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Abstract – Ultraschall über die KV abrechnen: Genehmigung & EBM
- Die Ausführung und Abrechnung von Ultraschallleistungen in der vertragsärztlichen Versorgung setzt eine KV-Genehmigung nach § 135 Abs. 2 SGB V voraus; ohne diese Genehmigung sind GKV-Leistungen nicht liquidationsfähig, eine rückwirkende Erteilung ist ausgeschlossen.
- Die Ultraschall-Vereinbarung (aktuelle Fassung: 1. Oktober 2025) definiert vier Befähigungswege — Weiterbildungsrecht (§ 4), ständige Tätigkeit mind. 18 Monate (§ 5), Kursweg Grundkurs/Aufbaukurs/Abschlusskurs/Kolloquium (§ 6) sowie Fraktursonographie (§ 6a) — jeweils verbunden mit anwendungsbereichsspezifischen Mindestuntersuchungszahlen nach Anlage I.
- Die Qualitätssicherung erfolgt durch zwei Prüfinstrumente: die Stichprobenprüfung (Regelquote 6 %, per Protokollnotiz für 2024/2025 abweichend 4 %, fünf Dokumentationen je Prüffall, vier Beanstandungsstufen bis zum Genehmigungswiderruf) und die Konstanzprüfung (Neugeräte erstmalig nach 8 Jahren, danach 6-jährig; Gebrauchtgeräte 6-jährig).
- Abrechnungsfähige EBM-GOP (u. a. 33042 Abdomen, 33012 Schilddrüse, 33076 Venen, 33072 Gefäße extrakraniell) setzen neben der KV-Genehmigung Fachgebietszugehörigkeit voraus; häufige Beanstandungsursachen sind unvollständige Bilddokumentation und Unterschreitung der im EBM festgelegten Dokumentationstiefe (z. B. weniger als 8 Venensegmente).
Inhaltsverzeichnis
Warum brauchen Sie eine KV-Genehmigung für die Ultraschallabrechnung?
Die KV-Genehmigung ist keine bürokratische Formalität, sondern materielle Abrechnungsvoraussetzung. Ohne sie sind Ultraschallleistungen gegenüber der GKV nicht liquidationsfähig — unabhängig von der Qualifikation des Untersuchers oder der Korrektheit der Dokumentation.
Gesetzliche Grundlage: § 135 Abs. 2 SGB V und Ultraschall-Vereinbarung KBV/GKV-Spitzenverband
§ 135 Abs. 2 SGB V ermächtigt KBV und GKV-Spitzenverband, für bestimmte Leistungen besondere Qualitätsanforderungen zu vereinbaren. Auf dieser Grundlage wurde 1993 die Ultraschall-Vereinbarung erstmals geschlossen und seither regelmäßig aktualisiert — zuletzt zum 1. Oktober 2025. Sie regelt abschließend, welche fachlichen, apparativen und dokumentatorischen Voraussetzungen für die Genehmigung und die laufende Leistungserbringung zu erfüllen sind.
Die Vereinbarung definiert rund 50 Anwendungsbereiche — von der Schilddrüsen-Sonografie im B-Modus bis zur Doppler-Untersuchung herznaher Gefäße im PW-Modus. Jeder Anwendungsbereich erfordert eine separate Genehmigung; eine allgemeine „Ultraschall-Genehmigung“ existiert nicht.
Haftungsrisiko: Werden Ultraschallleistungen ohne gültige KV-Genehmigung abgerechnet, drohen Honorarrückforderungen für den gesamten betroffenen Zeitraum. Eine rückwirkende Genehmigung ist nach der Ultraschall-Vereinbarung ausdrücklich ausgeschlossen.
Genehmigung nicht rückwirkend beantragbar — praxisrelevante Konsequenz
Die KV erteilt Genehmigungen ausschließlich mit Wirkung für die Zukunft. Leistungen vor Erteilung der Genehmigung lassen sich nicht nachträglich über die GKV abrechnen. Für Praxen im Aufbau oder beim Erwerb neuer Anwendungsbereiche gilt: Der Antrag muss vor der ersten Leistungserbringung gestellt sein.
Informieren Sie sich frühzeitig bei Ihrer zuständigen KV über die einzureichenden Unterlagen. Antragsformulare stellt jede KV auf ihrer Website bereit; Bearbeitungszeiten variieren regional.
Anwendungsbereiche nach Ultraschall-Vereinbarung — B-Modus, Doppler, Duplex
Die Ultraschall-Vereinbarung gliedert die Anwendungsbereiche in zwei Hauptkategorien:
| Kategorie | Ausgewählte Anwendungsbereiche |
|---|---|
| Bildgebende Verfahren (B-Modus) | Gehirn, Auge, Kopf/Hals, Thorax, Brustdrüse, Abdomen/Retroperitoneum, Urogenitalorgane, Schwangerschaftsdiagnostik, Bewegungsapparat, Venen, Haut/Subcutis |
| Doppler- und Duplex-Verfahren | Gefäße, Herz und herznahe Gefäße, Schwangerschaftsdiagnostik, Nerven und Muskeln |
Je nach Fachrichtung können Genehmigungen für einen oder mehrere Anwendungsbereiche beantragt werden. Im Jahr 2020 verfügten rund 92.000 Vertragsärzte — etwa 64 Prozent aller ambulant tätigen Ärzte — über mindestens eine KV-Genehmigung zur Ultraschalldiagnostik.
Vier Wege zur KV-Genehmigung: Weiterbildung, ständige Tätigkeit, Kurse, Fraktursonographie
Die Ultraschall-Vereinbarung (Fassung ab 1. Oktober 2025) sieht vier Wege vor, auf denen der fachliche Befähigungsnachweis erbracht werden kann. Auf jedem Weg ist zusätzlich eine Mindestanzahl selbstständig durchgeführter Untersuchungen unter ärztlicher Anleitung nachzuweisen.
Weg 1: Genehmigung über Facharzturkunde und Weiterbildungsrecht (§ 4)
Ärzte, deren Weiterbildungsordnung die Ultraschalldiagnostik im beantragten Anwendungsbereich explizit umfasst, können die Genehmigung über die Facharzturkunde erlangen. Die geforderten Untersuchungszahlen gemäß Anlage I Spalte 3 der Ultraschall-Vereinbarung müssen selbstständig und unter Anleitung eines nach § 8 qualifizierten Arztes absolviert und dokumentiert sein.
Tipp: Lassen Sie die geforderten Untersuchungszahlen bereits in der Weiterbildungszeit vom weiterbildenden Arzt schriftlich bestätigen — inklusive der Anzahl pathologischer Befunde, soweit der Anwendungsbereich dies fordert. Nachträgliche Nachweise sind häufig schwer zu beschaffen.
Da die Landesärztekammern die Weiterbildungsordnungen eigenständig gestalten, können die Anforderungen von Kammer zu Kammer abweichen. Für manche Anwendungsbereiche reichen die in der Weiterbildungsordnung vorgeschriebenen Zahlen nicht aus — dann ist einer der anderen Wege zu wählen.
Weg 2: Genehmigung nach mindestens 18-monatiger ständiger Tätigkeit inkl. Kolloquium (§ 5)
Ist der Zugang über die Facharztweiterbildung nicht möglich, kann die Genehmigung durch den Nachweis einer mindestens 18-monatigen ganztägigen oder entsprechenden teilzeitlichen Tätigkeit in einem Fachgebiet erlangt werden, dessen Kerngebiet den jeweiligen Anwendungsbereich umfasst. In bestimmten Fällen können bereits nachgewiesene Kompetenzen in verwandten Anwendungsbereichen anerkannt werden — die Tätigkeitszeit verkürzt sich dann deutlich. Den Abschluss bildet ein Kolloquium bei der KV.
Weg 3: Grundkurs → Aufbaukurs → Abschlusskurs → Kolloquium (§ 6)
Der Kursweg steht zur Verfügung, wenn weder § 4 noch § 5 erfüllt werden kann. Er folgt einem strukturierten Ausbildungspfad:
- Grundkurs: Physikalisch-technische Basiskenntnisse, Indikationsbereich, Basisuntersuchungstechniken, praktische Übungen (mind. 50 % Praxisanteil).
- Aufbaukurs: Vertiefung der Kenntnisse, Verbesserung der Untersuchungstechnik, Fokus auf pathologische Befunde. Kann in einzelnen Modulen oder alternativ durch eine mindestens vierwöchige ständige Tätigkeit unter Anleitung ersetzt werden.
- Abschlusskurs: Vervollständigung der Kenntnisse und Fähigkeiten; vor Teilnahme sind die geforderten Untersuchungszahlen nachzuweisen. Bis zu einem Drittel der Untersuchungen kann bereits beim Aufbaukurs anerkannt werden.
- Kolloquium: Fachgespräch vor der Qualitätssicherungskommission der KV als letzte Genehmigungsvoraussetzung.
Zwischen Grundkurs und Abschlusskurs muss ein Intervall von mindestens neun Monaten liegen. Theoretische Kursinhalte können ganz oder teilweise online absolviert werden — bei maximal 30 Teilnehmern pro Kursleitung und verpflichtender Interaktionsmöglichkeit.
Für interdisziplinäre Kursdurchführung gilt: Für die Anwendungsbereiche AB 3.3 (Schilddrüse), AB 5 (Thorax) und AB 7 (Abdomen) können Grund- und Aufbaukurs interdisziplinär stattfinden. In der Gefäßdiagnostik (AB 11, AB 20, AB 22) ist der Grundkurs zwingend interdisziplinär durchzuführen.
Weg 4: Fraktursonographie (§ 6a) — neu ab 1. Oktober 2025
Als vierter, eigenständiger Befähigungsweg wurde die Fraktursonografie in die Ultraschall-Vereinbarung aufgenommen. Fachärzte können die Qualifikation über eine anerkannte strukturierte Fortbildung (mindestens 8 Unterrichtsstunden zu 45 Minuten) erwerben, die praktische Übungen an Unter- und Oberarm sowie Ellenbogen und die Befundung von mindestens 20 pathologischen Fällen umfasst. Alternativ war bis zum 1. Januar 2026 der Nachweis von 50 B-Modus-Sonografien bei Frakturverdacht möglich, sofern diese vor dem 1. Oktober 2025 erbracht wurden.
Geforderte Untersuchungszahlen je Anwendungsbereich (Anlage I Ultraschall-Vereinbarung)
Die konkreten Zahlen variieren je Anwendungsbereich erheblich. Zwei Beispiele aus Anlage I:
| Anwendungsbereich | Anforderungen nach § 4 (Weiterbildung) | Anforderungen nach § 5/§ 6 (Tätigkeit/Kurse) |
|---|---|---|
| AB 1.1 Gehirn (offene Fontanelle) | 100 Sonografien | 150 Sonografien |
| Haut, B-Modus | 100 B-Modus-Sonografien der Haut | 150 B-Modus-Sonografien |
Die vollständige Übersicht aller Anwendungsbereiche mit den jeweiligen Zahlen finden Sie in Anlage I der Ultraschall-Vereinbarung.
Welche EBM-Positionen können nach Genehmigung abgerechnet werden?
Mit erteilter KV-Genehmigung sind die entsprechenden GOP des EBM abrechnungsfähig. Die Genehmigung ist unbefristet — sie gilt so lange, wie die Qualitätsanforderungen laufend erfüllt werden.
GOP-Übersicht nach Anwendungsbereich und Fachgruppe
Die abrechnungsfähigen EBM-Ziffern sind anwendungsbereichsspezifisch und teilweise fachgruppengebunden:
| Anwendungsbereich | Relevante EBM-GOP | Besonderheiten |
| Abdomen (B-Modus) | GOP 33042 | Vollständige Organdarstellung erforderlich |
| Schilddrüse (B-Modus) | GOP 33012 | Volumenbestimmung Pflicht |
| Venen der Beine | GOP 33076 | Dokumentation von mind. 8 Venensegmenten |
| Herz (Doppler/Duplex) | GOP 33021 | Nur mit Duplex-Genehmigung |
| Schwangerschaftsdiagnostik | GOP 01770 ff. | Mutterschafts-Richtlinien beachten |
| Gefäße extrakraniell (Duplex) | GOP 33072 | Farbdoppler erforderlich |
| Fraktursonographie | GOP 33053 | Fachgruppengebunden; nur ausgewählte Fachrichtungen abrechnungsfähig |
Abrechnung: GOP-Leistungen der Ultraschalldiagnostik sind nur dann vergütungsfähig, wenn die Leistung fachgebietszugehörig ist — d. h. wenn der Anwendungsbereich in den Inhalten Ihrer Weiterbildungsordnung genannt wird.
Apparative Voraussetzungen für die Leistungsabrechnung (§ 9)
Neben der persönlichen Qualifikation müssen die eingesetzten Geräte die apparativen Mindestanforderungen der Ultraschall-Vereinbarung erfüllen. Besonderheiten gelten für:
- Gebrauchte Ultraschallgeräte (länger als zwei Jahre in Betrieb): Wartungsprotokoll oder bildbasierte Abnahmeprüfung erforderlich.
- Endosonographiesonden: Der Hersteller muss vollständige Angaben zu einem wirksamen Desinfektionsverfahren mit bakterizider, fungizider und viruzider Wirkung bereitstellen.
- Jede Inbetriebnahme eines neuen Ultraschallsystems ist der KV zu melden; apparative Änderungen mit Auswirkung auf die Bildqualität sind unverzüglich anzuzeigen.
Wenn Sie ein Ultraschallgerät kaufen oder ein bestehendes Gerät ersetzen möchten, sollten Sie die KV-Konformität bereits vor dem Kauf prüfen.
Dokumentationspflichten als Abrechnungsvoraussetzung (§ 10)
Die Dokumentation ist nicht nur medizinrechtliche Pflicht, sondern direkte Abrechnungsvoraussetzung. Fehlende oder unvollständige Unterlagen führen bei Stichprobenprüfungen regelmäßig zu Beanstandungen und können im Wiederholungsfall den Genehmigungswiderruf nach sich ziehen.
Schriftliche Dokumentation: Pflichtinhalte nach Ultraschall-Vereinbarung
Jede Ultraschalluntersuchung erfordert eine schriftliche Dokumentation mit folgenden Mindestinhalten:
- Name und Alter des Patienten
- Untersucheridentifikation
- Untersuchungsdatum
- Fragestellung bzw. Indikation
- Ggf. eingeschränkte Untersuchungsbedingungen
- Organspezifische Befundbeschreibung (entfällt bei Normalbefund)
- Diagnose oder Verdachtsdiagnose
- Abgeleitete diagnostische oder therapeutische Konsequenzen (entfällt bei Normalbefund)
Bilddokumentation: Anforderungen je Anwendungsklasse (Anlage III)
Was bildlich zu dokumentieren ist, legt Anlage III der Ultraschall-Vereinbarung für jede Anwendungsklasse fest. Pflichtangaben auf jedem Bild sind in der Regel: Patientenidentität, Praxisidentifikation, Untersuchungsdatum, Schallkopfbezeichnung, Sendefrequenz sowie zur Befunderstellung notwendige Messwerte und Messmarker. Aus der Bilddokumentation muss zudem eindeutig hervorgehen, dass die Aufnahme mit dem genehmigten Ultraschallsystem erstellt wurde.
Beim B-Modus ist ein pathologischer Befund in zwei Schnittebenen darzustellen; in Ausnahmefällen oder beim Normalbefund genügt eine Schnittebene. Bilddokumentationen sind — wie die Schriftdokumentation — mindestens zehn Jahre aufzubewahren.
Tipp: Verwenden Sie digitale Bilddokumentation statt Thermopapierausdrucken. Thermopapierbilder sind für die Sonographie-Kommission bei Stichprobenprüfungen häufig zu klein und schlecht auswertbar — ein vermeidbares Beanstandungsrisiko.
Häufige Dokumentationsfehler bei Stichprobenprüfungen
Aus der Praxis der Sonographie-Kommissionen sind folgende Fehler besonders häufig:
- Fehlende Beschriftung, sodass nicht nachvollziehbar ist, welche Struktur untersucht wurde
- Unvollständige Bilddokumentation auch bei unauffälligen Organbeschreibungen (mind. ein Bild pro Organ ist Pflicht)
- Nichteinhalten der im EBM vorgeschriebenen Dokumentationstiefe — z. B. fünf statt acht Venensegmente bei der Phlebologie-Sonografie
- Diskrepanz zwischen schriftlichem Befund und Bilddokumentation
- Fehlender Nachweis, dass die Aufnahme mit dem genehmigten Gerät erstellt wurde
Qualitätsprüfungen: Stichprobenprüfung und Konstanzprüfung
Die KV-Genehmigung wird unbefristet erteilt, unterliegt aber zwei regelmäßigen Prüfverfahren durch die Sonographie-Kommission der zuständigen KV.
Stichprobenprüfung: Ablauf, Prüfquote und Sanktionsstufen (§ 11)
Die KV fordert jährlich die Dokumentation von fünf abgerechneten Untersuchungen an. Die Regelprüfquote beträgt mindestens 6 % der Ärzte mit Ultraschallgenehmigung (§ 11 Abs. 2a). Per Protokollnotiz (6) gilt für die Jahre 2024 und 2025 abweichend eine Quote von 4 %; ob diese ab 2026 fortgeschrieben wird, hängt von der Evaluation der Prüfergebnisse bis September 2025 ab. Die Auswahl erfolgt per Zufallsgenerator nach Vorlage der Quartalsabrechnung.
Der typische Ablauf:
- Zufallsauswahl und schriftliche Anforderung der Unterlagen
- Sitzung der Sonographie-Kommission (mind. 3 Mitglieder, Sechs-Augen-Prinzip)
- Prüfungsdauer: ca. 20–30 Minuten pro Arzt
- Schriftliche Mitteilung des Ergebnisses innerhalb von vier Wochen
- Maßnahmen je nach Beanstandungsstufe (s. u.)
Die Ultraschall-Vereinbarung sieht vier Beanstandungsstufen vor:
| Stufe | Bezeichnung | Mögliche Maßnahmen der KV |
|---|---|---|
| a | Keine Beanstandung | Bestätigung der Qualitätskonformität |
| b | Geringe Beanstandung | Schriftliche Mitteilung, ggf. Beratungsgespräch oder Fortbildungsauflage |
| c | Erhebliche Beanstandung | Auflage + ggf. Nichtvergütung/Rückforderung, Kolloquium, Praxisbegehung |
| d | Schwerwiegende Beanstandung | Auflage + ggf. sofortiger Genehmigungswiderruf bei Patientengefährdung, Kolloquium, Praxisbegehung |
Bei erheblichen oder schwerwiegenden Beanstandungen fordert die KV aus einem der ersten vier folgenden Abrechnungsquartale erneut fünf Dokumentationen an. Zeigt auch diese Wiederholungsprüfung erhebliche oder schwerwiegende Mängel, hat der Arzt sechs Wochen Zeit, an einem Kolloquium teilzunehmen — andernfalls wird die Genehmigung widerrufen. Eine Neubeantragung ist frühestens nach drei Monaten möglich.
Konstanzprüfung: Intervalle und Prüfgegenstand (§ 13)
Die Ultraschall-Konstanzprüfung betrifft ausschließlich B-Modus-Geräte und prüft die technische Bildqualität:
- Neugeräte: Erstmalige Konstanzprüfung 8 Jahre nach Genehmigungserteilung, danach alle 6 Jahre.
- Gebrauchtgeräte (bereits länger als zwei Jahre in Betrieb bei Inbetriebnahme): Prüfung im 6-Jahres-Abstand.
Die KV fordert je eine aktuelle Bilddokumentation pro genehmigter Anwendungsklasse an; bei Nutzung eines Geräts für mehrere Anwendungsklassen genügt eine Bilddokumentation. Die Ultraschallaufnahme darf nicht älter als sechs Monate sein. Als Alternative zur Bilddokumentation kann ein Wartungsprotokoll anerkannt werden, wenn daraus die ausreichende diagnostische Bildqualität eindeutig hervorgeht. Das Ergebnis wird innerhalb von vier Wochen mitgeteilt.
Fällt ein Ultraschallgerät durch die Konstanzprüfung, ist die Genehmigung gerätebezogen zu widerrufen. Sie wird wieder erteilt, sobald eine aktuelle Bilddokumentation die Anforderungen nach § 9 Abs. 2 erfüllt.
Konstanzprüfung vs. Stichprobenprüfung im Vergleich
| Kriterium | Konstanzprüfung | Stichprobenprüfung |
|---|---|---|
| Gegenstand | Technische Bildqualität des Geräts | Ärztliche Schrift- und Bilddokumentation |
| Intervall Neugeräte | 8 Jahre (erstmalig), danach 6 Jahre | Jährlich, Regelquote mind. 6 % (2024/2025: 4 %) |
| Intervall Gebrauchtgeräte | 6 Jahre | — |
| Angeforderte Unterlagen | Aktuelles B-Modus-Bild (max. 6 Monate alt) oder Wartungsprotokoll | Dokumentation von 5 abgerechneten Untersuchungen |
| Auswahlprinzip | Alle B-Modus-Geräte | Zufallsgenerator |
| Ergebnismitteilung | Schriftlich innerhalb von 4 Wochen | Schriftlich innerhalb von 4 Wochen |
Tipp: Verinnerlichen Sie die Dokumentationsstandards aus der Ultraschall-Vereinbarung und dem EBM. Wer diese Standards einmal konsequent anwendet, hat bei Stichprobenprüfungen kaum Anlass zur Sorge.
FAQ: Häufige Fragen zur Ultraschall-Abrechnung über die KV
Kann ich Ultraschallleistungen ohne KV-Genehmigung privat nach GOÄ abrechnen?
Die KV-Genehmigung ist ausschließlich Voraussetzung für die Abrechnung in der Arztpraxis gegenüber der GKV. Privatärztliche Leistungen nach GOÄ setzen keine KV-Genehmigung voraus, wohl aber eine ausreichende fachliche Qualifikation. Bei Kassenpatienten mit Selbstzahler-Vereinbarung (IGeL) gilt dasselbe Prinzip.
Was passiert, wenn bei der EBM-Abrechnung die vorgeschriebene Venenzahl nicht dokumentiert wird?
Wird die im EBM geforderte Dokumentationstiefe — etwa acht Venensegmente bei der Phlebologie-Sonografie — nicht eingehalten, liegt eine Abrechnungsabweichung vor. Bei Stichprobenprüfungen führt dies zur Beanstandung. Im Wiederholungsfall sind Nichtvergütung, Honorarrückforderung und ein Kolloquium möglich. Ein Blick in den EBM-Kommentar vor der Abrechnung reicht, um diesen Fehler dauerhaft zu vermeiden.
Gilt eine einmal erteilte KV-Genehmigung für alle Anwendungsbereiche?
Nein. Die KV-Genehmigung ist anwendungsbereichsspezifisch und muss für jeden Bereich separat beantragt werden. Wer beispielsweise eine Genehmigung für die Abdomensonographie besitzt, darf ohne zusätzliche Genehmigung keine Duplex-Sonografie der Gefäße abrechnen. Die vollständige Übersicht der Anwendungsbereiche finden Sie in der Ultraschall-Vereinbarung.
