Praxisgründung Zahnarzt: Kosten & Checkliste

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Abstract – Praxisgründung Zahnarzt: Kosten und Ablauf

  • Die Praxisgründung als Zahnarzt erfordert je nach Gründungsform ein Investitionsvolumen von 293.000 € (BAG-Einstieg) bis 853.000 € (Einzelpraxis-Neugründung, Median 690.000 €); rund 93 % der Existenzgründungen erfolgen als Übernahme, nur etwa 7 % als Neugründung.
  • Voraussetzung für die vertragszahnärztliche Zulassung sind die Approbation, eine mindestens zweijährige Vorbereitungszeit nach § 3 Abs. 2 Zahnärzte-ZV (davon mindestens sechs Monate bei einem Kassenzahnarzt) sowie eine Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 4 MBO-Z und § 95e SGB V.
  • Die Rechtsform bestimmt die Haftung: Bei der Einzelpraxis und der BAG (GbR) haften Inhaber beziehungsweise Gesellschafter voll mit dem Privatvermögen, während die PartG mbB die Haftung bei ausreichender Versicherung auf den handelnden Partner beschränkt.
  • Ein tragfähiger Businessplan mit Standortanalyse, Investitions- und Liquiditätsplanung sowie einer dreijährigen Umsatzprognose ist Voraussetzung für die Kreditzusage der Bank, etwa im Rahmen des ERP-Gründerkredits StartGeld (bis 200.000 €) oder des ERP-Förderkredits Gründung und Nachfolge (bis 500.000 €).

Neugründung, Übernahme oder Einstieg in eine BAG — welcher Weg passt?

Die Wahl der Praxisform bestimmt Kapitalbedarf, Risiko und Gestaltungsspielraum von Anfang an. Rund 93 % der zahnärztlichen Existenzgründungen erfolgen als Übernahme (inkl. Einstieg) — einer Einzelpraxis, einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) oder als Einstieg in eine bestehende BAG. Nur etwas mehr als 7 % der Kolleginnen und Kollegen entscheiden sich für eine reine Neugründung. Von den zahnärztlichen Praxen in Deutschland insgesamt sind aktuell 79,8 % Einzelpraxen, 16,4 % Berufsausübungsgemeinschaften und 3,9 % Medizinische Versorgungszentren (MVZ).

Eine Zahnarztpraxis-Übernahme bietet einen bestehenden Patientenstamm und planbare Einnahmen ab dem ersten Tag. Eine Neugründung erfordert höhere Anfangsinvestitionen und eine längere Anlaufphase — dafür maximale Gestaltungsfreiheit bei Standort, Ausstattung und Praxiskonzept.

GründungsformInvestitionsvolumenAnteil an Existenzgründungen
Einzelpraxis-Übernahme450.000 €67 %
BAG-Übernahme429.000 €13,6 %
BAG-Einstieg293.000 €11,0 %
Einzelpraxis-Neugründung853.000 € (Median: 690.000 €)5,3 %
BAG-Neugründung736.000 €2,0 %
Kostenvergleich der Gründungsformen (2024, Werte je Inhaber)

Datenbasis: Die Zahlen stammen aus dem InvestMonitor Zahnarztpraxis 2024 des IDZ und der apoBank — der einzigen jährlich fortgeschriebenen Vollerhebung zahnärztlicher Existenzgründungsfinanzierungen in Deutschland, basierend auf 538 Finanzierungsfällen des Jahres 2024.

Bei der Einzelpraxis-Neugründung zeigt der Median von 690.000 € deutlicher als der Mittelwert, was eine „typische“ Gründung kostet: Einzelne besonders große Praxen ziehen den Durchschnitt nach oben. Praxen mit von Anfang an geplanter Zahnarzt-Anstellung benötigen im Schnitt 1.002.000 € Investitionsvolumen — Praxen ohne geplante Anstellung kommen mit durchschnittlich 727.000 € aus, ein Unterschied von rund 38 %.

Auch die Praxislage beeinflusst die Kosten erheblich: Bei einer Einzelpraxisübernahme in der Großstadt liegt der Kaufpreis im Schnitt bei 243.000 € — auf dem Land nur bei 186.000 €, also 31 % weniger.

Haftungsrisiko: In einer als GbR geführten Berufsausübungsgemeinschaft haften alle Gesellschafter voll mit ihrem Privatvermögen — auch für Verbindlichkeiten, die ein anderer Partner verursacht hat, etwa aus Mietverträgen oder Behandlungsfehlern. Wer dieses Risiko begrenzen möchte, sollte die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) prüfen. Sie beschränkt die Haftung aus fehlerhafter Berufsausübung auf den handelnden Partner, sofern eine gesetzlich vorgeschriebene Berufshaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme besteht.

Welche Voraussetzungen müssen Sie vor der Gründung erfüllen?

Die Approbation als Zahnarzt allein reicht für die vertragszahnärztliche Tätigkeit nicht aus. § 3 Abs. 2 der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte (Zahnärzte-ZV) verlangt zusätzlich eine mindestens zweijährige Vorbereitungszeit in Vollzeit.

Diese Vorbereitungszeit muss mindestens sechs Monate als Assistent oder Vertreter eines Kassenzahnarztes umfassen. Die übrige Zeit lässt sich auch in Universitätszahnkliniken oder Zahnstationen der Bundeswehr ableisten. Bei halbtägiger Beschäftigung verdoppelt sich die erforderliche Zeit auf vier Jahre.

Nach Abschluss der Vorbereitungszeit erfolgt die Eintragung ins Zahnarztregister bei der zuständigen Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV). Erst danach kann die Zulassung zur vertragszahnärztlichen Tätigkeit beantragt werden. Mit der Zulassung beginnt zugleich die Frist zur Einführung eines Qualitätsmanagementsystems in der Zahnarztpraxis, die nach § 135a SGB V innerhalb von drei Jahren umzusetzen ist. Das Durchschnittsalter zahnärztlicher Existenzgründer bei der Erstniederlassung liegt aktuell bei 36,6 Jahren — Männer lassen sich mit durchschnittlich 35,7 Jahren tendenziell früher nieder als Frauen mit 37,6 Jahren.

Entwicklungsphasen einer Zahnarztpraxis: Von der Praxisgründung bis zur Praxisabgabe
Entwicklungsphasen einer Zahnarztpraxis: Von der Vor-Praxisgründung bis zur Nachfolge. Quelle: angelehnt an Tafuro F, Franzen N (2012) Unternehmen Zahnarztpraxis – die Bausteine des Erfolgs. Springer, Heidelberg

Berufshaftpflicht als formale Zulassungsvoraussetzung

Ohne Berufshaftpflichtversicherung erhalten Sie keine Zulassung. § 4 der Musterberufsordnung der Bundeszahnärztekammer verpflichtet jeden praktizierenden Zahnarzt zu ausreichendem Haftpflichtschutz. Für Vertragszahnärzte, BAG und MVZ verschärft § 95e SGB V diese Pflicht: Der Zulassungsausschuss verlangt eine Versicherungsbescheinigung nach § 113 Abs. 2 VVG, bevor er die Zulassung erteilt.

Rechtsformwahl: Einzelunternehmen, BAG oder MVZ-Anstellung

Die Rechtsform beeinflusst Haftung, Steuerlast und Flexibilität gleichermaßen. Ein Einzelunternehmen (Einzelpraxis) bietet volle unternehmerische Kontrolle. Eine Berufsausübungsgemeinschaft verteilt Investitionsrisiko und Bereitschaftsdienste auf mehrere Schultern. Die Anstellung in einem MVZ reduziert das unternehmerische Risiko vollständig, begrenzt aber auch die Gestaltungsfreiheit.

Eine Sonderform ist die Praxisgemeinschaft: Anders als die BAG dient sie ausschließlich der gemeinsamen Nutzung von Räumen, Geräten und Personal — Patientenstamm, Dokumentation und Abrechnung bleiben je Zahnarzt getrennt. Die Gründung ist der KZV nach § 33 Abs. 1 Zahnärzte-ZV lediglich anzuzeigen, nicht genehmigungspflichtig.

Die folgende Übersicht fasst die wirtschaftlichen und rechtlichen Unterschiede der gängigen Rechtsformen zusammen:

RechtsformHaftungSteuerliche BehandlungGründungsaufwand
EinzelunternehmenVoll mit PrivatvermögenEinkommensteuer, keine GewerbesteuerGering, formlos
BAG (GbR)Alle Gesellschafter voll mit PrivatvermögenEinkünfte anteilig bei jedem GesellschafterMittel, schriftlicher Vertrag empfohlen
PartG mbBNur handelnder Partner (bei ausreichender Versicherung)Wie GbRHoch, Eintragung ins Partnerschaftsregister
MVZ-AnstellungKeine unternehmerische HaftungLohnsteuer als AngestellterKein Gründungsaufwand

Wie erstellen Sie einen tragfähigen Businessplan?

Der Businessplan entscheidet über die Kreditzusage. Banken prüfen ihn detailliert, bevor sie eine sechsstellige Zahnarztpraxis-Finanzierung bewilligen. Ein tragfähiger Plan verknüpft Standortanalyse, Leistungsspektrum und eine realistische Umsatzprognose zu einer stimmigen Gesamtkalkulation. . Ein tragfähiger Plan verknüpft Standortanalyse, Leistungsspektrum und eine realistische Umsatzprognose zu einer stimmigen Gesamtkalkulation.

Pflichtbestandteile für die Bankvorlage:

  • Standortanalyse mit Wettbewerbs- und Patientenpotenzial
  • Leistungsspektrum inkl. geplanter Spezialisierungen
  • Investitionsplan mit Einzelpositionen
  • Umsatz- und Rentabilitätsprognose für 3 Jahre
  • Liquiditätsplanung für die Anlaufphase
  • Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
  • Rechtsform- und Personalkonzept
  • Bei Übernahme: Praxiswertermittlung als eigenständiger Baustein

Tipp: Kalkulieren Sie die Umsatzprognose konservativ. Bis die Einnahmen die laufenden Praxis- und Lebenshaltungskosten decken, vergehen bei Neugründungen häufig bis zu drei Jahre.

Die Standortanalyse: Diese Faktoren prüft die Bank mit

Die Standortanalyse hat bei Kassenzulassungen eine doppelte Funktion. Erstens prüft der Zulassungsausschuss anhand der Bedarfsplanungsrichtlinie, ob der gewünschte Planungsbereich für weitere Zahnärzte offen ist — in gesperrten Bereichen ist eine Neuzulassung nur über eine Praxisübernahme möglich. Zweitens bewertet die Bank anhand der Standortdaten das wirtschaftliche Risiko der Finanzierung. Auffällig: Kleinstädtische und ländliche Standorte sind bei Neuniederlassungen gemessen an ihrem Bevölkerungsanteil unterrepräsentiert, während Großstädte überproportional viele Existenzgründer anziehen.

Eine belastbare Standortanalyse deckt mindestens diese Punkte ab:

PrüfkriteriumRelevanz
Demografie und Kaufkraft im EinzugsgebietBestimmt Nachfrage und Zahlungsbereitschaft für Privatleistungen
Konkurrenzdichte nach FachrichtungZu hohe Zahnarztdichte erschwert den Patientenaufbau
Erreichbarkeit (ÖPNV, Parkplätze)Beeinflusst direkt die Patientenbindung
Miet- und Kaufkosten der ImmobilieFließt in die Liquiditätsplanung ein
Nähe zu Laboren und KooperationspartnernErmöglicht Synergieeffekte im Praxisalltag
Entwicklungsprognose des StandortsRelevant für die langfristige Tragfähigkeit

In Ballungszentren mit hoher Zahnarztdichte gewinnt das Behandlungskonzept zusätzlich an Bedeutung — etwa eine Spezialisierung auf Angstpatienten, Kinderzahnheilkunde oder Behandlung unter Analgosedierung.

Was kostet die Praxisgründung konkret?

Die Gesamtkosten setzen sich aus einmaligen Investitionen und laufenden Fixkosten zusammen. Beide Positionen gehören in die Liquiditätsplanung.

KostenpositionGrößenordnung
Dental-Behandlungseinheiten (je Einheit)30.000 € – 60.000 €
OPG-Gerät (Panoramaröntgen)20.000 € – 55.000 €
DVT-Gerät (3D-Röntgen)45.000 € – 130.000 €
Zahnarztsoftware (Lizenz/Einrichtung)5.000 € – 15.000 €
Praxis-Hardware (PCs, Monitore, Netzwerk)8.000 € – 20.000 €
Praxisumbau bei Übernahmeca. 36.000 €
Praxisumbau bei Neugründungca. 208.000 €
Gesamtinvestition Einzelpraxis-Übernahme450.000 €
Gesamtinvestition Einzelpraxis-Neugründung853.000 € (Median: 690.000 €)
Investitionskosten im Überblick (2024, je Inhaber)

Bei einer Übernahme entfällt der Kaufpreis (Goodwill plus Substanzwert) im Schnitt auf 50 % der Gesamtinvestition — 2024 durchschnittlich 226.000 €. Der ideelle Wert (Goodwill) ist 2024 gegenüber dem Vorjahr um knapp 11 % gesunken. Bei einer Neugründung entfallen dagegen rund 41 % des Investitionsvolumens auf medizinisch-technische Geräte und weitere 13 % auf Einrichtung und IT — hierunter fallen auch Praxissoftware und Hardware.

Ein DVT-Gerät lohnt sich vor allem bei Spezialisierung auf Implantologie, Oralchirurgie oder Endodontie: Die Investition ist deutlich höher als beim OPG, liefert aber dreidimensionale Diagnostik. Viele Neugründer starten zunächst ohne DVT und verweisen bei Bedarf an ein Radiologiezentrum oder einen Fachkollegen, um die Anfangsinvestition zu senken.

Die laufenden Fixkosten in den ersten 12 Monaten umfassen Miete, Personal, Material und Versicherungen — in der Praxisinvestition als „sonstige Investitionen inklusive Betriebsmittel“ verbucht. Welche Rolle die Wahl des Dental-Depots für die Materialkosten und Versorgungssicherheit spielt, zeigt unser separater Vergleich. Existenzgründer unterschätzen diese Position regelmäßig: Die Zahnarztpraxis ist in der Startphase noch nicht ausgelastet, während die Fixkosten bereits in voller Höhe anfallen. Kalkulieren Sie zusätzlich eine Rücklage für Steuerforderungen und unvorhergesehene Ausfälle. Diese Position fehlt in vielen Businesspläne — und führt bei Eintritt regelmäßig zu Liquiditätsengpässen.

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Welche Anforderungen gelten für die Praxisräume?

Die Praxisräume müssen mehrere bauliche und hygienerechtliche Vorgaben gleichzeitig erfüllen — Anforderungen, die bei der Standort- und Umbauplanung häufig zu spät berücksichtigt werden.

Bauliche und hygienerechtliche Mindestvoraussetzungen

Ein separater Sterilisationsraum für die Aufbereitung von Medizinprodukten ist nach den Vorgaben der Aufbereitungs-Medizinprodukte-Verordnung (AEMP) einzurichten. Der Röntgenraum unterliegt eigenen strahlenschutzrechtlichen Vorgaben zu Wanddicke, Bleiabschirmung und Zugangskontrolle — bauliche Anforderungen an den Röntgenraum sollten Sie vor der Anmietung mit der zuständigen Behörde klären, da nachträgliche Umbauten teuer werden. Welche Praxiseinrichtungs- und Gerätekosten bei der Ausstattung einer Zahnarztpraxis insgesamt einzuplanen sind, zeigt die Kostenübersicht im verlinkten Beitrag. 

Barrierefreiheit gewinnt zusätzlich an Bedeutung: Öffentlich zugängliche Praxisräume sollten stufenlos erreichbar sein und ausreichend breite Türen für Rollstuhlfahrer bieten.

Checkliste: Praxisausstattung vor der Eröffnung

  • Behandlungseinheiten entsprechend der geplanten Behandlungszimmer-Anzahl
  • Röntgentechnik (OPG, ggf. DVT) mit Strahlenschutzabnahme
  • Sterilisationsraum mit Autoklav und Aufbereitungsstrecke
  • Praxissoftware inkl. Schnittstellen zur KZV-Abrechnung
  • IT-Infrastruktur (Netzwerk, Server, Datensicherung)
  • Empfangs- und Wartebereich, barrierefrei zugänglich
  • Sozialräume für das Praxisteam nach Arbeitsstättenverordnung

Tipp: Klären Sie strahlenschutzrechtliche und bauliche Anforderungen vor Abschluss des Mietvertrags — ein nachträglicher Umbau des Röntgenraums verursacht regelmäßig ungeplante Zusatzkosten im fünfstelligen Bereich.

Wie finanzieren Sie die Gründung?

Banken bewerten die Eigenkapitalquote als zentrales Risikokriterium. Je höher der Eigenanteil, desto günstiger in der Regel die Kreditkonditionen. Welche Zinsspannen und Anbieter beim Praxiskredit für Ärzte aktuell realistisch sind, erfahren Sie im ausführlichen Vergleich. Ohne ausreichende Sicherheiten verlangen Kreditgeber häufig zusätzliche Bürgschaften oder eine Risikolebensversicherung als Absicherung.

KfW-Förderprogramme und Existenzgründerdarlehen

Der ERP-Gründerkredit StartGeld (KfW 067) fördert Existenzgründer und Freiberufler in den ersten fünf Jahren nach Geschäftsaufnahme mit bis zu 200.000 € Kreditvolumen. Die KfW übernimmt dabei 80 % des Ausfallrisikos gegenüber der Hausbank. Für höhere Investitionssummen greift der ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge (077) mit bis zu 500.000 € je Antragsteller.

Beide Programme bieten tilgungsfreie Anlaufjahre — die Kreditlast beginnt also erst zu greifen, wenn die Praxis bereits Umsatz erzielt. Speziell für die laufenden Betriebsmittel bieten KfW und andere Förderbanken zudem separate, günstiger verzinste Kreditlinien an als der klassische Kontokorrentkredit.

Einen vollständigen Überblick über alle Förderprogramme für Arztpraxen — von Zuschüssen bis zur Weiterbildungsförderung — finden Sie in unserer Gesamtübersicht. 

Leasing vs. Kauf bei dentaltechnischer Ausstattung

Leasing schont die Liquidität in der Gründungsphase: Die Investition verteilt sich auf die Laufzeit. Der Kauf ist mittelfristig günstiger und schafft sofortiges Eigentum an der Ausstattung. Für Behandlungseinheiten mit kurzem Innovationszyklus ist Leasing häufig die risikoärmere Wahl; bei langlebigen Anschaffungen wie der Sterilisationstechnik rechnet sich der Kauf meist schneller.

Welche Versicherungen und Verträge sind vor dem Start Pflicht?

Die Berufshaftpflichtversicherung ist keine Option, sondern gemäß § 4 MBO-Z und für Vertragszahnärzte zusätzlich nach § 95e SGB V verpflichtend. Ohne Versicherungsnachweis erteilt der Zulassungsausschuss keine Zulassung.

Haftungsrisiko: Eine unterversicherte Berufshaftpflicht kann bei einem Behandlungsfehlervorwurf zur persönlichen Haftung mit dem Privatvermögen führen. Prüfen Sie Deckungssumme und Nachhaftungsklausel vor Vertragsabschluss.

Zusätzlich empfiehlt sich eine Praxisausfallversicherung, die laufende Kosten bei krankheitsbedingter Praxisschließung abdeckt, sowie eine Rechtsschutzversicherung für arbeits- und vertragsrechtliche Streitfälle. Bei der Rechtsschutzversicherung sind zwei Details entscheidend: Nach Vertragsabschluss gilt in der Regel eine Wartezeit, in der noch keine Leistungen abrufbar sind — der Vertrag sollte deshalb mit ausreichendem Vorlauf vor der Gründung abgeschlossen werden. Wer bereits als Assistent eine Rechtsschutzversicherung besitzt, sollte zudem auf eine Niederlassungsklausel achten. So lässt sich der Vertrag beim Schritt in die Selbstständigkeit rechtzeitig erweitern.

Mietvertrag: Sonderkündigungsrechte und Umbauklauseln prüfen

Der Mietvertrag für die Praxisräume sollte ein Sonderkündigungsrecht bei Nichterteilung der Kassenzulassung enthalten. Andernfalls haften Sie für die Mietzahlungen, auch wenn die Praxis nie eröffnet. Umbauklauseln regeln, wer bauliche Veränderungen bei Mietende rückbauen muss — diese Kosten werden bei der Investitionsplanung häufig übersehen. 

Bereits vor Vertragsabschluss lohnt sich der Blick auf die baurechtlichen Vorschriften, die beim Planen einer Arztpraxis zu beachten sind — insbesondere zur Genehmigungspflicht bei Nutzungsänderung und Umbau. 

Wie gewinnen Sie in den ersten Monaten Patienten?

Ein Google-Unternehmensprofil mit vollständigen und aktuellen Praxisdaten ist die Grundlage lokaler Sichtbarkeit. Viele Patienten suchen zahnärztliche Versorgung ortsbezogen und entscheiden anhand von Öffnungszeiten, Erreichbarkeit und Bewertungen. Eine nachhaltige Patientengewinnung für die Zahnarztpraxis erfordert jedoch mehr als das Google-Profil allein: Über die Gründungsphase hinaus lohnt sich der Blick auf ein umfassendes Zahnarzt-Marketing mit SEO, Google Ads und Empfehlungsmarketing.

Wie sich diese Sichtbarkeit mit Online-Terminbuchung, digitaler Anamnese und weiteren Bausteinen der Digitalisierung Zahnarztpraxis zu einer durchgängigen Patient Journey verbinden lässt, zeigt unser Leitfaden. 

Zulässige Grenzen der Praxiswerbung

§ 21 Abs. 1 MBO-Z gestattet sachliche Informationen über die Berufstätigkeit, untersagt aber anpreisende, irreführende, herabsetzende oder vergleichende Werbung. Ein Vergleich mit Kollegen ist selbst dann unzulässig, wenn er objektiv zutreffend ist — das Kollegialitätsgebot nach § 8 MBO-Z verschärft diese Grenze zusätzlich. Ergänzend gilt das Heilmittelwerbegesetz (HWG), das insbesondere Erfolgsversprechen und bestimmte Vorher-Nachher-Darstellungen einschränkt. Eine ausführliche Übersicht, was in der Arztpraxis-Werbung konkret erlaubt ist — inklusive relevanter Gerichtsurteile —, liefert unser separater Beitrag. 

FAQ: Häufige Fragen zur Praxisgründung für Zahnärzte

Wie lange dauert der Weg von der Approbation bis zur eigenen Praxis?

Nach der Approbation folgt die mindestens zweijährige Vorbereitungszeit nach § 3 Abs. 2 Zahnärzte-ZV, davon mindestens sechs Monate bei einem Kassenzahnarzt. Anschließend dauert die Zulassung durch den Zulassungsausschuss der KZV in der Regel mehrere Monate. Insgesamt sollten Sie von der Approbation bis zur eigenen Praxis mit rund zweieinhalb bis drei Jahren rechnen — im Schnitt liegt das tatsächliche Erstniederlassungsalter zahnärztlicher Existenzgründer bei 36,6 Jahren.

Wie viel verdient man mit einer eigenen Zahnarztpraxis?

Das Einkommen aus selbstständiger zahnärztlicher Tätigkeit variiert signifikant nach Region und Verteilung. Während Praxisinhaber in den alten Bundesländern einen Median von 189.000 € erzielen, liegt dieser in den neuen Bundesländern bei 157.400 € (Quelle: KZBV, 2025). Die Kostenstruktur wird primär durch Personalausgaben (43,1 %) und Fremdlaborleistungen (23,6 %) bestimmt.

Trotz eines nominalen Zuwachses von jährlich 4,4 % seit 2019 stagniert die reale Kaufkraft mit einem inflationsbereinigten Plus von lediglich 0,4 %. Langfristig sank das Realeinkommen im Vergleich zu 1976 erheblich. Etwa 11 % der Inhaber zählen mit Überschüssen über 400.000 € zu den Spitzenverdienern, während die größte Gruppe zwischen 125.000 € und 150.000 € erwirtschaftet.

Kann ich eine Zahnarztpraxis auch ohne Eigenkapital gründen?

Vollständig ohne Eigenkapital ist eine Praxisgründung in der Praxis kaum realisierbar. Der ERP-Gründerkredit StartGeld der KfW verlangt zwar keine Sicherheiten, da die KfW 80 % des Ausfallrisikos übernimmt — die Hausbank prüft jedoch weiterhin Bonität und Geschäftsmodell. Ein gewisser Eigenkapitalanteil verbessert die Konditionen und die Bewilligungschancen deutlich.

Welche Fördermittel stehen speziell zahnärztlichen Existenzgründern zur Verfügung?

Neben dem ERP-Gründerkredit StartGeld (bis 200.000 €) steht größeren Vorhaben der ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge (bis 500.000 €) offen. Beide Programme laufen über die Hausbank und bieten tilgungsfreie Anlaufjahre. Regionale Förderbanken der Bundesländer bieten teilweise zusätzliche, ergänzende Programme an.

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