Privatpraxis gründen: So eröffnen Sie Ihre Privatarztpraxis!

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Was ist eine Privatpraxis?

Eine Privatpraxis ist eine medizinische Einrichtung, in der Ärzte und andere medizinische Fachkräfte ausschließlich privatversicherte Patienten oder Selbstzahler behandeln. Im Gegensatz zu einer Kassenpraxis, die Verträge mit gesetzlichen Krankenkassen hat und deren Leistungen über diese abrechnet, erfolgt die Abrechnung in einer Privatpraxis direkt mit den Patienten oder deren privaten Krankenversicherungen.

Vorteile und Nachteile

Vorteile Nachteile
  • Wahl des Praxisstandorts ist nicht an die Bedarfsplanung gebunden und kann frei bestimmt werden (auch Umzüge sind problemlos möglich)
  • größere Freiheit bei der Gestaltung der Sprechstunden und Behandlungszeiten
  • Unabhängigkeit von den Vorgaben der gesetzlichen Krankenkassen
  • mehr Zeit für individuelle Beratung und Betreuung
  • persönlichere Arzt-Patienten-Beziehung
  • Möglichkeit, höhere Honorare für Leistungen zu verlangen
  • bessere Verdienstmöglichkeiten im Vergleich zu Kassenpraxen
  • Möglichkeit, innovative und spezialisierte Behandlungen anzubieten, die nicht von gesetzlichen Krankenkassen abgedeckt werden.
  • oft höhere Patientenzufriedenheit durch individuellere und umfassendere Betreuung
  • schnellere Terminvergabe und kürzere Wartezeiten für Patienten
  • Privatpraxen sind stärker auf Praxismarketing angewiesen, da sie nicht automatisch durch Überweisungen oder gesetzliche Versorgungsstrukturen profitieren
  • Zugang nur für privatversicherte Patienten oder Selbstzahler, was die Patientenbasis einschränken kann
  • Unsicherheiten in der Einnahmensituation, abhängig von der Zahl der privatversicherten Patienten
  • höhere Erwartungen und Ansprüche der Patienten an Service und Qualität
  • starker Wettbewerb in städtischen Gebieten mit hoher Dichte an Privatpraxen

Laut niedersächsischem Kammergesetz sind auch Privatärzte verpflichtet, sich an dem von der Kassenärztlichen Vereinigung organisierten Bereitschaftsdienst zu beteiligen. In vielen Bereichen wird der Bereitschaftsdienst allerdings ausschließlich von Vertragsärzten übernommen. Ebenso muss jeder Arzt, also auch ein Privatarzt, nach Beauftragung eine Leichenschau durchführen.

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Voraussetzungen und rechtliche Rahmenbedingungen

Wer darf eine Privatpraxis eröffnen?

Grundsätzlich dürfen nur approbierte Ärzte eine Praxis eröffnen. Die Approbation ist die staatliche Zulassung zur Ausübung des Arztberufs und bewirkt, dass Absolventen ihren Beruf als Arzt eigenverantwortlich und selbstständig ausüben dürfen. Eine Facharztweiterbildung oder Kassenzulassung ist für die Niederlassung als Privatarzt, im Gegensatz zu einem Vertragsarzt, nicht erforderlich. 

Ärzte mit Facharzttitel müssen jedoch beachten, dass ihr Tätigkeitsfeld auf ihre Fachrichtung beschränkt ist. 

Ein Privatarzt ohne Facharzttitel kann in seiner eigenen Privatpraxis in verschiedenen Tätigkeitsfeldern tätig sein. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass es rechtliche und standesrechtliche Vorgaben gibt, die die Ausübung bestimmter Tätigkeiten regeln. Hier sind die wesentlichen Tätigkeitsfelder und Rahmenbedingungen:

  • Allgemeinmedizinische Versorgung
    • Ein Privatarzt ohne Facharzttitel darf allgemeine medizinische Versorgungen anbieten, wie z. B. die Behandlung von akuten und chronischen Krankheiten, Durchführung von Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen.
    • Dabei muss der Arzt sicherstellen, dass er nur Behandlungen durchführt, für die er ausreichend qualifiziert ist.
  • Beratung und Präventivmedizin
    • Präventionsmaßnahmen und Gesundheitsberatungen gehören ebenfalls zu den Tätigkeitsfeldern, in denen ein Privatarzt ohne Facharzttitel aktiv sein kann. Dazu gehören Ernährungsberatung, Lebensstilberatung und Aufklärung zu gesundheitsfördernden Maßnahmen.
  • Notfallmedizin
    • In Notfallsituationen darf ein Privatarzt Erste Hilfe leisten und notwendige Maßnahmen ergreifen, um das Leben des Patienten zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden zu verhindern. Hierbei muss der Arzt jedoch seine Grenzen kennen und bei Bedarf an Fachärzte oder Krankenhäuser verweisen.

Einige Assistenzärzte, die sich ohne Facharzttitel niederlassen, verfügen über Zusatzbezeichnungen, für die keine abgeschlossene Facharztausbildung erforderlich ist. Solche Privatpraxen spezialisieren sich häufig auf Bereiche wie Ernährungsmedizin, Naturheilverfahren oder Akupunktur. Aufgrund der aktuellen Weiterbildungsordnung ist die Auswahl jedoch eingeschränkter geworden. Dennoch bieten viele Privatpraxen auch Leistungen in Bereichen wie Osteopathie, Traditionelle Chinesische Medizin oder Ästhetische Medizin an. Selbst als privater Hausarzt ist eine Praxis ohne Facharzttitel möglich.

Rechtliche Anforderungen und Genehmigungen

Privatärzte müssen sich an eine Vielzahl von Gesetzen und Vorschriften halten, um ihre Praxis ordnungsgemäß und rechtssicher zu führen. Zentrale Bedeutung hat hierbei die Musterberufsordnung für Ärzte (MBO-Ä) bzw. die jeweilige landesspezifische Berufsordnung, die grundlegende berufsethische und berufsspezifische Regeln festlegt.

Zusätzlich zur MBO-Ä müssen Privatärzte das sogenannte Heilberufe-Kammergesetz beachten, das jedes Bundesland individuell erlässt. Diese Gesetze regeln unter anderem die Zulassung, Berufsordnung und Disziplinarmaßnahmen der Ärzte. Sie sind auf die jeweiligen regionalen Anforderungen und Besonderheiten abgestimmt.

Ein Privatarzt ist im Gegensatz zum Vertragsarzt nicht an die Vorgaben des Sozialgesetzbuchs gebunden. Das bedeutet, dass die Behandlung unabhängig von den Körperschaften wie dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), den gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) und den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) erfolgt.

Eine nicht gänzlich vollständige Übersicht darüber, welche Voraussetzungen an eine Privatpraxis gestellt werden, erfahren Sie hier:

  • Hygienestandards: Die Räume (Untersuchungsraum, Arbeitsräume, Personalumkleideräume, Wartezimmer, Toiletten) müssen den hygienischen Anforderungen des Gesundheitsamtes entsprechen. Dies umfasst unter anderem die Reinigung und Desinfektion der Praxisräume sowie ggf. die Sterilisation bestimmter medizinischer Geräte.
  • Barrierefreiheit: Die Praxisräume müssen baurechtlich für den Betrieb einer Arztpraxis geeignet sein, was den Praxisbetrieb in einer Privatwohnung in der Regel ausschließt. Vorher sollte mit dem zuständigen Bauordnungsamt geklärt werden, ob baurechtliche Hindernisse bestehen und ob ausreichend Pkw-Stellplätze vorhanden sind. Arztpraxen müssen, sofern keine Besitzstandsregelungen gelten, barrierefrei zugänglich sein und über eine entsprechend ausgestattete Toilette verfügen.
  • Gefährdungsbeurteilung: Die Gefährdungsbeurteilung ist gesetzlich vorgeschrieben und dient der systematischen Identifikation, Bewertung und Minimierung von Risiken (z. B. Infektionsrisiken, ergonomische Risiken usw.) für Mitarbeiter und Patienten. 
  • (Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte (MBO-Ä)
    • Haftpflichtversicherung (§ 21 MBO-Ä): Eine ausreichende Haftpflichtversicherung ist Pflicht.
    • Aufklärungspflicht (§ 8 MBO-Ä): Notwendige Aufklärung im persönlichen Gespräch vor Behandlung.
    • Schweigepflicht (§ 9 MBO-Ä): Ärztliche Schweigepflicht auch über den Tod des Patienten hinaus.
    • Fortbildung und Qualitätssicherung (§ 4, § 5 MBO-Ä): Verpflichtung zur kontinuierlichen Fortbildung und Teilnahme an Qualitätssicherungsmaßnahmen.
    • Individuelle ärztliche Behandlung und Telemedizin (§ 7 Abs. 4 MBO-Ä): Ärztliche Beratung darf nicht ausschließlich über Print- und Kommunikationsmedien durchgeführt werden. Auch bei telemedizinischen Verfahren (Videosprechstunde, Telefonate, E-Mails) muss eine unmittelbare Behandlung durch einen Arzt gewährleistet sein.
    • Honorar und Vergütungsabsprachen (§ 12 MBO-Ä):
      • Angemessene Honorarforderung basierend auf der GOÄ.
      • Schriftliche Information über nicht erstattungsfähige Leistungen.
    • Niederlassungspflicht (§ 17 Abs. 1 MBO-Ä): Ärztliche Tätigkeiten außerhalb von Krankenhäusern und konzessionierten Privatkliniken dürfen nur in einer niedergelassenen Praxis ausgeübt werden, es sei denn, gesetzliche Regelungen erlauben Ausnahmen.
      • Die Niederlassung bedeutet die Errichtung einer Praxis an einem Ort, die mit den notwendigen räumlichen, sächlichen und personellen Mitteln ausgestattet ist, um ärztliche Tätigkeiten auszuüben.
      • Es sind maximal zwei weitere Praxisstandorte erlaubt (§ 17 Abs. 2 MBO-Ä).
    • Ankündigungspflicht
      • Praxisschild (§ 17 Abs. 4 MBO-Ä): Der Praxissitz muss durch ein Praxisschild kenntlich gemacht werden.
      • Ort und Zeitpunkt der Aufnahme der Tätigkeiten am Praxissitz sowie die Aufnahme weiterer Tätigkeiten und jede Veränderung müssen der Ärztekammer unverzüglich mitgeteilt werden (§ 17 Abs. 4 MBO-Ä).
        • Zusätzlich muss die Praxis beim zuständigen Finanzamt, bei der Berufsgenossenschaft, dem Versorgungswerk, der GEZ, der Baubehörde, den Sozialversicherungen angemeldet werden.
    • Dokumentationspflicht (§ 10):
    • Berufliche Kooperationen (§ 18, § 23a-d MBO-Ä):
      • Ärzte dürfen Berufsausübungsgemeinschaften, Praxisverbünde und medizinische Kooperationsgemeinschaften bilden.
      • Die freie Arztwahl muss gewährleistet bleiben.
    • Beschäftigung und Vertretung (§ 19, § 20 MBO-Ä):
      • Niedergelassene Ärzte müssen ihren Beruf persönlich ausüben und unterliegen einer Präsenzpflicht. Obwohl es keine starren Regelungen für die Dauer und Häufigkeit der Sprechstunden gibt, muss auch der Privatarzt allgemein zugängliche Sprechzeiten anbieten und während dieser Zeiten persönlich anwesend sein.
      • Ärztliche Mitarbeiter dürfen nur zu angemessenen Bedingungen beschäftigt werden.
      • Vertretung muss durch einen Facharzt desselben Fachgebiets erfolgen.
  • Datenschutz: Der Schutz von Patientendaten hat oberste Priorität. Der Arztpraxis-Datenschutz gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) muss eingehalten werden.
  • Berufserlaubnis: Stammt ein Arzt aus einem anderen EU-Land oder hat er seine Ausbildung im Ausland absolviert, dann muss er seine ärztliche Ausbildung von der zuständigen Landesbehörde anerkennen lassen.
  • Praxiswebsite: Impressumspflicht gemäß Digitale-Dienste-Gesetz (DDG).
  • Nebentätigkeitsgenehmigung: Bei einer Tätigkeit im Angestelltenverhältnis muss vor der Aufnahme eines Praxisbetriebs eine Nebentätigkeitsgenehmigung beim Arbeitgeber eingeholt werden. Zudem ist gesetzlich vorgeschrieben, dass sich Weiterbildungsassistenten vollständig der Weiterbildung widmen müssen. Der Betrieb einer Privatpraxis könnte die Anerkennung der Weiterbildung gefährden.
  • Weitere Gesetze: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, Arbeitszeitgesetz, Mutterschutzgesetz, Jugendarbeitsschutzgesetz, Infektionsschutzgesetz, Gendiagnostikgesetz, Arzneimittelverschreibungsordnung oder die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV).
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Wie eröffnet man eine Privatpraxis?

Die Eröffnung einer Privatpraxis ist eine bedeutende Entscheidung, die eine sorgfältige Planung und Vorbereitung erfordert. Jeder Schritt, von der Selbstreflexion über die finanzielle Planung bis hin zur rechtlichen Anmeldung, muss bedacht und präzise ausgeführt werden. Hier sind die detaillierten Gründungsschritte.

Erfahren Sie hier umfassende Informationen darüber, wie Sie erfolgreich eine Arztpraxis gründen und die notwendigen Schritte in die Selbstständigkeit meistern.

Sich selbst reflektieren: Bin ich der richtige Typ für die Selbstständigkeit?

Bevor Sie den Weg in die Selbstständigkeit einschlagen, sollten Sie sich ehrlich fragen, ob Sie die notwendigen persönlichen und beruflichen Voraussetzungen mitbringen. Selbstständigkeit erfordert unternehmerisches Denken, eine hohe Belastbarkeit und die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen. Sie sollten folgende Fragen für sich beantworten:

  • Bin ich bereit, finanzielle Risiken einzugehen?
  • Habe ich die nötige Disziplin und Motivation, um eine Praxis zu führen?
  • Kann ich gut mit Stress und Unsicherheiten umgehen?
  • Besitze ich unternehmerisches Geschick und Interesse an betriebswirtschaftlichen Themen?

Eine ehrliche Selbsteinschätzung ist der erste Schritt, um festzustellen, ob die Gründung einer Privatpraxis der richtige Weg für Sie ist.

Businessplan erstellen

Ein gut durchdachter Businessplan ist das Fundament für eine erfolgreiche Praxisgründung. Er dient nicht nur als strategischer Leitfaden, sondern ist auch eine wichtige Voraussetzung für die Beantragung von Praxiskrediten und Fördermitteln. Der Plan sollte folgende Punkte enthalten:

  • Marktanalyse: Untersuchen Sie den Bedarf an Ihren Dienstleistungen und analysieren Sie die Wettbewerber in Ihrer Region. Berücksichtigen Sie Standortfaktoren wie Erreichbarkeit und Patientennachfrage.
  • Finanzplanung: Kalkulieren Sie Investitions- und Betriebskosten realistisch. Planen Sie Rücklagen für unvorhergesehene Ausgaben ein und erstellen Sie Szenarien für mögliche Einnahmen.
  • Leistungsangebot: Definieren Sie die Kernleistungen Ihrer Praxis und mögliche Zusatzangebote, um sich von der Konkurrenz abzuheben.
  • Finanzierungsquellen: Überlegen Sie, wie Sie die Praxis finanzieren – ob durch Eigenkapital, Bankkredite oder Fördermittel.
  • Praxisausstattung und -management: Investieren Sie in notwendige medizinische Geräte, eine effiziente Praxissoftware und moderne IT-Systeme für die Patientenverwaltung.

Finanzierungsquellen

Die Niederlassungsfinanzierung ist ein wesentlicher Schritt bei der Gründung einer Privatpraxis. Hierbei gibt es verschiedene Möglichkeiten, das Startkapital zu sichern und die laufenden Kosten zu decken.

  • Eigenkapital
    • Eigenkapital ist die einfachste und sicherste Finanzierungsquelle. Es umfasst eigene Ersparnisse und finanzielle Rücklagen, die für die Gründung der Praxis eingesetzt werden. Der Einsatz von Eigenkapital hat den Vorteil, dass keine Zinskosten anfallen und Sie unabhängig von externen Geldgebern bleiben. Allerdings erfordert es eine solide finanzielle Basis und möglicherweise persönliche Einschränkungen, um das notwendige Kapital aufzubringen.
  • Bankkredite
    • Bankkredite sind eine häufig genutzte Finanzierungsquelle für die Praxisgründung. Banken bieten spezielle Kredite für Ärzte und medizinische Einrichtungen an. Um einen Kredit zu erhalten, müssen Sie in der Regel einen detaillierten Businessplan vorlegen, der die Rentabilität und Tragfähigkeit Ihrer Praxis aufzeigt. Wichtig ist, die Konditionen verschiedener Banken zu vergleichen, um den besten Zinssatz und die günstigsten Rückzahlungsmodalitäten zu finden. Beachten Sie, dass Banken Sicherheiten verlangen können, was ein finanzielles Risiko darstellt.
  • Fördermittel
    • Staatliche und regionale Förderprogramme bieten Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen für die Gründung medizinischer Praxen. Diese Programme sollen insbesondere den Einstieg in die Selbstständigkeit erleichtern und die Gesundheitsversorgung in unterversorgten Regionen verbessern. Die Beantragung von Fördermitteln erfordert oft umfangreiche Dokumentationen und Nachweise, daher ist es ratsam, sich frühzeitig über die verfügbaren Programme zu informieren und gegebenenfalls professionelle Unterstützung bei der Antragstellung in Anspruch zu nehmen.

Anmeldung bei Behörden

Die formale Anmeldung bei verschiedenen Behörden ist ein unverzichtbarer Schritt, um den rechtmäßigen Betrieb der Praxis sicherzustellen.

  • Finanzamt
    • Die Anmeldung beim Finanzamt ist notwendig, um eine Steuernummer zu erhalten und die steuerlichen Pflichten zu erfüllen (möglich bspw. mittels der Software “Elster”). Hierzu gehört auch die Anmeldung zur Umsatzsteuer, sofern diese anfällt. Eine korrekt ausgefüllter steuerlicher Erfassungsbogen ist entscheidend, um rechtliche Probleme zu vermeiden und finanzielle Vorteile zu nutzen.
    • Ein Arzt meldet sich bei der Gründung seiner Privatpraxis als Freiberufler an, wenn er eigenverantwortlich und fachlich unabhängig medizinische Dienstleistungen erbringt. Freiberufler im medizinischen Bereich unterliegen nicht der Gewerbeordnung und müssen daher kein Gewerbe anmelden. Wenn ein Arzt jedoch zusätzlich nichtärztliche, gewerbliche Tätigkeiten anbietet, kann eine gewerbliche Anmeldung notwendig sein. 
  • Ärztekammer und Kassenärztliche Vereinigung
    • Die Praxis muss bei der zuständigen Ärztekammer gemeldet werden. Diese Institutionen bieten zudem Unterstützung und Beratung für Praxisgründer an. Sie stellen sicher, dass alle berufsrechtlichen Anforderungen erfüllt sind und unterstützen bei der Fortbildung und Qualitätssicherung.
  • Berufsgenossenschaft
    • Die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft ist verpflichtend, um den Versicherungsschutz für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sicherzustellen. Dies gewährleistet den Schutz der Mitarbeiter und erfüllt die gesetzlichen Vorgaben.
  • Versorgungswerk
    • Ärzte sind verpflichtet, Mitglied im Versorgungswerk ihrer jeweiligen Ärztekammer zu werden. Das Versorgungswerk sichert die Altersversorgung der Ärzte ab und bietet weitere Leistungen wie Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung.
  • GEZ (Rundfunkbeitrag)
    • Auch Arztpraxen müssen den Rundfunkbeitrag zahlen. Die Anmeldung erfolgt bei der zuständigen Rundfunkanstalt. Der Beitrag richtet sich nach der Anzahl der Praxisräume und der Beschäftigten.
  • Baubehörde
    • Bei der Einrichtung oder Umbau der Praxisräume kann eine Genehmigung durch die örtliche Baubehörde erforderlich sein. Hierbei müssen baurechtliche Vorschriften und Vorgaben zur Barrierefreiheit und Brandschutz beachtet werden. Es ist ratsam, frühzeitig Kontakt mit der Baubehörde aufzunehmen, um die notwendigen Genehmigungen einzuholen.
  • Sozialversicherungen
    • Für angestellte Mitarbeiter müssen die entsprechenden Anmeldungen bei den Sozialversicherungsträgern vorgenommen werden. Dazu gehören die Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung. Diese Anmeldungen sind notwendig, um den gesetzlichen Versicherungsschutz der Mitarbeiter sicherzustellen.

Praxisschild

Ein Praxisschild ist nicht nur ein rechtliches Erfordernis (§ 17 Abs. 4 MBO-Ä), sondern auch ein wichtiger Bestandteil der Außendarstellung. Es sollte gut sichtbar am Praxiseingang angebracht werden und die wichtigsten Informationen enthalten:

  • Name
  • (Fach-)Arztbezeichnung
  • Sprechzeiten
  • ggf. Zugehörigkeit zu einer Berufsausübungsgemeinschaft gemäß § 18a
  • Ärztinnen und Ärzte, die nicht patientenbezogen tätig sind, können auf das Praxisschild verzichten, wenn dies der Ärztekammer angezeigt wird.
Praxisschild einer Privatpraxis
Das Praxisschild der Privatpraxis von Dr. med. Medizinio.

Marketing und Patientenakquise

Effektives Arztpraxis-Marketing und gezielte Patientenakquise sind entscheidend für den Erfolg einer Privatpraxis. Ein strategischer Ansatz hilft dabei, eine starke Markenidentität aufzubauen, die Online-Präsenz zu optimieren und langfristige Patientenbeziehungen zu pflegen. Im Folgenden werden die wesentlichen Elemente eines erfolgreichen Praxismarketings für einen nachhaltigen Patientenstamm detailliert erläutert.

  • Aufbau einer Markenidentität und Positionierung
    • Eine klare Markenidentität und eine durchdachte Positionierung sind die Basis für ein erfolgreiches Praxismarketing. Sie helfen dabei, die Praxis von der Konkurrenz abzuheben und ein einheitliches und professionelles Erscheinungsbild zu vermitteln.
  • Praxisname, Logo und Corporate Design
    • Praxisname: Der Name Ihrer Praxis sollte prägnant, leicht merkbar und repräsentativ für Ihre Leistungen und Werte sein. Vermeiden Sie komplizierte oder zu generische Namen. Ein gut gewählter Name kann die Wiedererkennung erhöhen und positive Assoziationen wecken.
    • Logo: Ein professionell gestaltetes Arztpraxis-Logo ist ein zentrales Element der Markenidentität. Es sollte einfach, aber einprägsam sein und die Kernwerte Ihrer Praxis widerspiegeln. Ein gutes Logo sorgt für Wiedererkennung und stärkt das Vertrauen der Patienten.
    • Corporate Identity: Die Corporate Identity umfasst alle Merkmale, die das Erscheinungsbild und die Identität Ihrer Praxis prägen. Dazu gehören visuelle Elemente wie Farben, Schriftarten, Bilder und Gestaltungselemente, aber auch die Kommunikation, das Verhalten und die Werte Ihrer Praxis. Eine einheitliche Corporate Identity schafft Vertrauen und Professionalität und stärkt die Wiedererkennung Ihrer Praxis.
  • Website
    • Gestaltung und Inhalt: Ihre Praxis-Website sollte übersichtlich, benutzerfreundlich und informativ sein. Stellen Sie sicher, dass alle relevanten Informationen leicht zugänglich sind, wie Praxisöffnungszeiten, Kontaktinformationen, angebotene Leistungen und Vorstellung des Teams. Hochwertige Bilder und eine ansprechende Gestaltung tragen dazu bei, einen professionellen Eindruck zu vermitteln.
    • Mobile Optimierung: Die Website muss für mobile Geräte optimiert sein, da viele Nutzer über Smartphones und Tablets auf Informationen zugreifen. Eine mobile optimierte Website verbessert die Benutzererfahrung und kann das Ranking in Suchmaschinen positiv beeinflussen.
  • Suchmaschinenoptimierung (SEO)
    • Keyword-Strategie: Identifizieren Sie relevante Keywords, die potenzielle Patienten verwenden, um nach Ihren Leistungen zu suchen. Integrieren Sie diese Keywords strategisch in den Inhalt Ihrer Website, um die Sichtbarkeit in den Suchergebnissen zu erhöhen.
    • On-Page-SEO: Optimieren Sie die strukturellen Elemente Ihrer Website, wie Meta-Titel, Meta-Beschreibungen, Überschriften und Alt-Texte für Bilder. Eine gut strukturierte Website erleichtert es Suchmaschinen, Ihre Inhalte zu indexieren und zu bewerten.
    • Content Marketing: Erstellen Sie hochwertigen und relevanten Inhalt, der Mehrwert für Ihre Patienten bietet. Blogbeiträge, Fachartikel und informative Videos können das Vertrauen der Patienten stärken und Ihre Autorität im Fachgebiet unterstreichen.
  • Social Media Marketing
    • Plattformwahl: Wählen Sie die Social-Media-Plattformen, die Ihre Zielgruppe am häufigsten nutzt. Facebook, Instagram und LinkedIn sind häufig genutzte Plattformen im medizinischen Bereich.
    • Inhalte und Interaktion: Teilen Sie regelmäßig interessante und informative Inhalte, wie Gesundheitstipps, Neuigkeiten aus der Praxis und Einblicke in den Praxisalltag. Interagieren Sie aktiv mit Ihren Followern, beantworten Sie Fragen und reagieren Sie auf Kommentare, um eine starke Community aufzubauen.
  • Patientenbindung und -zufriedenheit
    • Eine langfristige Patientenbindung und hohe Zufriedenheit sind entscheidend für den Erfolg Ihrer Praxis. Eine positive Patientenerfahrung fördert die Mundpropaganda und stärkt die Loyalität.
  • Patientenkommunikation
    • Empathische Kommunikation: Eine freundliche und empathische Kommunikation ist der Schlüssel zu einer guten Arzt-Patienten-Beziehung. Nehmen Sie sich Zeit für Gespräche und zeigen Sie Verständnis für die Anliegen Ihrer Patienten.
    • Transparenz: Informieren Sie Ihre Patienten klar und verständlich über Behandlungsabläufe, Kosten und mögliche Risiken. Transparenz schafft Vertrauen und Sicherheit.
  • Servicequalität
    • Terminmanagement: Bieten Sie flexible und zeitnahe Terminvergabe in Ihrer Arztpraxis an, um den Bedürfnissen Ihrer Patienten gerecht zu werden. Vermeiden Sie lange Wartezeiten und sorgen Sie für einen reibungslosen Ablauf in der Praxis.
    • Praxisumgebung: Gestalten Sie die Praxisräume ansprechend und komfortabel. Eine angenehme Atmosphäre trägt zur Wohlfühlqualität bei und hinterlässt einen positiven Eindruck.
  • Feedbacksysteme
    • Patientenbefragungen: Führen Sie regelmäßige Patientenbefragungen durch, um Rückmeldungen zur Zufriedenheit und Verbesserungsvorschläge zu erhalten. Nutzen Sie die gewonnenen Erkenntnisse, um Ihre Dienstleistungen kontinuierlich zu verbessern.
  • Online-Bewertungen: Ermutigen Sie zufriedene Patienten, positive Bewertungen auf Arztbewertungsportalen und Social Media zu hinterlassen. Reagieren Sie professionell auf Kritik und zeigen Sie, dass Sie Feedback ernst nehmen und Verbesserungen umsetzen.
Patientenjourney
So finden Patienten Ihre Privatarztpraxis.

Was sind typische Herausforderungen und Fehler bei der Gründung einer Privatpraxis?

  • Unrealistische Erwartungshaltung
    • Gründer unterschätzen oft die Anlaufzeit und notwendigen Investitionen. Dies führt zu finanziellen Engpässen in den ersten Jahren. Eine gründliche Finanzplanung mit einem Puffer für mindestens drei bis fünf Jahre ist unerlässlich.
  • Fehlende Marketingstrategie
    • Ein unzureichendes Marketingbudget und eine schwache Außendarstellung beeinträchtigen die Sichtbarkeit und das Patientenaufkommen. Ein professioneller Internetauftritt, Social Media Präsenz und gezielte Werbung sind essenziell. Der Praxisname sollte klar und einprägsam sein.
  • Gesättigter Markt
    • Die Konkurrenz unter den Privatpraxen ist hoch. Eine klare Positionierung und eine überzeugende Unique Selling Proposition (USP) sind notwendig, um sich abzuheben. Analysieren Sie den lokalen Markt und identifizieren Sie Lücken, die Sie füllen können.
  • Personalmanagement
    • Die Rekrutierung und Bindung qualifizierter Mitarbeiter ist entscheidend. Ein motiviertes und gut geschultes Team, das die Praxisphilosophie lebt, erhöht die Attraktivität für Patienten. Investieren Sie in regelmäßige Weiterbildungen und schaffen Sie ein positives Arbeitsumfeld.
  • Technische Ausstattung
    • Privatpatienten erwarten moderne und hochwertige technische Ausstattung. Investitionen in Geräte und Technologien sind notwendig, um diesen Anforderungen gerecht zu werden. Halten Sie Ihre Praxis auf dem neuesten Stand der Technik, um konkurrenzfähig zu bleiben.
  • Langfristige Planung
    • Die wirtschaftliche Situation der ersten Jahre sollte in die private Lebensplanung einbezogen werden. Ein finanzieller Puffer für mindestens drei bis fünf Jahre ist ratsam, um unvorhergesehene Ausgaben abzufedern und finanzielle Stabilität zu gewährleisten.
  • Zuweisermanagement
    • Die Gewinnung von Zuweisern wird oft unterschätzt. Netzwerken und Kooperationen mit anderen Praxen und Fachärzten können die Patientenbasis deutlich erweitern. Bauen Sie ein starkes Netzwerk auf und pflegen Sie diese Beziehungen aktiv.
  • Zukunft der privaten Krankenversicherung
    • Die mögliche Zusammenlegung von privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen (Stichwort “Bürgerversicherung”) könnte die Marktbedingungen verändern. Flexibilität und Anpassungsfähigkeit sind hierbei essenziell. Bleiben Sie über politische Entwicklungen informiert und passen Sie Ihre Praxisstrategie entsprechend an.
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Wie funktioniert die Abrechnung in einer Privatarztpraxis?

Die Abrechnung in einer Privatpraxis folgt spezifischen gesetzlichen und vertraglichen Regelungen, die sich von der Abrechnung in einer Kassenarztpraxis unterscheiden. 

Privatärzte rechnen ihre Leistungen direkt mit dem Patienten per Privatliquidation ab. Der Patient begleicht die Rechnung und kann diese anschließend bei seiner privaten Krankenversicherung oder der Beihilfestelle zur Erstattung einreichen. Wichtig ist, dass die Erstellung der GOÄ-Rechnung den rechtlichen Anforderungen entspricht.

Die Abrechnung erfolgt auf Basis der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Diese stellt einen verbindlichen Katalog dar, der alle ärztlichen Leistungen mit festen Gebührennummern und -sätzen definiert. Der Arzt kann innerhalb eines festgelegten Rahmens den GOÄ-Steigerungssatz anpassen, abhängig von Faktoren wie dem Schwierigkeitsgrad der Leistung oder besonderen Umständen. Zusätzlich kann eine individuelle Honorarvereinbarung getroffen werden, um besondere Leistungen oder abweichende Vergütungen festzulegen, sofern diese transparent und im Vorfeld mit dem Patienten abgestimmt sind.

Der Abrechnungsprozess in einer Privatpraxis, der auch an eine private abrechnungsstelle ausgelagert werden kann, umfasst mehrere Schritte:

  1. Leistungserbringung
  2. Rechnungserstellung
  3. Rechnungsversand
  4. Zahlung durch den Patienten

Der Patient kann die bezahlte Rechnung bei seiner privaten Krankenversicherung zur Erstattung einreichen. Die Erstattungshöhe hängt von den individuellen Vertragsbedingungen ab. Üblicherweise wird ein Großteil der Kosten übernommen, jedoch kann es je nach Tarif und Leistungskatalog Unterschiede geben.

Falls der Patient die Rechnung nicht fristgerecht bezahlt, greift das Mahnwesen. Zunächst wird eine Zahlungserinnerung versendet, gefolgt von Mahnungen. Sollte auch dies erfolglos bleiben, kann die Forderung an einen Factoring-Anbieter für Ärzte übergeben oder rechtlich eingeklagt werden. Diese Dienstleister übernehmen das gesamte Forderungsmanagement inkl. Mahnwesen und Inkasso, wodurch sich die Praxis auf die medizinische Versorgung konzentrieren kann. Der Factoring-Dienstleister tritt in Vorleistung, indem er dem Arzt den Rechnungsbetrag sofort auszahlt und anschließend das Risiko und den Aufwand der Zahlungseintreibung übernimmt.

Die Abrechnung über die GOÄ bietet im Vergleich zur Abrechnung gesetzlich versicherter Patienten mehrere Vorteile:

  • Ärzte können den GOÄ-Faktor anpassen und dadurch höhere Honorare erzielen, während die Vergütung bei gesetzlich Versicherten durch die einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) oft niedriger und strikter reguliert ist.
  • Die GOÄ ermöglicht eine detaillierte und individuelle Erfassung und Abrechnung der erbrachten Leistungen. Bei gesetzlich Versicherten sind die Abrechnungen oft pauschalisiert.
  • Bei Privatpatienten erfolgt die Abrechnung direkt mit dem Patienten, der anschließend bei seiner privaten Krankenversicherung zur Erstattung einreichen kann. Dies sorgt in der Regel für einen unverzüglichen Zahlungseingang. Bei Kassenärzten erfolgt die Quartalsabrechnung entsprechend nur quartalsweise.

FAQ

Unter welchen Bedingungen dürfen Ärzte einer Nebentätigkeit in einer Privatpraxis nachgehen?

Ärzte dürfen einer Nebentätigkeit, einschließlich einer privatärztlichen Tätigkeit, nachgehen, sofern dies der Arbeitsvertrag erlaubt. In den meisten Fällen reicht eine Mitteilung an den Arbeitgeber, die schriftlich oder per E-Mail erfolgen kann. Eine Genehmigung des Arbeitgebers für diese Nebentätigkeit ist einzuholen. Es ist ratsam, die Nebentätigkeit schriftlich zu dokumentieren. Die Tätigkeit darf weder gegen die Loyalitätspflicht verstoßen noch einen Interessenkonflikt verursachen. Ist keine Klausel zur Nebentätigkeit im Arbeitsvertrag enthalten, ist sie grundsätzlich erlaubt.

Bedenken Sie jedoch, dass gesetzlich vorgeschrieben ist, dass sich Weiterbildungsassistenten ganz der Weiterbildung widmen müssen. Der Betrieb einer Privatpraxis kann die Anerkennung der Weiterbildung gefährden.

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Weitere Quellen:

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