Praxisgründung mit Beratung: Ihr Weg zur eigenen Praxis

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Inhaltsverzeichnis

Checkliste Praxisgründung

Hier können Sie die kostenlose Checkliste zur Praxisgründung im PDF-Dateiformat herunterladen:

Checkliste für die Praxisgründung (PDF)

Praxisgründung in der aktuellen Krisenzeit: Chance oder Risiko?

In der jetzigen Zeit, die geprägt ist von geopolitischen Spannungen, wirtschaftlicher Unsicherheit und einer Zunahme internationaler Konflikte, erscheint die Praxisgründung auf den ersten Blick riskant. Doch gerade in solchen Krisenzeiten kann sie auch eine zukunftssichere Entscheidung sein – sofern sie gut durchdacht ist.

Ein entscheidendes Argument für die Praxisgründung ist der wachsende Ärztemangel – vor allem in ländlichen Regionen. Immer weniger Mediziner entscheiden sich für eine Tätigkeit als Vertragsarzt, was die Versorgungslücken weiter verschärft. Die Gründe sind vielfältig: bisherige Budgetierungen, bürokratische Hürden und eine unzureichende Infrastruktur in bestimmten Regionen haben den Schritt in die Selbstständigkeit lange unattraktiv gemacht.

Genau hier entsteht jetzt echter Handlungs- und Gestaltungsspielraum für Praxisgründer: Wer bereit ist, Verantwortung zu übernehmen und unternehmerisch zu denken, findet vielerorts ideale Ausgangsbedingungen vor. Der Bedarf an hausärztlicher Versorgung steigt kontinuierlich – nicht zuletzt durch die alternde Bevölkerung und die Zunahme chronischer Erkrankungen.

Für Hausärzte bringt die jüngst beschlossene Abschaffung der Honorarbudgets (Entbudgetierung) einen wirtschaftlichen Vorteil mit sich – das bedeutet mehr Planungssicherheit und eine leistungsgerechtere Vergütung. Für angehende Praxisinhaber schafft diese Entwicklung neue Spielräume bei der finanziellen Planung und nimmt spürbar Druck aus der wirtschaftlichen Unsicherheit. In Kombination mit dem steigenden Versorgungsbedarf durch den demografischen Wandel entsteht so ein günstiges Umfeld für die Gründung einer eigenen Praxis.

Wichtig ist eine sorgfältig geplanter Gründungsprozess: Standortwahl, Finanzierung, Personal und digitale Infrastruktur müssen auf langfristige Stabilität ausgerichtet sein. Wer diesen Schritt geht, muss nicht alles allein stemmen – eine individuelle Praxisgründung-Beratung hilft dabei, Chancen zu erkennen, Risiken realistisch einzuschätzen und eine tragfähige Praxisstrategie zu entwickeln.

7 Schritte: So läuft eine Praxisgründung ab

  1. Erste Überlegungen und Planung
    1. Prüfen Sie, ob an Ihrem Wunschstandort Bedarf für Ihre Fachrichtung besteht.
    2. Informieren Sie sich frühzeitig über mögliche Zulassungsbeschränkungen durch die KV.
    3. Wählen Sie einen Standort, der gut erreichbar ist und zu Ihrer Zielgruppe passt.
    4. Überlegen Sie, welche Anforderungen Sie an die Praxisräume haben – z. B. hinsichtlich Größe, Ausstattung und Barrierefreiheit.
    5. Verschaffen Sie sich einen realistischen Überblick über die anfallenden Kosten und klären Sie, wie Sie die Gründung finanzieren wollen.
    6. Entscheiden Sie sich für eine der vier Praxisformen – etwa eine Einzelpraxis, Gemeinschaftspraxis usw.
    7. Entscheiden Sie, welche Rechtsform für Ihre Praxis geeignet ist – etwa ein Einzelunternehmen, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts usw.
    8. Machen Sie sich bewusst, welche fachlichen und organisatorischen Fähigkeiten Sie mitbringen und wo Sie ggf. Unterstützung benötigen.
    9. Ziehen Sie bei Bedarf externe Fachleute wie Medizinio, Steuerberater oder Gründungsberater hinzu.
  2. Praxisübernahme oder Neugründung
    1. Wenn Sie eine bestehende Praxis übernehmen möchten, nutzen Sie Praxisbörsen, Fachzeitschriften oder persönliche Kontakte, um ein passendes Angebot zu finden.
    2. Prüfen Sie bei einer Übernahme sorgfältig den Zustand der Praxis, z. B. Patientenstamm, Verträge, Ausstattung.
    3. Wenn Sie neu gründen, beginnen Sie frühzeitig mit der Suche nach geeigneten Räumen und planen Sie die Ausstattung Ihrer Praxis im Detail.
  3. Finanzierung auf den Weg bringen
    1. Erstellen Sie einen Businessplan, der Ihre Praxisziele, Finanzierung und langfristige Strategie darstellt.
    2. Vereinbaren Sie Gespräche mit Ihrer Bank, um die Finanzierungsmöglichkeiten zu klären.
    3. Informieren Sie sich über öffentliche Förderprogramme, zum Beispiel von der KfW oder Ihrem Bundesland.
  4. Zulassung und Genehmigungen
    1. Beantragen Sie die Eintragung ins Arztregister – das ist Voraussetzung für eine Zulassung als Vertragsarzt.
    2. Stellen Sie den Antrag auf Zulassung bei der KV.
    3. Nach Genehmigung durch die KV dürfen Sie als Vertragsarzt tätig werden.
    4. Vergessen Sie nicht, Ihre Praxis bei weiteren Stellen anzumelden, etwa bei der Ärztekammer, dem Finanzamt, dem Gesundheitsamt, dem Versorgungswerk und ggf. dem Gewerbeamt.
  5. Praxisorganisation und Aufbau
    1. Entscheiden Sie sich für eine zuverlässige Praxissoftware, mit der Sie Termine, Patientenakten und Abrechnung gut verwalten können.
    2. Richten Sie Ihre Praxis technisch und organisatorisch ein – von der Medizintechnik bis zum Empfangsbereich. Bei der Anschaffung eines Röntgengeräts ist dieses beim TÜV anzumelden und eine Abnahmeprüfung durchführen zu lassen.
    3. Sorgen Sie für den passenden Versicherungsschutz (Berufshaftpflichtversicherung, Betriebsunterbrechungsversicherung usw.)
    4. Eröffnen Sie ein Geschäftskonto, das auf die Bedürfnisse von Heilberufen zugeschnitten ist.
    5. Stellen Sie qualifiziertes Personal ein und bereiten Sie Ihr Team gut auf den Start vor.
    6. Melden Sie das Personal bei entsprechenden Stellen an: Bundesagentur für Arbeit, gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW), Bundesknappschaft
  6. Marketing und Kommunikation
    1. Entwickeln Sie ein professionelles Erscheinungsbild – etwa mit einem Logo, Visitenkarten und einem Praxisschild.
    2. Erstellen Sie eine suchmaschinenoptimierte Website und tragen Sie sich in relevante Online-Verzeichnisse und Arztbewertungsportale ein.
    3. Informieren Sie Ihre künftigen Patienten rechtzeitig über die Eröffnung oder Übernahme – z. B. mit Flyern oder über lokale Medien.
    4. Vernetzen Sie sich mit Kollegen sowie mit Einrichtungen in Ihrer Region.
  7. Start in den Praxisalltag
    1. Organisieren Sie Ihre internen Abläufe und sorgen Sie für einen strukturierten Start in den Praxisbetrieb.
    2. Je nach Bedarf kann ein „Soft Opening“ sinnvoll sein, um Abläufe in Ruhe einzuspielen.
    3. Beginnen Sie mit der Patientenversorgung und starten Sie mit der Abrechnung über die KV oder privat

Planen Sie für eine Praxisgründung einen Zeitraum von ungefähr 6 bis 12 Monaten ein. Die Vorbereitungsphase dauert 3 bis 6 Monate und umfasst Standortanalyse, Rechtsformwahl, Businessplan und erste Fachgespräche. Die Realisierungsphase von 2 bis 4 Monaten beinhaltet Verträge, Ausstattung, Personal und Software. Die Eröffnungsphase dauert 1 bis 2 Monate und schließt Marketing sowie Abläufe ab. Bei Praxisübernahme reduziert sich der Zeitraum auf 4 bis 8 Monate.

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Voraussetzungen für die Praxisgründung

Approbation: Grundlage jeder ärztlichen Tätigkeit

Wenn Sie in Deutschland eine eigene Privatpraxis oder Vertragsarztpraxis eröffnen möchten, benötigen Sie in jedem Fall die Approbation als Arzt bzw. Psychotherapeut. Sie ist die staatliche Erlaubnis zur eigenverantwortlichen Ausübung der Heilkunde und somit die formale Grundvoraussetzung für jede Form der Niederlassung.

Möchten Sie ausschließlich privatversicherte Patienten und Selbstzahler behandeln, können Sie eine Privatpraxis eröffnen. Diese Form der Praxis unterliegt nicht den Vorgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und ist an keine Bedarfsplanung gebunden. Sie bietet unternehmerische Freiheiten, etwa bei Standortwahl, Leistungsangebot und Preisgestaltung. Dafür müssen Sie allerdings mit einer eingeschränkten Patientenzielgruppe, größerem Wettbewerb in Ballungsräumen und höherem Marketingaufwand rechnen.

Kassenzulassung als Voraussetzung für die vertragsärztliche Tätigkeit

Die Kassenzulassung ist eine grundlegende Voraussetzung für Ärzte, die gesetzlich Versicherte behandeln und ihre Leistungen mit der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen möchten.

Um als Vertragsarzt tätig werden zu können, sind folgende Schritte erforderlich:

Eintragung ins Arztregister

Unterlagen für die Eintragung ins Arztregister (§ 95a SGB V, § 4 Ärzte-ZV):

  • Geburtsurkunde
  • Ggf. Urkunde über Namensänderung
  • Ggf. Einbürgerungsurkunde
  • Approbationsurkunde als Arzt bzw. Zahnarzt
  • Zeugnis über den erfolgreichen Abschluss des Medizinstudiums
  • Nachweis über ärztliche Tätigkeiten nach der Approbation
  • Facharztnachweis (z. B. durch Facharzturkunde)
  • Ggf. Promotionsurkunde
  • Für Psychotherapeuten: Fachkundenachweis in einem Richtlinienverfahren
  • Ausgefülltes Antragsformular der zuständigen KV
  • Amtlich beglaubigte Abschriften der Unterlagen sind ausreichend (Originale sind nicht zwingend erforderlich)
Antrag auf Kassenzulassung

Unterlagen für den Antrag auf Kassenzulassung (§ 18 Ärzte-ZV):

  • Auszug aus dem Arztregister mit folgenden Angaben:
  • Bescheinigungen über alle seit der Approbation ausgeübten ärztlichen Tätigkeiten
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Ggf. Fortbildungsnachweise
  • Polizeiliches Führungszeugnis der Belegart „O“
  • Ggf. Bescheinigungen früherer Kassenärztlicher Vereinigungen über:
    • Ort und Dauer vorheriger Zulassungen/Niederlassungen
    • Grund einer etwaigen Beendigung
  • Erklärung zu bestehenden Dienst- oder Beschäftigungsverhältnissen mit Angabe des frühestmöglichen Endes
  • Erklärung über Abhängigkeit oder Behandlung wegen Drogen- oder Alkoholproblemen innerhalb der letzten fünf Jahre
  • Erklärung, dass keine gesetzlichen Hinderungsgründe gegen die Ausübung des ärztlichen Berufs bestehen
  • Bescheinigung über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung mit ausreichendem Deckungsschutz
  • Ggf. Praxisübernahmevertrag (im Rahmen eines Nachbesetzungsverfahrens)

Bedarfsplanung und Zulassungsbeschränkungen

Die Bedarfsplanung regelt, in welchen Regionen sich Ärzte mit Kassenzulassung niederlassen dürfen. Sie dient dem Ziel, eine gleichmäßige, bedarfsgerechte Versorgung gesetzlich Versicherter sicherzustellen und Über- bzw. Unterversorgung zu vermeiden.

Für angehende Vertragsärzte ist sie entscheidend, weil sie vorgibt, ob eine Praxisneugründung oder -übernahme überhaupt möglich ist. Die Bedarfsplanung basiert auf bundeseinheitlichen Verhältniszahlen (z. B. Einwohner je Arzt) und unterscheidet zwei Szenarien:

  • Offener Planungsbereich: Der Versorgungsgrad liegt unter 110 %. Neue Kassenzulassungen sind möglich. Praxisgründung oder -übernahme sind ohne größere Hürden umsetzbar.
  • Gesperrter Planungsbereich: Der Versorgungsgrad beträgt 110 % oder mehr. Neue Zulassungen sind hier ausgeschlossen. Eine Niederlassung ist nur möglich, wenn Sie einen Kassensitz kaufen und die Übernahme durch den Zulassungsausschuss genehmigt wird. Dies kann entweder im Rahmen eines Verzichts zugunsten einer Anstellung oder im Zuge eines Nachbesetzungsverfahrens erfolgen.
Bedarfsplanung Kassenzulassung: Offener und Gesperrter Planungsbereich

Es ist entsprechend wichtig, die aktuelle Versorgungslage sorgfältig zu prüfen. Dies erfolgt idealerweise durch eine Anfrage beim zuständigen Bezirk der Kassenärztlichen Vereinigung (KV), um festzustellen, ob es sich um einen offenen oder gesperrten Planungsbereich handelt.

Zusätzlich sollten Praxisgründer die Möglichkeit einer Eintragung auf die Warteliste der KV prüfen. Diese Option kommt insbesondere dann infrage, wenn aktuell kein Kassensitz verfügbar ist, aber künftig mit einer freiwerdenden Zulassung zu rechnen ist. Die Warteliste ist für viele Ärzte ein strategisches Instrument, um sich frühzeitig im System zu positionieren und ihre Chancen auf eine spätere Praxisgründung zu verbessern.

In Ausnahmefällen kann auch eine bevorzugte Zulassung erwirkt werden – etwa durch eine Sonderbedarfszulassung bei nachgewiesenem lokalem Versorgungsengpass.

Praxisgründung oder Praxisübernahme: Vor- und Nachteile im Vergleich

Grundsätzlich können Sie eine Praxis neu gründen oder eine bestehende Praxis übernehmen. Beide Wege bieten attraktive Chancen, bergen jedoch unterschiedliche Risiken. Sollten Sie sich noch unsicher sein, empfehlen wir Ihnen ein persönliches Gespräch in unserer Niederlassungsberatung.

Praxisneugründung Praxisübernahme
Vorteile Nachteile Vorteile Nachteile
Volle Gestaltungsfreiheit bei z. B. Raumaufteilung, Technik und Markenauftritt Hoher Kapitalbedarf durch Ausstattungs- und ggf. Baukosten Sofortiger Patientenstamm und Umsatz Eingeschränkte Gestaltungsfreiheit durch bestehende Strukturen
Neues Erscheinungsbild ohne Altlasten Längere Anlaufzeit bis zum Break-even (Gewinnschwelle) Eingespieltes Team und Praxisabläufe reduziert Einarbeitungszeit Mögliche Investitionsstaus bei Ausstattung und Räumen
Freie Festlegung der Arbeitszeiten Unkalkulierbares Nachfrageprofil ohne Umsatzhistorie (finanzielles Risiko) Bewährter Standort mit belegtem Marktpotenzial Bindung an bestehende Arbeits­verträge des Personals
Freie Standortwahl (vorbehaltlich möglicher Zulassungsbeschränkungen) Geeignete Praxisimmobilie muss gebaut oder gefunden werden Kaufpreis lässt sich anhand valider Kennzahlen verhandeln Patientenabwanderung nach Inhaberwechsel möglich
kein bestehender Patientenstamm: selbstständige Patientenakquise oder Praxismarketing-Agentur notwendig Praxiseinrichtung kann übernommen werden Ggf. Konflikte bei der Kaufpreisfindung
Existenzgründung auch in einem zulassungsbeschränkten Planungsbereich möglich
Vorteile und Nachteile von Praxisgründung und Praxisübernahme

Zum Verkauf stehende Praxen finden Praxisgründer über spezialisierte Online-Portale wie Praxisbörsen, auf den Webseiten von Ärztekammern und Kassenärztlichen Vereinigungen sowie über branchenspezifische Makler und Berater. Auch Fachzeitschriften und Newsletter aus dem Gesundheitswesen veröffentlichen regelmäßig Praxisangebote. Darüber hinaus kann eine direkte Kontaktaufnahme mit Berufskollegen oder regionalen Ärztenetzwerken hilfreich sein, da viele Übernahmen informell vermittelt werden.

Der ideale Praxisstandort: Wie eine fundierte Standortanalyse über Erfolg oder Misserfolg bestimmt

Die Wahl des passenden Standorts ist ein zentraler Erfolgsfaktor bei der Praxisgründung. Sie beeinflusst nicht nur das Patientenaufkommen, sondern auch die wirtschaftliche Tragfähigkeit und strategische Ausrichtung Ihrer Tätigkeit. Eine professionelle Standortanalyse und Beratung  hilft dabei, Potenziale objektiv zu erkennen und Risiken frühzeitig zu identifizieren.

Diese Faktoren fließen in solch eine Standortanalyse ein
  • Einzugsgebiet und Bevölkerungsdichte: Die Einwohnerzahl sowie deren Verteilung auf das gewählte Praxisumfeld liefern erste Anhaltspunkte zur potenziellen Patientenbasis. Eine hohe Bevölkerungsdichte kann vorteilhaft sein, bedeutet aber nicht zwangsläufig eine Unterversorgung. Entscheidend ist das Zusammenspiel mit anderen Kennzahlen.
  • Patientenpotenzial und Pendlerströme: Berufliche Mobilität beeinflusst maßgeblich das reale Versorgungspotenzial. Regionen mit starkem Pendleraufkommen weisen tagsüber teils deutlich höhere Patientenzahlen auf. Wer seine Sprechzeiten flexibel anpasst oder spezielle Angebote für Berufstätige schafft, kann daraus einen klaren Vorteil ziehen.
  • Demografische Entwicklung: Altersstruktur, Prognosen zur Bevölkerungsentwicklung und regionale Besonderheiten wie Geburtenraten oder Alterungsprozesse sind essenziell für die fachliche Ausrichtung der Praxis. So ist in Regionen mit einem wachsenden Seniorenanteil ein Fokus auf chronische Erkrankungen oder altersmedizinische Leistungen sinnvoll.
  • Wirtschaftliche Rahmenbedingungen: Kaufkraft, Einkommensstruktur und Beschäftigungsquote geben Hinweise auf die Zahlungsfähigkeit und das Leistungsbewusstsein der Bevölkerung. Auch die Zahl potenzieller Privatpatienten oder Selbstzahler spielt für die Wirtschaftlichkeit Ihrer Praxis eine wichtige Rolle.
  • Soziografische Struktur: Die Haushaltszusammensetzung – etwa der Anteil an Single-Haushalten oder Familien – sowie Wohnverhältnisse und Mietpreisniveau lassen Rückschlüsse auf das Konsumverhalten und die Erwartungen der Bevölkerung zu. Eine entsprechende Anpassung des Leistungsangebots kann hier sinnvoll sein.
  • Medizinische Infrastruktur und Wettbewerb: Ein dichtes Netz an Ärzten, Apotheken, Pflegeeinrichtungen oder Kliniken wirkt sich sowohl auf den Versorgungsgrad als auch auf das Konkurrenzumfeld aus. Während Kooperationspotenziale entstehen können, erhöht sich zugleich der Druck zur klaren fachlichen Profilierung.
  • Zuweiserstrukturen und Vernetzung: Bestehende oder potenzielle ärztliche Netzwerke, etwa über Hausärzte oder interdisziplinäre Kooperationen, sind wertvolle Multiplikatoren für den Aufbau eines stabilen Patientenstamms. Eine gute Vernetzung kann sich langfristig als wirtschaftlicher Stabilitätsfaktor erweisen.

Neben der Standortanalyse ist die Verfügbarkeit einer geeigneten Gewerbeimmobilie für die Arztpraxis entscheidend. Die Immobilie sollte nicht nur in Lage und Erreichbarkeit überzeugen, sondern auch den räumlichen und technischen Anforderungen der geplanten medizinischen Leistungen entsprechen. Faktoren wie Barrierefreiheit, ausreichende Parkmöglichkeiten, moderne Infrastruktur sowie Erweiterungspotenzial beeinflussen die Attraktivität für Patienten und die betriebswirtschaftliche Effizienz maßgeblich.

Wie viel kostet es, eine Praxis zu gründen?

Bei einer Neugründung einer Arztpraxis müssen Gründer durchschnittlich mit Investitionen von rund 205.000 € rechnen. Diese Summe umfasst Bau- oder Umbaukosten, Ausstattung, IT-Systeme und erste Betriebskosten. Im Vergleich zum Praxiskauf ist die Neugründung häufig teurer und mit höherem Risiko verbunden, da der Patientenstamm erst aufgebaut werden muss.

Die Übernahme einer bestehenden Praxis ist der häufigste Weg zur eigenen Arztpraxis – rund 94 % aller Praxisgründungen erfolgen durch Übernahmen. Die Kosten variieren je nach Standort deutlich, so die Apobank und das Zentralinstitut für die Kassenärztliche Versorgung:

  • In begehrten Großstädten kostet die Übernahme einer hausärztlichen Einzelpraxis durchschnittlich 117.600 €.
  • Auf dem Land liegt der Kaufpreis mit etwa 48.000 € rund 70.000 € niedriger.
  • Unter Einbeziehung notwendiger Modernisierungen und Ausstattungen lagen die Gesamtinvestitionen 2019/2020 im Durchschnitt bei 169.300 € pro Hausarztpraxis (2017/2018: 146.400 €).
Praxisgründung Kosten

Der Einstieg in eine Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) ist ebenfalls eine häufige Gründungsform:

  • Kosten für den Eintritt in eine hausärztliche BAG: ca. 143.000 € (inklusive Umbauten und Modernisierungen)
  • Komplettübernahme einer BAG: ca. 144.000 €

Die Investitionshöhe hängt stark von der Fachrichtung ab, insbesondere wegen der unterschiedlichen Anforderungen an die Ausstattung:

  • Hausärzte: ca. 170.000 €
  • Frauenärzte (Gynäkologie): über 300.000 €
  • Orthopäden: über 400.000 €
  • Psychotherapeuten: ca. 50.000 €
Praxiseröffnung Kosten

Die Kosten für die Gründung einer Zahnarztpraxis bzw. Übernahme einer Zahnarztpraxis lagen im Jahr 2016 laut Angaben der apoBank bei:

  • Neugründung Einzelpraxis: 470.000 €
  • Übernahme Einzelpraxis: 284.000 € (davon 161.000 € Übernahmepreis)
  • Neugründung Zahnarzt-BAG: 302.000 €
  • Übernahme Zahnarzt-BAG: 276.000 € (davon 162.000 € Übernahmepreis)
  • Eintritt in eine Zahnarzt-BAG: 209.000 €

Regional schwanken die Preise erheblich – im Süden und Westen Deutschlands sind Übernahmen tendenziell teurer als im Osten. Interessanterweise sind die Übernahmepreise in Kleinstädten oft höher als in Mittelstädten oder ländlichen Regionen.

Im Vergleich dazu erscheinen die Kosten für die reine Vertragsarztzulassung fast vernachlässigbar. Hier liegen die Kosten am Beispiel Niedersachsen bei 500 € (100 € für den Antrag + 400 € Bestandskraftgebühr).

So erkennen Sie, ob eine Praxisübernahme ihren Preis wirklich wert ist

Bei der Übernahme einer bestehenden Praxis wird der Kaufpreis auf Grundlage einer Praxiswertermittlung ausgehandelt. Diese Wertermittlung berücksichtigt neben dem materiellen Wert – etwa Ausstattung, Geräte und Inventar – auch den immateriellen Wert der Praxis, wie den Patientenstamm, den Standort und das Renommee. Ein unabhängiger Gutachter erstellt meist das Gutachten, das als Grundlage für die Preisverhandlung und die Ausgestaltung des Kaufvertrags dient. Eine sorgfältige Wertermittlung ist entscheidend, um realistische Preisvorstellungen zu entwickeln und rechtliche wie finanzielle Streitigkeiten im Zuge des Vertragsabschlusses zu vermeiden.

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Wie finanziert man eine Praxisgründung?

Die Praxisfinanzierung stellt sicher, dass sämtliche Anfangsinvestitionen sowie laufende Kosten gedeckt werden können. Darüber hinaus verbessert eine professionelle Finanzierungsstrategie die Verhandlungsposition gegenüber Banken und Investoren. Fehlende oder unzureichende Planung kann hingegen Liquiditätsengpässe und existenzielle Risiken nach sich ziehen.

Diese Finanzierungsquellen stehen zur Verfügung:

  • Eigenkapital: Eigenmittel stärken die Bonität und verringern die Abhängigkeit von Fremdfinanzierungen. Typische Quellen sind private Ersparnisse, Unterstützungen aus dem Familienkreis oder Rücklagen aus dem früheren Berufsleben.
  • Fremdkapital: Kredite von Banken und Sparkassen stellen die häufigste Form der Fremdfinanzierung dar. Üblicherweise handelt es sich um klassische Investitionskredite mit festen Laufzeiten und Tilgungsplänen. Dabei ist zwischen Praxiskredit und Praxisdarlehen zu unterscheiden: Während ein Praxiskredit eine kurzfristige Finanzierung kleinerer Investitionen wie den Kauf von Medizingeräten oder Praxisumbauten ermöglicht, dient ein Praxisdarlehen der langfristigen Finanzierung größerer Vorhaben wie der Praxisgründung, -übernahme oder dem Erwerb von Praxisimmobilien. Leasing- und Mietkaufmodelle für medizinische Geräte ergänzen das klassische Kreditangebot und bieten zusätzliche Flexibilität bei der Anschaffung von Ausstattung.
  • Fördermittel: Öffentliche Programme von Bund, Ländern und der KfW-Bank bieten zinsgünstige Kredite oder Zuschüsse für Praxisgründungen. Fördermittel für die Praxisgründung können die Gesamtkosten der Finanzierung erheblich reduzieren, unterliegen jedoch spezifischen Antragsvoraussetzungen und Fristen.

Die Finanzierung einer Praxisgründung funktioniert im Wesentlichen folgendermaßen: Ein Kredit wird zu festgelegten Konditionen aufgenommen. Diese Konditionen umfassen eine bestimmte Laufzeit, innerhalb derer der Kredit vollständig zurückgezahlt werden muss, sowie einen Zinssatz, der die Kosten der Finanzierung bestimmt. Die Rückzahlung erfolgt in regelmäßigen Raten, die Tilgung und Zinsen beinhalten. Die Laufzeiten betragen in der Regel zwischen fünf und fünfzehn Jahren. Der Zinssatz kann fest oder variabel vereinbart werden, wobei festverzinsliche Kredite eine bessere Kalkulationssicherheit bieten.

Für die Fremdfinanzierung einer Praxisgründung stellen Banken klare Anforderungen:

  • Vorlage eines detaillierten Businessplans inklusive Liquiditäts-, Rentabilitäts- und Finanzierungsplanung
  • Nachweis beruflicher Qualifikationen und gegebenenfalls vorhandener Praxiserfahrung
  • Offenlegung der persönlichen Vermögens- und Schuldenverhältnisse
  • Sicherheiten wie Grundschulden, Bürgschaften oder Lebensversicherungen
  • Eigenkapitalanteil von mindestens 10 bis 20 % der Investitionssumme als Standardanforderung
Geschäftsplan (Businessplan) für eine Arztpraxis

Praxisräume richtig planen: Rechtliche, hygienische und bauliche Vorgaben

Bei der Praxisgründung sind die baulichen und rechtlichen Anforderungen an die Praxisräume ein zentrales Thema. Neben funktionalen Aspekten müssen zahlreiche gesetzliche Vorgaben berücksichtigt werden, um die Sicherheit von Personal und Patienten zu gewährleisten sowie eine langfristige Betriebszulassung zu sichern. Die folgenden Abschnitte geben einen strukturierten Überblick über die relevanten Regelwerke und praxisbezogenen Anforderungen.

Arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen

Die Gestaltung von Praxisräumen unterliegt den Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und den ergänzenden Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR). Diese regeln unter anderem:

  • Mindestfläche und Raumhöhe
  • Anforderungen an Belüftung, Beleuchtung und Temperatur
  • Sicherheitskennzeichnung und Fluchtwege
  • Sozialräume, Sanitäreinrichtungen und Pausenräume

Ziel ist die ergonomische, sichere und gesundheitsfördernde Ausgestaltung des Arbeitsplatzes. Die Umsetzung der ASR, etwa ASR A1.2 (Raumabmessungen und Bewegungsflächen) oder ASR A3.4 (Beleuchtung), trägt maßgeblich zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben bei.

Arbeitsschutz und Gefahrenstoffe

Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist der Praxisinhaber verpflichtet, Gefährdungen für Beschäftigte systematisch zu ermitteln (Gefährdungsbeurteilung) und geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen. Besondere Relevanz haben in medizinischen Einrichtungen die Biostoffverordnung (BioStoffV) und die Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe in Gesundheitswesen und Wohlfahrtspflege (TRBA 250). Sie definieren Schutzmaßnahmen im Umgang mit infektiösen Materialien, etwa durch:

  • Einrichtung von Hygieneschleusen oder Schutzbereichen
  • Verwendung geeigneter persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
  • Organisation sicherer Abfallentsorgung und Desinfektionsmaßnahmen

Zudem ist bei der Lagerung und Anwendung von Chemikalien die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zu beachten. Dazu zählen unter anderem Desinfektionsmittel, Zytostatika oder Röntgenkontrastmittel. Hierzu sind geeignete Lagerkonzepte, Belüftungssysteme sowie Gefahrenkennzeichnungen vorzusehen.

Das Arztpraxis-Notfallmanagement ist ein zentraler Bestandteil des Arbeitsschutzes und dient der strukturierten Bewältigung medizinischer Notfälle. Es umfasst Notfallpläne, regelmäßige Schulungen, Simulationstrainings und rechtssichere Dokumentation. Klare Zuständigkeiten ermöglichen schnelles Handeln im Ernstfall. Das Notfallmanagement ist gesetzlich vorgeschrieben.

Hygienische Anforderungen

Die hygienische Ausstattung und Organisation der Praxis unterliegt einer Vielzahl von Regelwerken. Zentral sind hier:

  • Infektionsschutzgesetz (IfSG) mit Anforderungen an Hygienemanagement und Infektionsprävention
  • Hygieneverordnungen der Länder (z. B. HygMedVO), die Hygienepläne und Dokumentationspflichten regeln
  • Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI), insbesondere zur Aufbereitung von Medizinprodukten und Instrumentenaufbereitung sowie Raumhygiene

Ein wirksames Hygienemanagement umfasst zudem die klare Trennung von reinen und unreinen Bereichen, etwa in Aufbereitungsräumen für Instrumente. Auch die Auswahl geeigneter Bodenbeläge, fugenloser Wandverkleidungen und leicht zu reinigender Oberflächen spielt dabei eine zentrale Rolle.

Baurechtliche Vorgaben und DIN-Normen

Die Landesbauordnungen (LBO) regeln grundlegende Anforderungen an die bauliche Ausführung, etwa hinsichtlich:

  • Statik und Brandschutz
  • Schallschutz und Wärmedämmung
  • Barrierefreiheit (i. d. R. gemäß DIN 18040-1)

Darüber hinaus gelten spezielle DIN- und EN-Normen, z. B.:

  • DIN EN 12464-1: Anforderungen an die Beleuchtung von Arbeitsplätzen in Innenräumen
  • DIN 1946-4: Raumlufttechnik in medizinischen Räumen

Die Einhaltung dieser Normen ist insbesondere bei Planungen von OP-Räumen, Röntgenbereichen oder Behandlungszimmern relevant und sollte in enger Abstimmung mit Architekten und Fachplanern erfolgen.

Raumbezogene Anforderungen

Je nach Praxisstruktur müssen unterschiedliche Raumtypen baulich und funktional gestaltet werden. Zu beachten sind dabei unter anderem:

  • Wartezimmer: ausreichend dimensioniert, mit getrenntem Wartebereich bei Infektionsrisiken; gute Belüftung und akustische Abschirmung empfohlen
  • Behandlungsräume: mindestens 12 m² Grundfläche, hygienische Wand- und Bodenmaterialien, Anschlussmöglichkeiten für EDV, Wasser und Strom
  • Operationsräume: erhöhte Anforderungen an Raumlufttechnik (z. B. Schleusenprinzip), Oberflächenhygiene und Raumgröße
  • Sanitärräume: Trennung von Personal- und Patiententoiletten, barrierefreie Ausführung, ausreichende Anzahl je nach Patientenaufkommen
  • Röntgenräume: Bauliche Anforderungen an den Röntgenraum gemäß Strahlenschutzgesetz, Strahlenschutzverordnung und DIN-Normen. Genehmigungspflicht durch die zuständige Landesbehörde
Barrierefreiheit, Nachhaltigkeit und Bestandsschutz

Eine moderne Arztpraxis sollte grundsätzlich barrierefrei gestaltet sein. Dies ist nicht nur rechtlich geboten, sondern entspricht auch dem Anspruch auf diskriminierungsfreien Zugang zur Gesundheitsversorgung. Relevante Normen sind hierbei insbesondere DIN 18040-1 (öffentlich zugängliche Gebäude).

Nachhaltigkeit gewinnt ebenfalls an Bedeutung: energieeffiziente Gebäudetechnik, ressourcenschonende Materialien und ein nachhaltiges Abfallmanagement tragen zur langfristigen Wirtschaftlichkeit und ökologischen Verantwortung bei.

Beim Umbau bestehender Praxen ist der sogenannte Bestandsschutz zu beachten. Bauliche Veränderungen können dazu führen, dass ältere Einrichtungen an neue gesetzliche Vorgaben angepasst werden müssen – insbesondere dann, wenn Funktion oder Nutzung geändert wird. Bei der Umnutzung bestehender Wohnimmobilien zur Praxis wird eine Genehmigung zur Nutzungsänderung benötigt.

Praxispersonal richtig planen: So bauen Sie ein starkes Team auf

Der Erfolg einer Praxis steht und fällt mit dem Team. Ob Medizinische Fachangestellte, Praxismanager oder angestellte Ärzte – jede Rolle trägt wesentlich zur Qualität der Patientenversorgung und zur Effizienz der Abläufe bei.

Medizinische Fachangestellte (MFA): Rückgrat der Praxisorganisation

MFA übernehmen eine Vielzahl an Aufgaben – von der Patientenaufnahme über Blutabnahmen bis zur Terminplanung und Abrechnung. Sie sind die ersten Ansprechpartner:innen für Patienten und sorgen für einen reibungslosen Ablauf im Alltag.

Aufgaben:

  • Anmeldung, Terminorganisation
  • Assistenz bei Untersuchungen und Behandlungen
  • Dokumentation und Abrechnung
  • Telefonische Patientenbetreuung
  • Hygienemanagement

Pro behandelnder Arzt sollten mindestens 1,5 bis 3 MFA eingeplant werden – abhängig von Fachrichtung und Patientenaufkommen.

Praxismanager: Struktur, Qualität, Effizienz

Eine gut geführte Praxis braucht mehr als medizinische Expertise – nämlich professionelles Praxismanagement. Praxismanager (oft spezialisierte MFA mit Fortbildung) entlasten das ärztliche Personal in organisatorischen und betriebswirtschaftlichen Fragen.

Typische Aufgaben:

  • Personalplanung und -führung
  • Controlling & Kennzahlenanalyse
  • Qualitätsmanagement (z. B. QM-Systeme, Zertifizierungen)
  • Abrechnung mit Krankenkassen und Privatpatienten (EBM, GOÄ usw.)
  • Koordination von IT, Datenschutz, Arbeitsschutz

Tipp: Besonders bei größeren Praxen oder BAGs zahlt sich eine dedizierte Managementrolle deutlich aus – sowohl wirtschaftlich als auch für das Teamklima.

Angestellte Ärzte: Flexibilität und Entlastung

Mit zunehmender Praxisgröße oder hohem Patientenaufkommen kann es sinnvoll sein, zusätzliche Ärzte anzustellen. Dies erhöht nicht nur die Kapazität, sondern ermöglicht auch eine bessere Versorgung und flexiblere Arbeitszeiten für die Praxisinhaber.

Vorteile:

  • Skalierbarkeit der Praxisleistung
  • Urlaubs- und Vertretungsregelung
  • Spezialisierungen innerhalb des Teams möglich

Wichtig: Auch angestellte Ärzte benötigen eine Genehmigung durch die Kassenärztliche Vereinigung, wenn gesetzlich Versicherte behandelt werden sollen.

Weitere relevante Mitarbeiter in der Praxis
  • Abrechnungsfachkraft: Optimierung und Kontrolle von EBM- und GOÄ-Abrechnungen
  • Hygienebeauftragter: Überwachung und Umsetzung der Hygienevorgaben. Diese Tätigkeit übernimmt in der Regel die hygienebeauftragte MFA.
  • IT-/EDV-Administrator: Betreuung von Praxissoftware, Datenschutz und technischer Infrastruktur
  • Auszubildende (MFA): Nachwuchssicherung und langfristiger Personalaufbau

Mitarbeitergewinnung und -bindung: So werden Sie zum attraktiven Arbeitgeber

In Zeiten des MFA-Mangels ist es entscheidender denn je, sich als Praxis nicht nur medizinisch, sondern auch als Arbeitgeber professionell zu positionieren. Medizinische Fachangestellte und qualifizierte Verwaltungs- oder Leitungskräfte sind stark nachgefragt – entsprechend wichtig ist eine bewusste Arbeitgeberstrategie, um gute Mitarbeitende zu gewinnen und langfristig zu binden.

Wichtige Erfolgsfaktoren für ein attraktives Arbeitgeberprofil:

1. Faire Vergütung & transparente Entwicklungsperspektiven

  • Orientierung an regional üblichen MFA-Gehältern oder Tarifverträgen (z. B. „Tätigkeitsbezogener Gehaltstarifvertrag für MFA“)
  • Gehaltszusätze wie Fahrtkostenzuschüsse, Urlaubs- oder Weihnachtsgeld
  • Klare Aufstiegs- und Fortbildungsmodelle (z. B. zur Praxismanager)

2. Gutes Arbeitsklima & wertschätzende Kommunikation

  • Ganzheitliche Praxisführung als Leitprinzip: schafft durch wertschätzende Kommunikation, transparente Strukturen und individuelle Förderung ein motivierendes Arbeitsumfeld, das sowohl die Teamzufriedenheit als auch die Patientenerfahrung nachhaltig stärkt
  • Flache Hierarchien, regelmäßige Feedbackgespräche
  • Einbindung des Teams in Entscheidungen
  • Teambuilding-Maßnahmen (z. B. gemeinsame Fortbildungen, Praxistage, Feiern)

3. Moderne Arbeitsbedingungen

  • Digitale Tools und effiziente Prozesse entlasten im Arbeitsalltag
  • Ergonomische Arbeitsplätze, klare Zuständigkeiten und Zeitmanagement
  • Moderne Praxisgestaltung und positive Atmosphäre

4. Flexible Arbeitszeitmodelle & Vereinbarkeit mit dem Privatleben

  • Teilzeitmodelle, Jobsharing, Gleitzeiten – besonders attraktiv für MFA mit Familie
  • Individuelle Dienstpläne und Rücksicht auf persönliche Lebenssituationen

5. Fort- und Weiterbildung als Investition in die Zukunft

  • Übernahme von Fortbildungskosten (z. B. ZMP, Abrechnungsmanagement, Hygiene)
  • Zertifizierte Qualifizierungen und gezielte Talentförderung
  • Langfristige Personalentwicklung statt kurzfristiger Ersatzlösungen

Tipp: Positionieren Sie Ihre Praxis auch online als Arbeitgebermarke. Ein gepflegter Internetauftritt mit Karriereseite, Einblicken ins Teamleben (z. B. via Social Media) und Stellenanzeigen mit echtem Mehrwert spricht gezielt die richtigen Bewerber an – besonders jüngere Fachkräfte.

Praxisformen: Von der Einzelpraxis, über die Gemeinschaftspraxis bis zum MVZ

Einzelpraxis

Die Einzelpraxis ist die klassische Form der Praxisgründung. Hier übernimmt ein Arzt allein die Verantwortung für die medizinische Versorgung sowie die gesamte unternehmerische Leitung. Diese Praxisform ermöglicht maximale Entscheidungsfreiheit, verlangt jedoch auch ein hohes Maß an betriebswirtschaftlichem Wissen und Organisationstalent. Für Ärzte, die unabhängig arbeiten und eigene Strukturen etablieren möchten, bietet die Einzelpraxis einen klaren Einstieg in die selbstständige Tätigkeit.

Vorteile Nachteile
Volle Entscheidungsfreiheit in medizinischer und organisatorischer Hinsicht Alleinige unternehmerische Verantwortung und Haftung mit Privatvermögen
Möglichkeit, individuelle Arbeitsschwerpunkte zu setzen und die Praxis persönlich zu gestalten Hohe Arbeitsbelastung ohne unmittelbare Möglichkeit zur Aufgabenverteilung
Sämtliche Einnahmen verbleiben bei dem Praxisinhaber Erschwerte Vertretung bei Krankheit, Urlaub oder Fortbildung
Flexible Gestaltung der Arbeitszeiten und Urlaubsplanung Notwendigkeit umfangreicher Kenntnisse in Betriebswirtschaft und Praxismanagement
Klare, transparente Kostenstruktur ohne komplexe Haftungsfragen Hohe finanzielle Belastung und Risiko durch Investitionen in Ausstattung, Personal und Infrastruktur
Schnelle Entscheidungsfindung ohne Abstimmungsprozesse mit Kolleginnen und Kollegen Eingeschränkter fachlicher Austausch im Praxisalltag
Trend zur gemeinschaftlichen Organisation reduziert langfristig die Wettbewerbsfähigkeit in einigen Fachbereichen

Berufsausübungsgemeinschaft (Gemeinschaftspraxis)

Die Berufsausübungsgemeinschaft (auch Gemeinschaftspraxis genannt) ist eine beliebte Praxisform bei der Praxisgründung. Zwei oder mehrere Ärzte schließen sich zusammen, um gemeinsam Patienten zu behandeln und wirtschaftlich als Einheit aufzutreten. Die Ressourcen werden geteilt, was sowohl Kosten als auch organisatorischen Aufwand reduziert. Diese Form der Zusammenarbeit setzt eine enge Abstimmung im medizinischen und unternehmerischen Bereich voraus.

VorteileNachteile
Geteilte Verantwortung und RisikenKomplexität bei der Entscheidungsfindung
Ressourcenbündelung durch gemeinsame Nutzung von Räumlichkeiten, Personal und AusstattungWirtschaftliche und berufliche Leistung hängt von Partnern ab
Möglichkeit zur besseren Work-Life-BalanceAufteilung der Einnahmen, was bei unterschiedlichem Engagement zu Konflikten führen kann
Effizientere Auslastung der Praxisräume und Geräte durch gemeinsame NutzungBindung durch den Gesellschaftsvertrag, Auflösung der BAG oder Austritt eines Partners kann rechtlich und finanziell kompliziert sein
Mehr Zeit für Fortbildungen durch gegenseitige VertretungEingeschränkte individuelle Freiheit
Verfügbarkeit von ZweitmeinungenGesamtschuldnerische Haftung* (insbesondere bei GbR als Rechtsform)
Austausch zwischen Generationen von Ärzten
Vereinfachter Übergang bei gewünschter Praxisübernahme
*davon ausgenommen die deliktische Haftung

Praxisgemeinschaft

Die Praxisgemeinschaft ist eine lockere Form der Zusammenarbeit bei der Praxisgründung. Mehrere Ärztinnen und Ärzte teilen sich die Räumlichkeiten und Ausstattung, führen jedoch jeweils eine eigene Praxis und behandeln ihre eigenen Patienten. Es erfolgt keine gemeinsame Behandlung und Abrechnung, was individuelle Freiheiten bewahrt. Diese Struktur bietet sich besonders dann an, wenn organisatorische Synergien gewünscht sind, ohne die eigene Unabhängigkeit aufzugeben.

Vorteile Nachteile
Reduzierte Miet-, Personal- und Ausstattungskosten durch gemeinsame Nutzung Risiko von Konflikten bei gemeinsamer Nutzung von Ressourcen
Flexiblere Organisation von Öffnungszeiten und Personalplanung Strikte organisatorische Trennung erforderlich (getrennte Patientenakten, unterschiedliche E-Mail-Adressen und Telefonnummern)
Möglichkeit der gegenseitigen Urlaubs- und Krankheitsvertretung innerhalb der Gemeinschaft Plausibilitätsprüfung drohnt, wenn identische Patienten von mehreren Mitgliedern behandelt werden
Umfangreichere technische Ausstattung durch Kostenteilung mögl Eingeschränkte gemeinsame Außenwirkung und Marketingmöglichkeiten
Separate Abrechnung und Buchhaltung erforderlich
Abstimmungsbedarf bei gemeinsamer Nutzung von Ressourcen und Praxisorganisation

Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ)

Ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) ist eine moderne und zunehmend beliebte Praxisform bei der Praxisgründung. MVZ ermöglichen es, verschiedene Fachärzte unter einem organisatorischen Dach zusammenzufassen. Sie werden häufig von juristischen Personen, wie Krankenhäusern oder anderen ärztlichen Gesellschaften, betrieben. Für Vertragsärzte bietet ein MVZ die Möglichkeit, angestellt oder als Gesellschafter tätig zu sein, wodurch unternehmerische und administrative Aufgaben teilweise reduziert werden können.

                                                                                                                                                                       
Vorteile    Nachteile   
Interdisziplinäre Zusammenarbeit: Verschiedene Fachärzte arbeiten unter einem Dach zusammen. Unmittelbarer Austausch von Erfahrungen und Informationen möglich.    Interessenkonflikte: Potenzielle Interessenkonflikte zwischen betriebswirtschaftlichen Zielen und Patienteninteressen.   
Verbesserte Patientenversorgung: Ganzheitliche und koordinierte Betreuung durch verschiedene Spezialisten. Zudem kann ein breiteres Leistungsspektrum angeboten werden.    Potenziell unpersönliche Arzt-Patienten-Beziehung: Die persönliche Bindung zwischen Arzt und Patient kann geringer sein.   
Förderung durch Gesetzgebung: Unterstützung und Anreize durch gesetzliche Rahmenbedingungen.    Anonymität: Patienten könnten das Gefühl haben, nicht individuell betreut zu werden.   
Zentralisierte Verwaltung: Effiziente Abrechnung und Verwaltung durch zentrale Organisation.    Wechselnde Ansprechpartner: Patienten können häufiger wechselnde Ärzte erleben.   
Attraktive Arbeitsbedingungen: Geregelte Arbeitszeiten und feste Gehälter für Ärzte. Ärzte können Voll- oder Teilzeit arbeiten und individuelle Arbeitszeiten vereinbaren. Zudem haben angestellte Ärzte Anspruch auf Mutterschutz und Elternzeit.    Kosten: Hohe Anfangsinvestitionen und laufende Betriebskosten können eine finanzielle Herausforderung darstellen.   
Effiziente Ressourcennutzung: Bündelung von Ressourcen und medizinischer Ausstattung.    Organisationsaufwand: Komplexe Organisationsstruktur und Managementanforderungen.   
Weniger Bürokratie: Angestellte Ärzte übernehmen keine administrativen Aufgaben und haben mehr Zeit für Patienten.    Marktdominanz: MVZs könnten kleinere Praxen verdrängen und regionale Monopole schaffen.   
Reduziertes finanzielles Risiko: Ärzte müssen keine hohen Investitionen für eine eigene Praxis tätigen.    Begrenzte Entscheidungsfreiheit: Ärzte sind an die Vorgaben des MVZ und des Trägers gebunden. Zudem haben angestellte Ärzte weniger Einfluss auf arbeitsrechtliche Entscheidungen.   
Geringeres Risiko für Berufseinsteiger: Gute Möglichkeit, Berufserfahrung ohne hohe Investitionen zu sammeln.    Zulassungsproblematik: Ärzte können ihre Zulassung bei Ausscheiden nicht mitnehmen.   
Nahtlose Übergabe bei Ausscheiden: Vertragsärztliche Zulassung verbleibt im MVZ und ermöglicht reibungslose Nachfolge.    Wirtschaftlicher Druck: Ein größerer Patientenstamm ist notwendig, um wirtschaftlich zu arbeiten.   
Expansion möglich: Keine Begrenzung der Anzahl angestellter Ärzte, anders als bei Einzelpraxen oder BAGs.    Gewerbliche Ausrichtung: Potenzielle Gefahr der Kommerzialisierung medizinischer Dienstleistungen.   
Patientenvorteile: Kein Bedarf an Überweisungen, keine doppelten Behandlungen und kürzere Wartezeiten.    Steuerliche Nachteile: MVZs in Form einer GmbH unterliegen der Bilanzpflicht und Gewerbesteuer.   
Versorgung in strukturschwachen Gebieten: MVZs sichern die medizinische Versorgung auf dem Land.       
Vorteile und Nachteile eines MVZ

Rechtsformen im Überblick: Einzelunternehmen, GbR, PartG und GmbH

Die Wahl der passenden Rechtsform ist ein entscheidender Schritt auf dem Weg zur eigenen Arztpraxis. Sie beeinflusst nicht nur Haftung und Steuerbelastung, sondern auch die Organisation des Praxisalltags, die Finanzierungsmöglichkeiten und die langfristige Entwicklung. Ob Einzelunternehmen, Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Partnerschaftsgesellschaft (PartG) oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) – jede Form bietet eigene Chancen und Herausforderungen.

                                                                                                                                                                                                                       
Unterscheidungsmerkmal    Einzelunternehmen    Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)    Partnerschaftsgesellschaft (PartG)    Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)   
Gründungsvoraussetzungen   
     
  • Anzeige beim zuständigen Finanzamt 
   
     
  • Gesellschaftsvertrag, meist formlos gültig 
  • Anzeige beim zuständigen Finanzamt 
   
     
  • Notarieller Gesellschaftsvertrag 
  • Eintragung ins Partnerschaftsregister 
  • Partnerschaftsgesellschaft 
   
     
  • Notarieller Gesellschaftsvertrag 
  • Mindest-Stammkapital von 25.000 €  
  • Eintragung ins Handelsregister
   
Führung und Organisation   
     
  • Inhaber führt die Praxis alleine
   
     
  • Mindestens zwei Gesellschafter 
  • Gemeinsame Geschäftsführung, sofern nicht anders im Vertrag geregelt
   
     
  • Mindestens zwei Partner 
  • Gemeinsame Geschäftsführung, sofern nicht anders im Vertrag geregelt
   
     
  • Geschäftsführer leitet die GmbH 
  • Strikte Trennung zwischen Geschäftsführung und Gesellschaftern
   
Haftung   
     
  • Unbeschränkte persönliche Haftung mit dem Betriebsvermögen und Privatvermögen
   
     
  • Unbeschränkte, gesamtschuldnerische Haftung aller Gesellschafter mit dem Betriebsvermögen und Privatvermögen
   
     
  • Unbeschränkte persönliche Haftung mit dem Betriebsvermögen und Privatvermögen der Partner 
  • Ausnahme: bei Berufsfehlern haftet nur der verantwortliche Partner
   
     
  • Beschränkte Haftung auf das Gesellschaftsvermögen 
  • Ausnahmen: bei Vosätzlichkeit und Fahrlässigkeit besteht persönliche Schadensersatzpflicht 
   
Steuerliche Behandlung   
     
  • Einkommensteuer auf persönliches Einkommen 
  • bei gewerblicher Tätigkeit anteilige Umsatzsteuer und Gewerbesteuer
   
     
  • Einkommensteuer auf persönliches Einkommen jedes Gesellschafters 
  • bei gewerblicher Tätigkeit anteilige Umsatzsteuer und Gewerbesteuer
   
     
  • Einkommensteuer auf persönliches Einkommen jedes Partners 
  • bei gewerblicher Tätigkeit anteilige Umsatzsteuer und Gewerbesteuer
   
     
  • Körperschaftsteuer auf Gewinne 
  • Gewerbesteuer auf Gewinne
   
Kapitalbedarf und Finanzierung   
     
  • Gering, abhängig von persönlichen Mitteln
   
     
  • Gering, abhängig von Beiträgen der Gesellschafter
   
     
  • Moderat, abhängig von der Spezialisierung und Ausstattung der Praxis
   
     
  • hoch, Mindestkapital erforderlich und höhere Gründungskosten
   
Rechnungslegung   
     
  • Einnahmenüberschussrechnung ausreichend
   
     
  • Einnahmenüberschussrechnung ausreichend
   
     
  • Einnahmenüberschussrechnung ausreichend
   
     
  • Bilanz
   
Gesellschaftsform    /   
     
  • Personengesellschaft
   
     
  • Personengesellschaft
   
     
  • Kapitalgesellschaft
   
Geeignet für    Ärzte, die alleine arbeiten möchten. Es bietet eine einfache Verwaltungsstruktur und volle Entscheidungsfreiheit, allerdings mit der Verpflichtung zur unbeschränkten persönlichen Haftung.    Ärzte, die eine einfache, flexible Partnerschaft suchen, ohne großes Anfangskapital. Hier teilen sich mehrere Ärzte die Geschäftsführung und die Haftung, was Kooperationen ohne umfangreiche formale Anforderungen ermöglicht.    Ärzte, die mit anderen freiberuflichen Ärzten in einer strukturierten Form zusammenarbeiten möchten, wobei jeder Partner für seine eigenen beruflichen Fehler haftet. Diese Rechtsform bietet eine professionelle Struktur mit dem Vorteil begrenzter Haftung in bestimmten Bereichen.    Ärzte, die größere Praxisstrukturen mit klarer Trennung zwischen Management und ärztlichen Gesellschaftern anstreben und von der beschränkten Haftung profitieren möchten. Diese Form ist besonders geeignet für größere medizinische Versorgungszentren, die hohe Investitionen und eine formalere Unternehmensstruktur erfordern.   
Rechtsformen für die Arztpraxis im Vergleich

Digitale Power für Ihre Praxisgründung: Diese Technik zahlt sich aus

Die Digitalisierung hat längst Einzug in die Arztpraxis gehalten – und bietet Praxisinhabern enorme Potenziale für Effizienz, Patientenbindung und Qualität. Ob Online-Terminbuchung, digitale Anamnese oder vernetzte Telematiksysteme: Wer heute gründet oder umstellt, sollte die Chancen der Digitalisierung aktiv nutzen. 

Online-Terminbuchung & Patientenkommunikation

Moderne Patienten erwarten zeitgemäße Kommunikationskanäle. Eine Online-Terminbuchung spart Zeit und reduziert telefonische Anfragen – besonders bei Routineleistungen.

Vorteile:

  • 24/7-Terminvergabe möglich
  • Automatisierte Erinnerungen (SMS, E-Mail)
  • Entlastung des Praxispersonals

Ergänzend können sichere Kommunikationsplattformen zur digitalen Patienteninformation und Nachsorge genutzt werden, etwa für Befundübermittlung oder Video-Sprechstunden.

Digitale Anamnese & Patientenaufnahme

Statt Papierformularen können Patientendaten digital per Online-Anamnese erhoben werden – z. B. über Tablets im Wartezimmer oder vorab über Onlineformulare.

Nutzen:

  • Bessere Lesbarkeit und Datenqualität
  • Automatische Übertragung in das Praxisverwaltungssystem
  • Zeiteinsparung beim Erstkontakt

Telematikinfrastruktur (TI): Vernetzung mit dem Gesundheitswesen

Die Telematikinfrastruktur (TI) vernetzt alle Beteiligten im Gesundheitswesen und ist für Vertragsärzte Pflicht. Ziel ist ein sicherer und effizienter Austausch medizinischer Informationen.

Zentrale Anwendungen:

  • eAU (elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung)
  • eRezept (elektronisches Rezept)
  • eArztbrief (sicherer Versand von Arztbriefen)
  • ePA (elektronische Patientenakte)

Was Sie dafür brauchen:

  • Konnektor (Hardware zur Anbindung an die TI)
  • eHealth-Kartenterminal
  • VPN-Zugangsdienst
  • Praxissoftware mit TI-Schnittstelle

Tipp: Die meisten Komponenten sind förderfähig – z. B. über die Kassenärztlichen Vereinigungen.

Praxissoftware & digitale Verwaltung

Ein leistungsfähiges PVS-System (Praxisverwaltungssystem) bildet das digitale Rückgrat Ihrer Praxis. Es sollte nicht nur TI-fähig sein, sondern auch folgende Funktionen bieten:

  • Digitale Karteikarte & Befundverwaltung
  • Abrechnung (EBM, GOÄ)
  • Rezept- und Formularmanagement
  • Statistik- und Controllingfunktionen
  • Schnittstellen zu externen Labors oder Bildgebung

Tipp: Lesen Sie sich unseren Top-10 Praxissoftware Vergleich durch und erfahren Sie hier, welche PVS-Systeme beliebt sind.

Ergänzend können digitale Tools für Aufgabenmanagement, Dienstplanung, QM-Dokumentation oder Abrechnungskontrolle integriert werden.

Hardware-Ausstattung: Das digitale Fundament

Für eine stabile digitale Praxis brauchen Sie mehr als nur PCs. Folgende Komponenten sind zentral:

  • Praxis-PCs & Notebooks: Arbeitsplätze für MFA, Ärzt:innen, Abrechnung etc.
  • Multifunktionsdrucker: Formulare, Rezepte, Scans
  • Signaturkarten & Kartenterminals: Anbindung an Telematikinfrastruktur
  • Server oder Cloudlösung: Zentrale Datenverwaltung, Backup
  • Tablets: Digitale Anamnese, Patienteninformationen
  • Scanner: Digitalisierung von Altakten oder externen Befunden
Datenschutz & IT-Sicherheit: Pflicht statt Kür

Mit zunehmender Digitalisierung steigt auch die Verantwortung für den Datenschutz in der Arztpraxis. Ärzte unterliegen der DSGVO und müssen den Schutz ihrer Systeme gewährleisten.

Maßnahmen:

  • Zugriffs- und Passwortschutz
  • Verschlüsselung sensibler Daten
  • Regelmäßige Backups
  • Virenschutz, Firewall
  • Schulung des Personals
  • IT-Dienstleister mit DSGVO-Kompetenz

Tipp: Ein IT-Sicherheitsaudit kann Risiken frühzeitig erkennen und beheben.

Arzt spricht mit Bankberater über eine bevorstehende Praxisübernahme
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SSL-Datenschutz – Ihre Daten sind sicher
Arzt mit eigenem Team an Mitarbeitern.

Diese Versicherungen müssen Sie abschließen

Der Start in die Selbstständigkeit bringt nicht nur Chancen, sondern auch neue Risiken mit sich. Gerade bei der Gründung einer eigenen Praxis ist ein durchdachter Versicherungsschutz entscheidend, um finanzielle Verluste im Schadensfall zu vermeiden und den langfristigen Erfolg zu sichern. 

Ärzte sind gesetzlich verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen.. Sie schützt Sie, wenn Ihnen bei der Behandlung Fehler unterlaufen, die zu einem Personen- oder Vermögensschaden führen.

Ergänzend zur Berufshaftpflicht deckt die Betriebshaftpflichtversicherung Schäden ab, die im Rahmen des normalen Praxisbetriebs entstehen, z. B.: Sturz eines Patienten in der Praxis, Beschädigung von Patienteneigentum oder Fehler durch nichtärztliches Personal.

Informieren Sie sich hier umfassend über alle Versicherungen für Ärzte – von der Rechtsschutzversicherung über die Praxisausfallversicherung bis hin zur Berufsunfähigkeitsversicherung.

Abrechnung in der eigenen Arztpraxis: Grundlagen für Praxisgründer

Eine korrekte EBM- und GOÄ-Abrechnung ist entscheidend für den wirtschaftlichen Erfolg einer Arztpraxis. Bereits bei der Gründung sollten Praxisinhaber klare Strukturen für die gesetzliche und private Abrechnung etablieren, etwa durch die sorgfältige Auswahl einer geeigneten Abrechnungssoftware.

  • Gesetzlich Versicherte: Abrechnung über die KV nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM). Auszahlung der Honorare erfolgt gesammelt über die KV.
  • Privatversicherte: Abrechnung direkt mit Patienten nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
  • Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) bieten Praxisgründern zusätzliche Einkommensmöglichkeiten. 

Die KV prüft systematisch die Abrechnungen auf Auffälligkeiten wie überlange Arbeitszeiten oder hohe Fallzahlen (Plausibilitätsprüfung). Fehler können zu Honorarkürzungen oder Regressforderungen führen. Eine vollständige Dokumentation und realistische Leistungsabrechnung sind Pflicht.

Eine externe Abrechnungsstelle kann die Erstellung, Prüfung und das Forderungsmanagement für Ihre Arztpraxis übernehmen. Besonders in der Gründungsphase können sie Fehlerquellen reduzieren und für eine stabile Einnahmesituation sorgen. Zusätzlich bietet sich Factoring als sinnvolle Ergänzung an: Durch den sofortigen Ausgleich offener Forderungen verbessern Praxisinhaber ihre Liquidität und sichern sich von Beginn an finanzielle Stabilität.

Kurz vor dem Ziel: Alles, was Sie für den ersten Praxistag wissen müssen

Nach monatelanger Planung, Organisation und Vorbereitung ist es endlich so weit: Der erste Tag Ihrer eigenen Praxis steht bevor. Damit aus dem Start ein voller Erfolg wird, sind gezielte Vorbereitung, professionelle Kommunikation und durchdachtes Praxismarketing entscheidend. 

Die letzten Schritte vor der Eröffnung

Bereiten Sie den ersten Praxistag sorgfältig vor, indem Sie alle organisatorischen und rechtlichen Grundlagen rechtzeitig abschließen:

  • Abschluss aller Anmeldungen (z. B. Zulassung bei der KV, Finanzamt, Berufsgenossenschaft)
  • Einrichtung der Praxissoftware und Test der gesamten IT-Infrastruktur
  • Schulung des Teams auf Abläufe, Software und Patientenumgang
  • Notfallplan für technische Probleme oder unerwartete Situationen
  • Anbringen des Praxisschilds gemäß den geltenden gesetzlichen Vorgaben

Tipp: Führen Sie eine interne Generalprobe durch – inklusive vollständigem Test der Telefonanlage, Kartenterminals und Anmeldungsprozesse.

Marketing vor der Eröffnung: Bekanntheit schaffen

Damit Ihre Praxis am ersten Tag nicht leer bleibt, sollten Sie frühzeitig gezieltes Praxismarketing betreiben:

  • Online-Marketing
    • Eigene Praxiswebsite: Professionell, informativ und mobil optimiert
    • SEO und Google My Business-Eintrag: Für lokale Sichtbarkeit bei Patientensuchen
    • Social Media: Vorstellung des Teams, Countdown zur Praxiseröffnung, Einblicke hinter die Kulissen
  • Offline-Marketing
    • Praxiseröffnung ankündigen: Flyer, Plakate, Postwurfsendungen im Einzugsgebiet
    • Kooperationen: Kontakt zu Apotheken, Physiotherapiepraxen, Altenheimen, Unternehmen in der Umgebung
    • Pressearbeit: Lokale Zeitungen oder Stadtmagazine informieren oft gerne über neue ärztliche Angebote

Ein wesentlicher Bestandteil eines erfolgreichen Markenauftritts ist die Corporate Identity. Dazu gehört insbesondere ein professionell entwickeltes Praxislogo, das Wiedererkennungswert schafft, Vertrauen aufbaut und die Werte Ihrer Praxis visuell transportiert. Ein einheitliches Erscheinungsbild auf allen Kommunikationskanälen – von der Website über Printmedien bis hin zur Praxisausstattung – stärkt die Identität Ihrer Praxis nachhaltig.

Der erste Tag: Der Ablauf einer gelungenen Praxiseröffnung

Grundsätzlich haben Sie zwei Möglichkeiten, Ihre Praxiseröffnung zu planen: Sie können entweder eine feierliche Veranstaltung organisieren, etwa einen Tag der offenen Tür, oder bewusst auf einen stillen, ruhigen Start setzen.

Eine feierliche Praxiseröffnung bietet die Chance, sich öffentlich zu präsentieren, Aufmerksamkeit von lokalen Medien oder Kooperationspartnern zu gewinnen und von Anfang an positive Eindrücke bei neuen Patienten zu hinterlassen. Solche Veranstaltungen stärken nicht nur die Bekanntheit, sondern auch die (potenzielle) Patientenbindung.

Ein stiller Start hingegen ermöglicht eine sanfte Einarbeitung in den Praxisbetrieb. Ohne zusätzlichen Veranstaltungsstress können sich das Team und die Abläufe schrittweise einspielen. Der organisatorische Aufwand bleibt überschaubar, und der Fokus liegt voll und ganz auf der individuellen Betreuung der ersten Patient:innen.

Unabhängig davon, für welches Modell Sie sich entscheiden, gibt es einige wichtige Punkte, die Sie am ersten Praxistag unbedingt beachten sollten:

  • Begrüßen Sie jede Patientin und jeden Patienten freundlich – etwa mit einem kleinen Willkommensflyer oder einer Aufmerksamkeit. 
  • Achten Sie darauf, dass die Abläufe bei Anmeldung, Wartezeiten und Erstkontakten reibungslos funktionieren. 
  • Und schließlich: Kommunizieren Sie klar Ihre telefonische Erreichbarkeit, insbesondere falls es anfangs zu einem erhöhten Anrufaufkommen kommen sollte.

Als Vertragsarzt sind Sie gemäß § 19a Ärzte-ZV verpflichtet, die ihnen zugewiesene Tätigkeit an ihrem Arztsitz vollzeitig auszuüben. Sie müssen wöchentlich mindestens 25 Stunden in Form von Sprechstunden für gesetzlich Versicherte anbieten. Fachärzte, die an der wohnortnahen Patientenversorgung teilnehmen, sind zusätzlich verpflichtet, mindestens 5 Stunden pro Woche offene Sprechstunden ohne vorherige Terminvereinbarung bereitzustellen. Bei einer Reduzierung des Versorgungsauftrages auf die Hälfte oder drei Viertel verringern sich diese Vorgaben anteilig.

Nach der Eröffnung: Patientenbindung von Anfang an

Der erste Eindruck zählt – aber auch die Zeit danach ist entscheidend. Bauen Sie von Beginn an auf eine vertrauensvolle Beziehung zu Ihren neuen Patienten:

  • Patientenzufriedenheit messen (z. B. mit kurzen Feedbackbögen oder Online-Bewertungen)
  • Recall-Programme (Erinnerungssysteme) für Vorsorgeuntersuchungen oder Impfauffrischungen etablieren
  • Newsletter oder regelmäßige Infoaktionen nutzen (z. B. über Social Media oder die Website)

Tipp: Schon am ersten Tag können Sie gezielt um Bewertungen auf Google oder einem Arztbewertungsportal bitten – höflich und unverbindlich, z. B. auf einem Aufsteller am Empfang. So stärken Sie von Beginn an Ihre Reputation und machen indirekt etwas für die Patientenakquise.

Wie viel verdient man mit einer eigenen Praxis?

Der Schritt in die Selbstständigkeit bietet Ärzten attraktive Verdienstmöglichkeiten. Während angestellte Ärzte ihr Einkommen meist nach tariflichen Vorgaben beziehen, sind niedergelassene Ärzte nicht an Tarifverträge gebunden und können erheblich höhere Reinerträge erzielen.

Hier finden Sie detaillierte Informationen zum Arztgehalt: Unterschiede in den Fachrichtungen, regionale Unterschiede, Einfluss der Einrichtung, Verdienststeigerung uvm.

Im Durchschnitt liegt der Reinertrag einer eigenen Praxis bei etwa 336.000 € brutto pro Jahr. Dieser Wert gibt an, welche Summe nach Abzug der laufenden Praxiskosten, wie Personal, Miete und Verbrauchsmaterial, übrig bleibt. Allerdings müssen aus dem Reinertrag noch Steuern, Sozialabgaben und Versicherungsbeiträge beglichen werden.

FAQ

Kann eine Praxis überall eröffnet werden?

Nein, eine Praxis kann nicht überall eröffnet werden, da die Niederlassung strengen Regelungen unterliegt. Insbesondere die Bedarfsplanung der Kassenärztlichen Vereinigungen bestimmt für, wo eine Praxisgründung im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung möglich ist.

Es existieren offene und gesperrte Planungsbereiche, die je nach regionalem Versorgungsgrad unterschiedliche Voraussetzungen für die Zulassung einer neuen Arztpraxis schaffen. In offenen Planungsbereichen ist eine Praxisgründung grundsätzlich möglich, während in gesperrten Gebieten Beschränkungen gelten.

Wie lange darf ein selbstständiger Arzt praktizieren?

Laut Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG) darf ein Vertragsarzt seit 01.01.2009 auch dann noch praktizieren, wenn er älter als 68 Jahre ist. Eine Altersgrenze gibt es demnach nicht.

Ist für mich als Praxisgründer die GKV oder PKV besser?

Die GKV bietet einkommensabhängige Beiträge, was insbesondere in der Anfangsphase mit schwankenden Einnahmen von Vorteil sein kann – Wenn die Einnahmen zu Beginn der Selbstständigkeit gering sind, fallen auch die GKV-Beiträge entsprechend niedriger aus. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Familienmitglieder unter bestimmten Voraussetzungen kostenlos mitzuversichern.

Die PKV hingegen zeichnet sich durch individuell anpassbare Tarife mit oft besseren Leistungen und kürzeren Wartezeiten aus. Allerdings sind die Beiträge risikobasiert und hängen vom Gesundheitszustand sowie dem Alter ab. Vor allem Ärzte mit hohem Einkommen entscheiden sich häufig für die PKV.

Ein detaillierter Vergleich zwischen GKV und PKV hilft Ärzten bei der optimalen Entscheidung.

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