infektionsprävention übernehmen möchten. Sie richtet sich an berufserfahrene MFAs und vermittelt fundiertes Wissen im Hygienemanagement, in der Infektionsschutz sowie im Umgang mit Medizinprodukten und relevanten gesetzlichen Vorgaben.

Die Fortbildung kann online oder in Präsenzform absolviert werden – je nach Anbieter und persönlichen Präferenzen:

  • Online-Fortbildung: Live im virtuellen Klassenzimmer. Die Module erstrecken sich über mehrere Tage, mit einem Abschlusstest am Ende. Bei Bestehen erhalten die Teilnehmenden ein anerkanntes Zertifikat.
  • Präsenz-Fortbildung: Diese Variante wird häufig als Blended Learning angeboten, also als Kombination aus Präsenztagen und Online-Unterricht. Der Abschluss erfolgt ebenfalls über einen Multiple-Choice-Test.

Ein zentrales Element beider Formate ist das Abschlusskolloquium. Dieses ermöglicht den Austausch mit Fachexperten, die Vorstellung eigener Fallstudien sowie praktische Übungen. Es fördert zudem die berufliche Vernetzung mit anderen Hygienebeauftragten aus verschiedenen medizinischen Einrichtungen.

Laut Curriculum der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern (KVB) umfasst die Fortbildung drei Module mit je acht Unterrichtseinheiten (UE), in denen folgende Inhalte vermittelt werden​:

  • Modul 1: Hygienemanagement betrieblich-organisatorisch
    • Rechtsgrundlagen (IfSG, MedHygV Bayern, RKI-Empfehlungen)
    • Erstellung und Fortschreibung von Hygiene- und Desinfektionsplänen
    • Einweisung und Schulung von Personal
    • Zusammenarbeit mit Behörden und anderen Hygieneakteuren
  • Modul 2: Maßnahmen der Infektionsprävention
    • Händehygiene, Haut- und Flächendesinfektion
    • Arbeitsschutz (PSA, Impfungen, Nadelstichprävention)
    • Schulung und Motivation von Personal im Alltag
    • Praxisnahe Übungen zur Anwendung von Hygienevorgaben
  • Modul 3: Infektionserreger, Multiresistenz und Ausbruchsmanagement
    • Übertragungswege, typische nosokomiale Infektionen
    • Umgang mit multiresistenten Erregern (MRSA, MRE)
    • Erhebung hygienerelevanter Daten, Surveillance-Methoden

Teilnahmeberechtigt sind MFAs oder vergleichbare medizinische Fachkräfte mit mindestens drei Jahren Berufserfahrung. Bereits absolvierte Fortbildungen können teilweise anerkannt werden (z. B. Fachkunde I der DGSV oder Fortbildung zur Medizinprodukteaufbereitung mit mindestens 24 UE)​.

Die Fortbildung schließt mit einer 30-minütigen schriftlichen Prüfung im Multiple-Choice-Format ab. Bei Bestehen erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat, das auch von Aufsichtsbehörden als Nachweis akzeptiert wird.

Gemäß § 12 MedHygV handelt es sich bei dieser Maßnahme um eine Pflichtfortbildung: Hygienebeauftragte MFAs sind gesetzlich verpflichtet, ihr Wissen regelmäßig aufzufrischen. Spätestens alle zwei Jahre ist ein Refresher erforderlich, um den aktuellen gesetzlichen und wissenschaftlichen Anforderungen zu genügen.

Die Kosten für diese Fortbildung liegen in der Regel zwischen 300 und 800 €. Manche Arbeitgeber übernehmen diese ganz oder teilweise.

Wie lange dauert die Ausbildung zum Hygienebeauftragten?

Die Dauer der Fortbildung zur Hygienebeauftragten MFA richtet sich nach dem gewählten Format und dem Umfang der Inhalte. Laut dem offiziellen Curriculum der KVB umfasst die standardisierte Fortbildung insgesamt 24 Unterrichtseinheiten (UE), aufgeteilt in drei Module:

  • Modul 1: Hygienemanagement betrieblich-organisatorisch – 8 UE
  • Modul 2: Maßnahmen der Infektionsprävention – 8 UE
    Modul 3: Infektionserreger, Multiresistenz, Ausbruchsmanagement – 8 UE​

Eine Unterrichtseinheit entspricht in der Regel 45 Minuten. Damit ergibt sich eine Gesamtdauer von ca. 18 Stunden.

Je nach Anbieter wird diese Fortbildung:

  • kompakt an 2 bis 3 Tagen als Blockveranstaltung angeboten (z. B. ganztägige Präsenzschulungen),
  • oder berufsbegleitend über mehrere Wochen gestreckt, insbesondere bei Online-Formaten mit Live-Unterricht oder Selbstlernphasen.

Wenn bereits anerkannte Fortbildungen (z. B. zur Medizinprodukteaufbereitung oder als Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung) vorliegen, kann sich der Umfang reduzieren – in solchen Fällen muss unter Umständen nur das Aufbaumodul 3 besucht werden.

Welche Vorteile und Nachteile bietet die Position der Hygienebeauftragten MFA?

Vorteile Nachteile
Berufliche Weiterentwicklung durch Zertifizierung Zusätzliche Aufgaben erfordern gutes Zeitmanagement
Spezialisierung im Bereich Hygiene und Infektionsprophylaxe Konflikte bei der Durchsetzung von Hygienemaßnahmen im Team
Erhöhte Verantwortung führt zu Karriereaufstieg und Gehaltserhöhung Hoher Verantwortungsdruck bei Fehlern oder Hygienemängeln
Anerkennung als zentrale Ansprechpartnerin für Kolleginnen und Ärzte Pflicht zur regelmäßigen Fortbildung laut §12 MedHygV
Aktiver Beitrag zur Patientensicherheit und Infektionsvermeidung Mglw. mangelnde Unterstützung durch Leitung oder fehlende Ressourcen
Abwechslungsreiche Aufgaben im Hygienemanagement und Qualitätswesen Fehlende Zeitkontingente für Hygienearbeit neben MFA-Kerntätigkeiten
Persönliche Expertise wird durch Schulungen regelmäßig gestärkt Emotionale Belastung durch Kontrolle, Schulungen und Eigenverantwortung

Gehalt als Hygienebeauftragte MFA

Das Gehalt einer Hygienebeauftragten MFA liegt im Schnitt 15–20 % über dem einer regulären MFA, wobei die Differenz von Erfahrung, Einrichtungsgröße und regionalen Faktoren abhängt:

Position Durchschnittsgehalt (brutto/Jahr) Monatsgehalt (brutto)
MFA 32.000–38.000 € 2.667–3.167 €
Hygienebeauftragte MFA 39.000–44.000 € 3.250–3.667 €

FAQ

Ist eine Hygienebeauftragte in der Arztpraxis Pflicht?

Eine gesetzliche Pflicht zur Bestellung einer hygienebeauftragten MFA in Arztpraxen ergibt sich aus dem vorliegenden § 23 Infektionsschutzgesetz (IfSG) nicht unmittelbar. 

Der Praxisleiter ist verpflichtet, „nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft erforderliche Maßnahmen“ zur Verhütung nosokomialer Infektionen zu treffen. Maßstab hierfür sind die Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim RKI (§ 23 Abs. 3 Satz 2). Die KRINKO-Empfehlungen haben keine Gesetzeskraft, aber indiziellen Charakter: Werden sie eingehalten, wird vermutet, dass der Stand der Wissenschaft gewahrt ist.

Praxen, die operative/invasive Eingriffe durchführen bzw. invasiv tätig sind, können durch landesrechtliche Hygieneverordnungen verpflichtet sein, einen Hygieneplan zu erstellen und eine hygienebeauftragte Person zu benennen. Eine hygienebeauftragte MFA ist daher nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber in vielen Fällen fachlich sinnvoll und in einigen Bundesländern faktisch erforderlich.

Eine verbindliche Beurteilung erfordert die Prüfung der jeweils geltenden Landesverordnung.

Was ist der Unterschied zwischen Hygienefachkraft und Hygienebeauftragte?

Hygienefachkräfte sind staatlich anerkannte Spezialisten mit einer 12-monatigen Fachweiterbildung, meist auf pflegerischer Basis. Sie sind für die strategische Planung, Beratung und Bewertung hygienerelevanter Risiken verantwortlich, erstellen umfassende Hygiene- und Risikoanalysen (z. B. zu multiresistenten Erregern), arbeiten eng mit Gesundheitsämtern zusammen und betreuen Einrichtungen nach den Vorgaben der KRINKO-Empfehlungen. Auch Krankenhaushygieniker (meist Fachärzte mit spezifischer Zusatzqualifikation) übernehmen ähnliche Aufgaben – insbesondere bei Bauplanungen und strukturellen Entscheidungen.

Im Unterschied dazu sind Hygienebeauftragte interne Ansprechpartner im Team, typischerweise MFA oder Pflegekräfte, die eine Kurzzeit-Fortbildung (ca. 40 Stunden) absolvieren. Sie setzen Hygienevorgaben praxisnah um, schulen Kollegen, kontrollieren die Händedesinfektion und dokumentieren Maßnahmen im Alltag. Sie agieren als Multiplikatoren im eigenen Verantwortungsbereich und sind ein wichtiges Bindeglied zwischen Team und Hygienefachpersonal.

Wichtig: Hygienefachkraft, Krankenhaushygieniker und Hygienebeauftragte ergänzen sich, können sich aber nicht gegenseitig ersetzen. Während Fachkräfte die strategische Ebene abdecken, sichern Hygienebeauftragte die operative Umsetzung.

In welchen Einrichtungen werden Hygienebeauftragte MFAs eingesetzt?

Hygienebeauftragte MFAs werden vor allem in Einrichtungen eingesetzt, in denen besondere Anforderungen an Hygiene und Infektionsprävention bestehen. Dazu zählen insbesondere Einrichtungen für ambulantes Operieren, größere Arztpraxen mit operativem oder invasivem Spektrum, medizinische Versorgungszentren (MVZ), Augenarztpraxen mit OP-Bereich sowie Dialysezentren. Auch in ambulanten OP-Zentren, Tageskliniken und Praxen mit eigener Medizinprodukteaufbereitung sind sie fester Bestandteil des Hygienemanagements. In Reha- oder Pflegeeinrichtungen ist die Hygieneverantwortung zwar häufig anderweitig geregelt (z. B. durch Hygienefachkräfte oder Pflegepersonal mit Zusatzqualifikation), dennoch kann dort der Einsatz einer hygienebeauftragten MFA sinnvoll sein – insbesondere in Einrichtungen mit medizinischem Schwerpunkt oder erhöhtem Infektionsrisiko.

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Autor: Nils Buske, zuletzt aktualisiert am