Einzelpraxis: Der unterschätzte Weg zu beruflicher Freiheit und Erfolg
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Inhaltsverzeichnis
Was ist eine Einzelpraxis?
Eine Einzelpraxis ist eine Praxisform im medizinischen Bereich, bei der ein einzelner Arzt, Zahnarzt oder Therapeut seine Dienstleistungen selbstständig und unabhängig erbringt. In einer Einzelpraxis trägt der Praxisinhaber die volle Verantwortung für die medizinische Versorgung der Patienten, die betriebswirtschaftliche Führung und die organisatorische Verwaltung der Praxis.
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Welche Rechtsform hat eine Einzelpraxis?
Eine Einzelpraxis kann nur in der Rechtsform Einzelunternehmen betrieben werden. Sehr selten und nur unter bestimmten Bedingungen möglich ist auch die Arztpraxis-GmbH. Die Rechtsform beeinflusst nicht nur die Haftung und Steuerlast, sondern auch die betriebswirtschaftlichen und organisatorischen Abläufe der Praxis:
- Haftung: Der Praxisinhaber haftet mit seinem gesamten privaten Vermögen für alle Verbindlichkeiten der Praxis. Dies stellt ein erhebliches persönliches Risiko dar.
- Steuerliche Behandlung: Die Einkünfte aus der Praxis werden direkt dem Inhaber zugerechnet und unterliegen der Einkommensteuer. Die Praxis selbst ist nicht steuerpflichtig.
- Gründung und Verwaltung: Die Gründung eines Einzelunternehmens ist unkompliziert und erfordert nur geringe Formalitäten. Es ist keine Mindesteinlage erforderlich.
Wie viel kann man mit einer Einzelpraxis verdienen?
Einzelpraxen ohne fachübergreifende BAG und MVZ erwirtschafteten im Jahr 2021 durchschnittlich 656.000 € bei Aufwendungen von 333.000 Euro, was einen Reinertrag von 323.000 € ergibt. Die Einnahmen stammen zu 71,7 % aus Kassenabrechnung, 24,5 % aus Privatabrechnung und 3,8 % aus sonstigen ärztlichen Tätigkeiten.
Wie sich das Bundesland, die Fachrichtung und weitere Faktoren auf den Verdienst auswirken, können Sie detailliert in unserem Beitrag über das Gehalt von Ärzten nachlesen.
Wie gründet man eine Einzelpraxis?
Die Gründung einer Einzelpraxis ist ein komplexer Prozess, der gründliche Planung und Vorbereitung erfordert. Neben den formalen Voraussetzungen spielen auch persönliche und fachliche Qualifikationen eine entscheidende Rolle. Im Folgenden wird ein Überblick über die wichtigsten Schritte und Anforderungen bei der Gründung einer Einzelpraxis gegeben.
Hier erfahren Sie im Detail, wie Sie eine Praxis gründen. Grob umfasst die Einzelpraxis-Gründung folgende Schritte:
- Schritt 1: Approbation
- Um eine Einzelpraxis zu gründen, ist eine Approbation als Arzt unabdingbar. Die Approbation ist die staatliche Zulassung zur Ausübung des ärztlichen Berufs in Deutschland.
- Schritt 2: Persönliche Eignung und Motivation
- Der erste Schritt zur Gründung einer Einzelpraxis beginnt mit der Selbstreflexion. Potenzielle Praxisinhaber sollten sich ihrer Motivation und Eignung für die selbstständige Tätigkeit bewusst sein. Dazu gehört eine hohe Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung, unternehmerisches Denken und eine starke Patientenorientierung.
- Schritt 3: Bedarfsplanung, Kassenzulassung Vertragsarztsitz
- Um gesetzlich versicherte Patienten abrechnen zu können, benötigt man einen Kassensitz. Dieser ist abhängig von der Kassenzulassung und der Bedarfsplanung, die durch die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) geregelt wird. Die Bedarfsplanung gewährleistet eine ausgewogene Versorgung und verhindert Über- oder Unterversorgung in bestimmten Regionen. Möchte man hingegen eine Privatpraxis gründen, dann benötigt man keine Kassenzulassung.
- Schritt 3: Standortanalyse und Marktanalyse
- Eine gründliche Standortanalyse ist essenziell, um die wirtschaftlichen Erfolgsaussichten der Praxis zu bewerten. Dazu gehört die Untersuchung der demografischen Daten, der Konkurrenzsituation und der regionalen Nachfrage nach medizinischen Leistungen. Eine fundierte Marktanalyse hilft dabei, die richtige Standortwahl zu treffen und das Praxisangebot entsprechend zu gestalten.
- Schritt 4: Businessplan erstellen
- Ein ausführlicher Businessplan ist die Grundlage jeder erfolgreichen Praxisgründung. Er umfasst: Praxisprofil, Marktanalyse, Finanzplan und Praxismarketing-Strategie.
- Schritt 5: Finanzierung und Investitionen
- Die Arztpraxis-Finanzierung erfordert eine sorgfältige Planung und die Sicherstellung ausreichender finanzieller Mittel. Dies umfasst: Eigenkapital, Fremdkapital und Investitionen.
- Schritt 6: Rechtliche und administrative Formalitäten
- Zur Gründung einer Einzelpraxis sind verschiedene rechtliche und administrative Schritte notwendig: Anmeldung beim Gesundheitsamt, Eintragung ins Arztregister, Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung und ggf. weiteren Praxisversicherungen, Anmeldung beim Finanzamt
Vor- und Nachteile einer Einzelpraxis
Kriterium | Vorteile | Nachteile |
Autonomie und Entscheidungsfreiheit |
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Patientenbeziehung |
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Finanzielle Kontrolle |
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Flexibilität |
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Wirtschaftliche Unabhängigkeit |
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Praxismanagement |
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Investitionsentscheidungen |
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Mitarbeiterführung |
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Marktanpassung |
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Reputation und Image |
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Praxismanagement und Betrieb
Ein effizientes Praxismanagement und ein reibungsloser Betrieb sind entscheidend für den Erfolg einer Einzelpraxis. Dies umfasst die Strukturierung des Mitarbeiterteams, die Organisation von Aufgaben sowie den Einsatz moderner Praxissoftware und digitaler Lösungen zur Optimierung der Arbeitsabläufe.
Mitarbeiter und Teamstruktur
Einsatz von angestellten Ärzten in einer Einzelpraxis
Die Anstellung von Ärzten in einer Einzelpraxis bietet zahlreiche Vorteile und kann zur Entlastung des Praxisinhabers beitragen. Angestellte Ärzte können helfen, die Patientenversorgung zu verbessern und die Praxis effizienter zu gestalten.
- Arbeitsentlastung: Angestellte Ärzte können den Praxisinhaber bei der Patientenbetreuung unterstützen und somit die Arbeitsbelastung reduzieren. Dies ermöglicht dem Inhaber, sich auf komplexere Fälle oder administrative Aufgaben zu konzentrieren. Eine weitere Option wäre die Ausbildung von Weiterbildungsassistenten.
- Erweiterung des Leistungsspektrums: Durch die Anstellung von Ärzten mit unterschiedlichen Spezialisierungen kann das Leistungsspektrum der Praxis erweitert werden, was zu einer besseren Patientenversorgung und einer höheren Attraktivität der Praxis führt.
- Kontinuität der Patientenversorgung: Angestellte Ärzte können während der Abwesenheit des Praxisinhabers, wie bei Urlaub oder Krankheit, die Patientenversorgung sicherstellen und somit eine kontinuierliche Betreuung gewährleisten.
Organigramm und Aufgabenverteilung
Ein klar strukturiertes Organigramm und eine durchdachte Aufgabenverteilung sind essentiell für einen reibungslosen Praxisbetrieb. Jede Position sollte klar definiert und die Verantwortlichkeiten eindeutig zugewiesen sein.
- Praxisinhaber: Hauptverantwortung für die medizinische Versorgung, Praxisführung und strategische Entscheidungen.
- Angestellte Ärzte: Patientenbetreuung, Durchführung medizinischer Behandlungen und Unterstützung des Praxisinhabers.
- Medizinische Fachangestellte (MFA): Unterstützung bei der Patientenversorgung, Durchführung von Laborarbeiten, Terminmanagement und administrative Aufgaben.
- Verwaltungspersonal: Zuständig für Abrechnung, Buchhaltung, Patientenaufnahme und organisatorische Aufgaben.
Ein gut strukturiertes Organigramm fördert die Effizienz und Klarheit innerhalb des Teams und verbessert die Zusammenarbeit und Kommunikation.
Praxissoftware und Digitalisierung
Der Einsatz moderner Praxissoftware kann die Effizienz und Genauigkeit in der Praxis erheblich steigern. Es gibt verschiedene Softwarelösungen, die speziell für die Bedürfnisse von Einzelpraxen entwickelt wurden. Diese Systeme helfen bei der Verwaltung von Patientendaten, Terminplanung, Abrechnung, Dokumentation und noch viel mehr.
Zusätzlich können weitere Tools genutzt werden, um die Digitalisierung der Arztpraxis zu optimieren.
- Anamnesebogen-Software ermöglicht es Patienten, medizinische Informationen vor dem Besuch online einzugeben, wodurch die Behandlung effizienter wird.
- Online-Terminsoftware erleichtert die Terminvergabe und verbessert die Erreichbarkeit.
- Videosprechstunden-Software bietet flexible Beratungsmöglichkeiten, insbesondere für immobile Patienten.
- Abrechnungsdienstleister reduzieren den Verwaltungsaufwand und sorgen für eine effiziente Abrechnung mit privaten Krankenkassen und Privatpatienten.
Die Verwaltung von Patientendaten unterliegt strengen Datenschutzrichtlinien gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Es ist unerlässlich, dass alle digitalen Lösungen diesen Anforderungen entsprechen, um die Vertraulichkeit und Sicherheit der Patientendaten zu gewährleisten. Erfahren Sie hier mehr über den Datenschutz in der Arztpraxis.
Urlaubsplanung und Vertretungsregelungen
Die Planung von Urlaub und Vertretungen ist in einer Einzelpraxis besonders wichtig, um die kontinuierliche Patientenversorgung sicherzustellen und gleichzeitig dem Praxisinhaber und den Angestellten die notwendige Erholung zu ermöglichen.
- Urlaubsplanung: Eine frühzeitige und gut organisierte Urlaubsplanung ist entscheidend. Der Praxisinhaber sollte Urlaubszeiten im Voraus planen und diese im Praxismanagementsystem eintragen, um Überschneidungen und Engpässe zu vermeiden. Auch die Kommunikation mit den Patienten über Urlaubszeiten ist wichtig, um deren Erwartungen zu managen und rechtzeitig Alternativen anzubieten.
- Vertretungsregelungen: Während der Abwesenheit des Praxisinhabers oder angestellter Ärzte müssen Vertretungsregelungen getroffen werden. Dies kann durch die Einstellung von Vertretungsärzten oder durch Kooperationen mit benachbarten Praxen erfolgen. Es ist wichtig, dass Vertretungsärzte gut in die Praxisabläufe eingewiesen werden und Zugang zu den notwendigen Patientendaten haben.
- Notfallmanagement: Für den Fall unvorhergesehener Abwesenheiten, wie bei Krankheit, sollte ein Notfallplan existieren. Dieser sollte klare Regelungen enthalten, wer die Vertretung übernimmt und wie Patienten informiert werden.
Steuerliche Abschreibung des Praxiswerts bei der Übernahme einer Einzelpraxis
Bei der Praxisübernahme fallen häufig hohe Investitionskosten an. Diese umfassen unter anderem die Anschaffung von medizinischen Geräten, die Einrichtung der Praxisräume sowie die Übernahme eines bestehenden Praxiswerts (Goodwill). Hier erfahren Sie im Detail, wie eine Praxiswertermittlung abläuft.
Der derivate Praxiswert kann steuerlich abgeschrieben werden, was die jährliche Steuerlast mindert und somit einen positiven Einfluss auf die Liquidität der Praxis hat.
Der Praxiswert setzt sich aus dem materiellen (Einrichtung, Geräte usw.) und immateriellen Vermögen (Patientenstamm, Ruf der Praxis usw.) zusammen.
Der Abschreibungszeitraum für den immateriellen Praxiswert einer Einzelpraxis beträgt 3 bis 5 Jahre (BFH Urteil v. 24.02.1994 – IV R 33/93 BStBl 1994 II S. 590).
Steuerliche und rechtliche Rahmenbedingungen
Abfärbetheorie und gewerbliche Tätigkeiten
Die Abfärbetheorie ist ein steuerrechtliches Konzept, das insbesondere für Freiberufler wie Ärzte relevant ist. Nach dieser Theorie führt eine gewerbliche Tätigkeit innerhalb einer freiberuflichen Praxis dazu, dass die gesamten Einkünfte der Praxis als gewerblich eingestuft werden. Dies kann erhebliche steuerliche Konsequenzen haben.
Beispiel: Ein Arzt betreibt neben seiner freiberuflichen Praxis auch einen medizinischen Fachhandel. Wenn die Einnahmen aus dem Fachhandel einen bestimmten Schwellenwert überschreiten, werden alle Einkünfte der Praxis als gewerblich eingestuft.
Die gewerblichen Einkünfte unterliegen der Gewerbesteuerpflicht. Dies kann zu einer höheren Steuerbelastung führen und die steuerlichen Vorteile der freiberuflichen Tätigkeit mindern.
Um die negativen Folgen der Abfärbetheorie zu vermeiden, sollten freiberufliche Praxen gewerbliche Tätigkeiten entweder vermeiden oder strikt trennen. Eine Möglichkeit besteht darin, gewerbliche Aktivitäten in eine separate juristische Person auszulagern, beispielsweise in eine GmbH.
Sollten neben der freiberuflichen Tätigkeit gewerbliche Einkünfte erzielt werden, hat dies verschiedene steuerliche und rechtliche Auswirkungen:
- Gewerbesteuer: Gewerbliche Einkünfte unterliegen der Gewerbesteuer. Diese wird auf kommunaler Ebene erhoben und kann die Steuerbelastung erheblich erhöhen.
- Bilanzierungspflicht: Bei Überschreiten bestimmter Umsatz- oder Gewinngrenzen kann eine Bilanzierungspflicht nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) bestehen. Dies bedeutet eine Umstellung von der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) zur doppelten Buchführung.
- Sozialversicherung: Gewerbliche Einkünfte können Auswirkungen auf die Beitragsbemessung zur gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung haben.
Steuerliche Besonderheiten für Einzelpraxen
Einzelpraxen profitieren von einigen steuerlichen Besonderheiten, die ihre steuerliche Belastung mindern können:
- Einkommensteuer: Die Einkünfte aus der freiberuflichen Tätigkeit werden im Rahmen der Einkommensteuer versteuert. Dabei können Betriebsausgaben wie Miete, Personal- und Materialkosten sowie Abschreibungen steuermindernd geltend gemacht werden.
- Investitionsabzugsbetrag: Einzelpraxen können unter bestimmten Voraussetzungen einen Investitionsabzugsbetrag bilden. Dies ermöglicht es, geplante Investitionen vorab steuerlich geltend zu machen und somit die Steuerlast zu mindern.
- AfA (Absetzung für Abnutzung): Abschreibungen auf Praxisinventar und -gebäude können über die Nutzungsdauer verteilt werden und mindern so das zu versteuernde Einkommen.
Spezifische Einzelpraxen
Die Anforderungen und Herausforderungen einer Einzelpraxis können je nach Fachgebiet stark variieren. Eine fachspezifische Betrachtung zeigt, wie sich Einzelpraxen für Tierärzte, Physiotherapeuten und Zahnärzte unterscheiden und welche besonderen Aspekte in diesen Bereichen zu beachten sind.
Einzelpraxis für Zahnärzte
Die Mehrheit der Zahnärzte in Deutschland betreibt Einzelpraxen. Laut den Daten von Statista aus dem Jahr 2021 gibt es insgesamt 36.357 Zahnarztpraxen, wovon 28.908 als Einzelpraxen geführt werden. Dies unterstreicht die Vorliebe vieler Zahnärzte für die selbstständige Praxisführung. Daneben existieren 6.897 Berufsausübungsgemeinschaften und 553 Medizinische Versorgungszentren.
Die Zahl der Praxisinhaber beträgt insgesamt 44.538, wobei auch hier die meisten Inhaber Einzelpraxen betreiben. Diese Struktur zeigt, dass persönliche Betreuung und direkter Patientenbezug in der zahnärztlichen Versorgung von zentraler Bedeutung sind.
Die Neugründung einer Zahnarzt-Einzelpraxis kostete im Jahr 2016 durchschnittlich 470.000 €. Die Übernahme einer Zahnarzt-Einzelpraxis war mit 284.000 € (161.000 € Übernahmepreis) wesentlich günstiger.
Zahnarztpraxen haben spezifische Anforderungen hinsichtlich Ausstattung, Hygiene und Patientenmanagement. Zu den wichtigen Aspekten gehören:
- Ausstattung und Räumlichkeiten: Eine Zahnarztpraxis hat meist mehrere Behandlungsräume, die mit Zahnarztstühlen, Intraoralscannern, speziellen Instrumenten und mehr ausgestattet sind.
- Hygiene: Strenge Hygienevorschriften müssen eingehalten werden, um Infektionen zu vermeiden. Dies erfordert regelmäßige Schulungen des Personals und die Einhaltung der Instrumentenaufbereitung gemäß RKI.
- Personal: Neben dem Zahnarzt sind zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) und Dentalhygieniker wichtige Teammitglieder, die den Praxisbetrieb unterstützen und die Patientenbetreuung verbessern.
Das Einkommen eines Zahnarztes in einer Einzelpraxis kann erheblich variieren und hängt von der Patientenanzahl, den angebotenen Leistungen und der Effizienz der Praxisorganisation ab. Zahnarztpraxen erzielten im jahr 2021 im Durchschnitt höhere Einnahmen (791.000 €) und Ausgaben (510.000 €) als Arztpraxen. Trotz dieser höheren Werte war der durchschnittliche Reingewinn je Zahnarztpraxis mit 281.000 € niedriger.
Die Abrechnung erfolgt sowohl über gesetzliche Krankenkassen als auch privat. Zusatzleistungen wie ästhetische Zahnheilkunde oder Implantologie können das Einkommen steigern.
Einzelpraxis für Tierärzte
Der Großteil der Tierärzte in Deutschland praktiziert in Einzelpraxen. Von den insgesamt 11.743 niedergelassenen Tierärzten betreiben 8.786 eine Einzelpraxis, so die Tierärztestatistik 2022. Dies zeigt, dass die individuelle Betreuung von Patienten und der direkte Kontakt zu Tierhaltern in der tierärztlichen Versorgung eine zentrale Rolle spielen. Einzelpraxen bieten den Vorteil einer persönlichen, oft langfristigen Bindung zwischen Tierarzt und Patient, was für viele Tierhalter ein entscheidendes Kriterium bei der Wahl des Tierarztes ist.
Kleintierpraxen sind mit 57 % die häufigste Praxisform, wie die Daten der Apobank von 2016/17 zeigen. Im Durchschnitt investierten Tierärzte knapp 160.000 € in die Neugründung einer solchen Praxis. Die Übernahme einer bestehenden Praxis kostete im Vorjahr durchschnittlich 123.000 €. Hinzu kommen häufig weitere Ausgaben für Modernisierungen, wie Umbaumaßnahmen, neue Geräte und Einrichtung. Dadurch lagen die Gesamtinvestitionen bei der Übernahme einer Einzelpraxis durchschnittlich bei 180.000 €.
Eine Tierarztpraxis unterscheidet sich grundlegend von humanmedizinischen Praxen durch die Vielfalt der behandelten Tierarten und die spezifischen Bedürfnisse der tierischen Patienten. Hier sind einige besondere Aspekte:
- Ausstattung und Räumlichkeiten: Tierarztpraxen benötigen spezielle Ausstattungen wie Untersuchungs- und Operationsräume und getrennte Wartebereiche für verschiedene Tierarten.
- Medizinische Geräte: Neben Standardinstrumenten benötigen Tierärzte spezielle Geräte wie z. B. Veterinärmedizin-Röntgengeräte oder Laborgeräte zur Analyse von Blut- und Gewebeproben.
- Personal: Neben Tierärzten arbeiten in Tierarztpraxen häufig Tierarzthelfer, die bei der Behandlung und Pflege der Tiere unterstützen.
- Notfallversorgung: Tierärzte müssen häufig auch außerhalb der regulären Sprechzeiten für Notfälle erreichbar sein, was eine gut organisierte Notfall- und Vertretungsplanung erfordert.
Neben den Behandlungsgebühren können zusätzliche Einnahmen durch den Verkauf von Futtermitteln, Medikamenten und Zubehör erzielt werden.
Einzelpraxis für Physiotherapeuten
Der Großteil der Physiotherapeuten in Deutschland praktiziert in Einzelpraxen. Laut der WAT-Befragung des Instituts für Gesundheitsökonomik aus dem Jahr 2019 betreiben 82 % der Physiotherapeuten eine Einzelpraxis, während 14 % in einer Gemeinschaftspraxis und 4 % in einer Praxisgemeinschaft tätig sind. Diese Verteilung zeigt, dass die individuelle Betreuung und der direkte Kontakt zu Patienten in der Physiotherapie eine zentrale Rolle spielen. Einzelpraxen bieten den Vorteil einer persönlichen, oft langfristigen Bindung zwischen Physiotherapeut und Patient, was für viele Patienten ein entscheidendes Kriterium bei der Wahl des Therapeuten ist.
Die Gründungskosten einer solchen Praxis liegen ungefähr zwischen 30.000 und 50.000 €, abhängig davon, ob die Räumlichkeiten gemietet oder gekauft werden. Hinzu kommen Ausgaben für die notwendige Ausstattung, wie Therapieliegen, die zwischen 2.000 und 3.500 € kosten können. Darüber hinaus müssen Kosten für Büroeinrichtung, Therapiematerialien und laufende Betriebskosten wie Miete, Instandhaltung und Versicherungen eingeplant werden. Insgesamt belaufen sich die Investitionen für die Gründung und Ausstattung einer Physiotherapie-Einzelpraxis oft auf etwa 60.000 bis 100.000 €.
Physiotherapeuten konzentrieren sich auf die Behandlung von Bewegungsstörungen und körperlichen Funktionsstörungen durch physikalische Therapien und Übungen. Wichtige Aspekte sind:
- Räumlichkeiten: Die Praxisräume sollten ausreichend Platz für Bewegungstherapien und spezielle Trainingsgeräte bieten. Separate Behandlungsräume für individuelle Therapien sind von Vorteil.
- Ausstattung: Neben klassischen Therapiegeräten wie Massageliegen, Gymnastikbällen und Therabändern sind oft auch spezielle Geräte für Elektrotherapie, Stoßwellengeräte oder andere erforderlich.
- Neben klassischen Therapiegeräten wie Massageliegen, Gymnastikbällen und Therabändern sind häufig auch spezialisierte Geräte wie z. B. Elektrotherapiegeräte oder Stoßwellentherapiegeräteerforderlich.
Physiotherapeuten können ihre Leistungen sowohl über gesetzliche Krankenkassen als auch privat abrechnen. Ergänzende Dienstleistungen wie Präventionskurse, Wellnessbehandlungen oder der Verkauf von Hilfsmitteln und Trainingsgeräten können zusätzliche Einnahmequellen darstellen.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Einzelpraxis und Gemeinschaftspraxis?
Der Hauptunterschied zwischen einer Einzelpraxis und einer Gemeinschaftspraxis liegt in der Struktur und Organisation. Eine Einzelpraxis wird von einem einzelnen Arzt oder einer einzelnen Ärztin geführt, die allein für die Patientenversorgung und die Praxisführung verantwortlich sind. In einer Gemeinschaftspraxis hingegen arbeiten mehrere Ärzte oder Ärztinnen zusammen, teilen sich die Praxisräume, die medizinische Ausrüstung und die Verwaltung. Diese Zusammenarbeit ermöglicht eine breitere fachliche Expertise, bessere Vertretungsmöglichkeiten bei Abwesenheiten und eine umfassendere Patientenversorgung durch den Austausch mehrerer medizinischer Meinungen und Spezialisierungen.
Wie verläuft die Umwandlung und Einbringung einer Einzelpraxis in ein MVZ, BAG oder GbR?
Die Umwandlung einer Einzelpraxis in ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ), eine BAG (Berufsausübungsgemeinschaft, ehemals: Gemeinschaftspraxis) oder einer anderen Praxisform stellt eine Möglichkeit dar, den Praxisbetrieb zu erweitern und zu modernisieren. Dabei sind jedoch spezifische rechtliche Vorgaben und organisatorische Voraussetzungen zu beachten.
Wie Sie eine Einzelpraxis steuerneutral in eine MVZ GmbH einbringen, erfahren Sie auf dieser externen Webseite.
Wie Sie eine Einzelpraxis in eine BAG integrieren, erfahren Sie auf dieser externen Webseite.
Sie wollen Ihre Einzelpraxis in eine GbR einbringen? Dann könnten folgende Informationen für Sie relevant sein: Im BFH, Urteil v. 12.10.2011 – VIII R 12/08 ging es darum, ob das Finanzamt den Einkommensteuerbescheid für 1998 der Klägerin und ihres verstorbenen Ehemanns nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO ändern durfte. Der Streit entstand, weil die GbR die Arztpraxis des Ehemanns in ihrer Eröffnungsbilanz mit einem höheren Wert als den erklärten Einbringungswert ansetzte. Das Finanzgericht und der Bundesfinanzhof entschieden, dass die nachträgliche Bilanzierung ein rückwirkendes Ereignis darstellt, welches die Steuerfestsetzung beeinflusst, und bestätigten die Änderung des Bescheides.
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Weitere Quellen: