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Abstract – Praxiscontrolling mit betriebswirtschaftlichen Kennzahlen
- Praxiscontrolling verdichtet Daten aus BWA, Praxisverwaltungssystem (PVS), KV-Honorarbescheid und Privatliquidation zu 10 bis 15 Kennzahlen aus Ertrag, Kosten, Ergebnis und Liquidität. Mit diesen Kennzahlen steuert der Praxisinhaber Abweichungen, bevor sie im Jahresabschluss sichtbar werden.
- Zentrale Kennzahlen der Arztpraxis sind GKV- und PKV-Fallwert, Privatanteil, Personalkostenquote, Praxisüberschuss, Kostendeckungspunkt, Liquiditätsreserve und Kapitaldienstfähigkeit. Die Personalaufwendungen machten laut Zi-Praxis-Panel 2023 rund 58 % der Gesamtaufwendungen von Vertragsarztpraxen aus.
- Für den Fachgruppenvergleich eignen sich das jährliche Zi-Praxis-Panel (ZiPP) und die seit dem Berichtsjahr 2021 jährliche Kostenstrukturstatistik von Destatis. Der dort ausgewiesene Reinertrag ist nicht mit dem Einkommen des Arztes gleichzusetzen.
- Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz überführt ab 1. Januar 2027 bisher extrabudgetäre Leistungen weitgehend in die mengenbegrenzte Gesamtvergütung. Amortisationsrechnungen für Medizingeräte und Liquiditätsplanungen bei Leasing oder Kreditfinanzierung müssen diese Budgetgrenzen berücksichtigen.
Inhaltsverzeichnis
Was ist Praxiscontrolling – und was leistet es für die Arztpraxis?
Praxiscontrolling ist die systematische Planung, Messung und Steuerung der wirtschaftlichen Leistung einer Arztpraxis. Es verdichtet Daten aus Buchhaltung, Praxisverwaltungssystem (PVS) und Honorarabrechnung zu wenigen Kennzahlen. Diese Kennzahlen zeigen, ob die Praxis ihre Ziele erreicht und wo sie gegensteuern muss.
Der Nutzen liegt im Zeitpunkt. Die Buchhaltung dokumentiert, was passiert ist. Das Controlling macht Abweichungen sichtbar, solange Sie noch reagieren können: vor dem nächsten Quartal, vor der Neueinstellung, vor der Investition.
Abgrenzung: Controlling vs. Buchhaltung vs. Steuerberatung
Die drei Funktionen arbeiten mit denselben Zahlen, verfolgen aber unterschiedliche Ziele:
- Buchhaltung erfasst Geschäftsvorfälle vollständig und belegbar. Sie ist vergangenheitsorientiert und unterliegt steuerlichen Aufzeichnungspflichten. Niedergelassene Ärzte sind als Freiberufler in der Regel nicht buchführungspflichtig. Sie ermitteln ihren Gewinn per Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG. Ein MVZ in der Rechtsform einer GmbH bilanziert dagegen nach Handelsrecht.
- Steuerberatung optimiert die steuerliche Gestaltung und erstellt die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) oder den Jahresabschluss.
- Controlling bewertet die Zahlen betriebswirtschaftlich und leitet Entscheidungen daraus ab. Es ist zukunftsorientiert und gesetzlich nicht vorgeschrieben.
In vielen Praxen übernimmt der Steuerberater Teile des Controllings, etwa durch kommentierte BWA. Die Steuerungsverantwortung bleibt beim Praxisinhaber. Der Steuerberater kennt Ihre Fallzahlen, Ihre Personalplanung und Ihre Investitionsabsichten meist nur ausschnittsweise.
Operatives vs. strategisches Praxiscontrolling
Operatives Praxiscontrolling steuert den laufenden Betrieb im Monats- und Quartalsrhythmus. Es überwacht Umsatz, Kosten, Fallzahlen und Liquidität. Typische Fragen lauten: Liegt der Quartalsumsatz im Plan? Steigen die Materialkosten ungewöhnlich?
Strategisches Praxiscontrolling betrachtet einen Horizont von drei bis fünf Jahren. Es bewertet Entscheidungen wie die Erweiterung um einen angestellten Arzt, den Wechsel in eine Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) oder die Anschaffung eines Großgeräts. Ohne operative Datenbasis bleibt das strategische Controlling eine Schätzung. Deshalb baut es auf dem operativen Controlling auf.
Welche Datenquellen speisen das Praxiscontrolling?
Das Praxiscontrolling stützt sich auf drei Datenquellen: die Finanzbuchhaltung, das PVS und die Honorarabrechnung. Keine dieser Quellen genügt allein. Die BWA kennt keine Fallzahlen, das PVS kennt keine Raumkosten. Erst die Verknüpfung ergibt aussagekräftige Kennzahlen wie Kosten je Fall oder Umsatz je Arztstunde.
BWA und Summen- und Saldenliste vom Steuerberater
Die betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) fasst die monatlichen Buchungen zu Erlös- und Kostenblöcken zusammen. Sie ist die wichtigste Quelle für Kostenkennzahlen. Die Summen- und Saldenliste zeigt jedes Konto einzeln und erlaubt Detailanalysen, etwa bei auffälligen Sachkosten.
Für das Praxiscontrolling ist entscheidend, dass Ihr Steuerberater die Belege zeitnah verbucht. Eine BWA mit sechs Wochen Verzug verliert ihren Steuerungswert. Klären Sie außerdem, ob Ihr Steuerberater die Erlöse nach Zufluss (EÜR) oder periodengerecht darstellt. KV-Abschlagszahlungen und Restzahlungen verzerren sonst den Monatsvergleich.
PVS-Statistiken: Fallzahlen, Scheinzahlen, Leistungsziffern (EBM/GOÄ)
Das Praxisverwaltungssystem liefert die Mengengerüste, die der Buchhaltung fehlen. Dazu gehören Behandlungsfälle, Scheinzahlen, Patientenkontakte und die Häufigkeit abgerechneter Gebührenordnungspositionen nach EBM und GOÄ.
Diese Daten erklären Umsatzveränderungen. Sinkt der Umsatz, zeigt das PVS, ob Sie weniger Fälle behandelt haben oder ob sich der Leistungsmix verschoben hat. Die meisten PVS bieten Standardstatistiken. Umfang und Exportmöglichkeiten unterscheiden sich zwischen den Systemen jedoch erheblich.
KV-Honorarbescheid und Privatliquidation
Der Honorarbescheid der Kassenärztlichen Vereinigung zeigt, welches GKV-Honorar tatsächlich vergütet wurde. Die Abweichung zwischen angefordertem und anerkanntem Honorar ist eine eigene Kennzahl. Sie macht Budgetierungseffekte sichtbar, die je nach Honorarverteilungsmaßstab Ihrer KV unterschiedlich wirken.
Diese Kennzahl gewinnt an Gewicht. Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz überführt ab dem 1. Januar 2027 bisher extrabudgetäre Leistungen wie ambulante Operationen und Früherkennungsuntersuchungen weitgehend in die mengenbegrenzte Gesamtvergütung. Die extrabudgetäre TSVG-Vergütung entfällt.
Die Privatliquidation liefert die Daten zu GOÄ-Umsätzen, offenen Posten und Zahlungseingängen. Das gilt unabhängig davon, ob Sie über das PVS oder eine privatärztliche Verrechnungsstelle abrechnen. Für das Liquiditätscontrolling zählt hier vor allem die Forderungslaufzeit.
Tabelle: Datenquelle → Inhalt → Verfügbarkeit → Verantwortlich
| Datenquelle | Inhalt | Verfügbarkeit | Verantwortlich |
|---|---|---|---|
| BWA | Erlöse, Kostenblöcke, vorläufiges Ergebnis | monatlich, abhängig von der Buchungsfrequenz | Steuerberater |
| Summen- und Saldenliste | Kontenstände im Detail | monatlich mit der BWA | Steuerberater |
| PVS-Statistik | Fallzahlen, Scheine, Leistungsziffern | laufend, jederzeit abrufbar | Praxis (MFA/Praxismanager) |
| KV-Honorarbescheid | anerkanntes GKV-Honorar, Budgeteffekte | quartalsweise, mit Verzug | KV |
| Privatliquidation | GOÄ-Umsätze, offene Posten | laufend | Praxis oder Verrechnungsstelle |
| Kontoauszüge/Bankdaten | Liquidität, Zahlungseingänge | tagesaktuell | Praxisinhaber |
Betriebswirtschaftliche Kennzahlen der Arztpraxis
Betriebswirtschaftliche Kennzahlen übersetzen Rohdaten in steuerbare Größen. Für die Arztpraxis genügen 10 bis 15 Kennzahlen aus vier Bereichen: Ertrag, Kosten, Ergebnis und Liquidität. Mehr Kennzahlen erhöhen den Aufwand, ohne die Steuerungsqualität zu verbessern.
Ertragskennzahlen: Fallwert GKV/PKV, Umsatz je Arzt, Privatanteil
Der Fallwert misst das durchschnittliche Honorar je Behandlungsfall. Sie berechnen ihn getrennt für GKV und PKV, weil beide Systeme unterschiedlichen Vergütungslogiken folgen. Ein sinkender GKV-Fallwert bei konstanter Fallzahl deutet auf Budgeteffekte oder einen veränderten Leistungsmix hin.
Der Umsatz je Arzt macht die Produktivität in Praxen mit mehreren Ärzten vergleichbar. Bei angestellten Ärzten in Teilzeit rechnen Sie besser mit Vollzeitäquivalenten (VZÄ).
Der Privatanteil zeigt, welcher Anteil der Gesamteinnahmen aus Privatliquidation und IGeL stammt. Diese Kennzahl beeinflusst die Ertragsstabilität. Privateinnahmen unterliegen keiner Budgetierung, schwanken aber mit der Patientenstruktur.
Kostenkennzahlen: Personalkostenquote, Raum- und Sachkostenquote
Die Personalkostenquote setzt die gesamten Personalkosten ins Verhältnis zu den Praxiseinnahmen. Sie ist die wichtigste Kostenkennzahl. Laut Zi-Praxis-Panel machten die Personalaufwendungen 2023 rund 58 % der Gesamtaufwendungen der Praxen aus. Steigt die Quote über mehrere Quartale, wachsen die Personalkosten schneller als die Einnahmen.
Die Raumkostenquote umfasst Miete, Nebenkosten und Instandhaltung. Sie ist kurzfristig kaum beeinflussbar und wird vor allem bei Standortentscheidungen relevant.
Die Sachkostenquote bündelt Praxisbedarf, medizinisches Verbrauchsmaterial, Wartung und Fremdlabor. Auffällige Veränderungen prüfen Sie über die Summen- und Saldenliste auf Kontenebene.
Ergebniskennzahlen: Praxisüberschuss, Kostendeckungspunkt (Break-even)
Der Praxisüberschuss ergibt sich aus Einnahmen minus Aufwendungen. Er ist nicht mit dem Einkommen des Praxisinhabers identisch. Davon zahlen Sie noch Einkommensteuer, Altersvorsorge über das Versorgungswerk und Krankenversicherung. Für Banken und Praxisbewertungen ist der Überschuss dennoch die zentrale Ergebnisgröße.
Der Kostendeckungspunkt gibt an, ab welchem Umsatz die Praxis alle Fixkosten deckt. Er beantwortet zwei Fragen: Wie viele Wochen im Quartal arbeitet die Praxis nur für die Kosten? Und wie stark darf der Umsatz sinken, bevor ein Verlust entsteht?
Liquiditätskennzahlen: Liquiditätsreserve, Kapitaldienstfähigkeit
Die Liquiditätsreserve misst, wie viele Monate die Praxis ihre Fixkosten aus vorhandenen Mitteln decken kann. Sie ist für Arztpraxen besonders relevant: Die KV zahlt in Abschlägen, die Restzahlung folgt mit mehreren Monaten Verzug. Steuernachzahlungen und Vorauszahlungen belasten die Liquidität zusätzlich.
Die Kapitaldienstfähigkeit zeigt, ob der Überschuss nach privaten Entnahmen ausreicht, um Zins und Tilgung zu bedienen. Banken prüfen diese Kennzahl bei jeder Finanzierungsanfrage.
Tabelle: Kennzahl → Formel → Datenquelle → Prüfrhythmus
| Kennzahl | Formel | Datenquelle | Prüfrhythmus |
|---|---|---|---|
| GKV-Fallwert | GKV-Honorar ÷ GKV-Behandlungsfälle | KV-Honorarbescheid, PVS | quartalsweise |
| PKV-Fallwert | Privateinnahmen ÷ Privatfälle | Privatliquidation, PVS | quartalsweise |
| Umsatz je Arzt | Gesamteinnahmen ÷ Arzt-VZÄ | BWA, Personalplanung | quartalsweise |
| Privatanteil | Privateinnahmen ÷ Gesamteinnahmen × 100 | BWA | quartalsweise |
| Personalkostenquote | Personalkosten ÷ Gesamteinnahmen × 100 | BWA | monatlich |
| Raumkostenquote | Raumkosten ÷ Gesamteinnahmen × 100 | BWA | jährlich |
| Sachkostenquote | Sachkosten ÷ Gesamteinnahmen × 100 | BWA, Summen- und Saldenliste | monatlich |
| Praxisüberschuss | Einnahmen − Aufwendungen | BWA, EÜR | monatlich (vorläufig), jährlich (final) |
| Kostendeckungspunkt | Fixkosten ÷ (1 − variable Kosten ÷ Umsatz) | BWA | jährlich |
| Liquiditätsreserve | liquide Mittel ÷ monatliche Fixkosten | Bankdaten, BWA | monatlich |
| Kapitaldienstfähigkeit | (Überschuss + Abschreibungen − Entnahmen) ÷ (Zins + Tilgung) | BWA, Darlehensverträge | jährlich, vor Investitionen |
Tipp: Wählen Sie für den Start maximal fünf Kennzahlen: GKV-Fallwert, Privatanteil, Personalkostenquote, Praxisüberschuss und Liquiditätsreserve. Erweitern Sie das Set erst, wenn die Routine steht.
Wie ordnen Sie Ihre Kennzahlen im Fachgruppenvergleich ein?
Eine Kennzahl ohne Vergleichswert sagt wenig. Eine Personalkostenquote ist nur im Verhältnis zur eigenen Fachgruppe und zur eigenen Vorperiode bewertbar. Der interne Zeitvergleich zeigt Trends, der externe Fachgruppenvergleich zeigt die Position im Markt. Beide Perspektiven gehören in ein vollständiges Praxiscontrolling.
Benchmarks: Zi-Praxis-Panel (ZiPP) und Kostenstrukturstatistik (Destatis)
Das Zi-Praxis-Panel (ZiPP) ist die wichtigste Benchmark-Quelle für Vertragsarztpraxen. Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung erhebt dafür jährlich Daten zu Aufwendungen, Einnahmen und Jahresüberschuss der Praxen. Getragen wird das Zi von den KVen und der KBV. Grundlage der Erhebung ist die steuerliche Überschussrechnung der teilnehmenden Praxen. Der aktuelle Jahresbericht umfasst die Berichtsjahre 2020 bis 2023 und erschien im April 2026. Teilnehmende Praxen erhalten einen individuellen Praxisbericht mit Fachgruppenvergleich.
Die Kostenstrukturstatistik des Statistischen Bundesamts ergänzt das ZiPP. Destatis erhebt die Kostenstruktur bei Arzt- und Zahnarztpraxen seit dem Berichtsjahr 2021 jährlich. Aktuell liegen die Ergebnisse für das Berichtsjahr 2024 vor. Destatis weist den sogenannten Reinertrag aus. Nach Destatis ist der Reinertrag nicht mit dem Einkommen der Ärzte gleichzusetzen. Er berücksichtigt unter anderem keine privaten Aufwendungen für Alters- und Krankenversicherung und keine Beiträge zu Versorgungseinrichtungen.
Grenzen des Vergleichs: Fachrichtung, Praxisform (EP, BAG, MVZ), Region
Benchmarks liefern Orientierung, keine Zielwerte. Drei Faktoren begrenzen die Vergleichbarkeit:
- Fachrichtung: Geräteintensive Fächer wie Radiologie oder Augenheilkunde haben eine grundlegend andere Kostenstruktur als konservativ tätige Hausarztpraxen.
- Praxisform: Einzelpraxis (EP), BAG und MVZ unterscheiden sich in Bezugsgrößen. Destatis weist den Reinertrag primär je Praxis aus. Ergänzende Werte je Praxisinhaber und je Arzt enthält eine gesonderte Tabelle des Statistischen Berichts. Eine BAG mit vier Inhabern lässt sich deshalb nur mit einer Einzelpraxis vergleichen, wenn Sie dieselbe Bezugsgröße verwenden.
- Region: Mieten, Personalkosten und Privatanteil variieren stark zwischen Ballungsraum und ländlicher Region.
Vergleichen Sie deshalb Quoten statt absoluter Beträge. Rechnen Sie bei Mehrbehandlerpraxen auf den einzelnen Inhaber oder das Arzt-VZÄ herunter.
Investitionsentscheidungen mit Kennzahlen absichern
Investitionen binden Kapital über Jahre und verändern die Kostenstruktur dauerhaft. Ein Ultraschallgerät, ein digitales Röntgensystem oder eine neue Praxis-IT beeinflussen Abschreibungen, Liquidität und Kapitaldienst gleichzeitig. Mit den Daten aus dem Praxiscontrolling prüfen Sie solche Entscheidungen vor der Unterschrift, statt sie nachträglich zu rechtfertigen.
Amortisationsrechnung für Medizingeräte
Die Amortisationsrechnung ermittelt, nach welcher Zeit die Mehreinnahmen eines Geräts die Anschaffungskosten decken. Sie benötigen dafür vier Eingangsgrößen:
- Anschaffungs- und Installationskosten
- Laufende Kosten: Wartung, Verbrauchsmaterial, Software-Lizenzen, Schulung
- Erwartete Leistungsmenge je Quartal, getrennt nach GKV und PKV
- Vergütung je Leistung nach EBM bzw. GOÄ
Bei GKV-Leistungen prüfen Sie, ob die zusätzliche Menge innerhalb Ihres Budgets vergütet wird. Eine Leistung, die das Budget überschreitet, wird je nach Honorarverteilungsmaßstab Ihrer KV nur abgestaffelt vergütet. Die Amortisation verlängert sich dann entsprechend. Ab 2027 unterliegen auch bisher extrabudgetäre Leistungen weitgehend dieser Mengenbegrenzung. Zum 1. Juli 2027 sinkt zudem der technische Leistungsanteil im EBM für Leistungen bestimmter Fachgruppen. Rechnen Sie geräteabhängige GKV-Leistungen deshalb mit den künftigen Bewertungen.
Tabelle: Kauf vs. Leasing vs. Finanzierung – Wirkung auf Kennzahlen
| Kennzahl | Kauf (Eigenkapital) | Leasing | Kreditfinanzierung |
|---|---|---|---|
| Liquidität bei Anschaffung | stark belastet | kaum belastet | kaum belastet (ggf. Eigenanteil) |
| Laufende Liquiditätsbelastung | keine | Leasingrate | Zins und Tilgung |
| Praxisüberschuss | über Abschreibungen verteilt gemindert | durch Leasingraten als Betriebsausgabe gemindert | durch Abschreibungen und Zinsen gemindert |
| Kapitaldienstfähigkeit | unverändert | Leasingrate wird von Banken als Belastung gewertet | Zins und Tilgung erhöhen den Kapitaldienst |
| Eigentum am Gerät | ja | nein (Option je nach Vertrag) | ja |
| Flexibilität bei Technologiewechsel | gering | hoch | gering |
Welche Variante wirtschaftlich günstiger ist, hängt von Zinsniveau, Nutzungsdauer und Ihrer steuerlichen Situation ab. Die konkrete Bewertung sollten Sie mit Ihrem Steuerberater abstimmen.
Auswirkungen auf Liquidität und Kapitaldienst
Jede Investition verändert die Liquiditätsplanung der folgenden Jahre. Simulieren Sie vor der Entscheidung zwei Szenarien: den Plan-Fall mit erwarteter Leistungsmenge und einen vorsichtigen Fall mit deutlich geringerer Auslastung. Bleibt die Liquiditätsreserve auch im vorsichtigen Fall stabil, ist die Investition tragfähig.
Berücksichtigen Sie dabei die zeitliche Verschiebung der Einnahmen. GKV-Mehrleistungen fließen erst mit der KV-Restzahlung zu. Leasingraten oder Kreditraten sind dagegen ab dem ersten Monat fällig. In den ersten zwei Quartalen nach der Anschaffung entsteht deshalb häufig eine Liquiditätslücke, die Sie einplanen müssen.
Praxiscontrolling in 5 Schritten aufbauen
Ein funktionierendes Praxiscontrolling entsteht nicht durch Software, sondern durch eine feste Routine. Die folgenden fünf Schritte bauen aufeinander auf. Liegen BWA und PVS-Statistiken bereits vor, setzen Sie den Aufbau in einer Einzelpraxis in wenigen Wochen um.
Schritt 1: Ziele und Kennzahlenset festlegen
Definieren Sie zuerst, was das Praxiscontrolling leisten soll. Typische Ziele sind Ertragssicherung, Kostenkontrolle, Liquiditätssicherung oder die Vorbereitung einer Investition. Jedes Ziel erfordert andere Kennzahlen.
Legen Sie für jede Kennzahl einen Zielwert oder einen Toleranzkorridor fest. Ohne Zielwert lässt sich keine Abweichung erkennen. Orientieren Sie sich an Ihren eigenen Vorjahreswerten und an den Fachgruppenwerten aus dem ZiPP.
Schritt 2: Datenquellen und Verantwortlichkeiten definieren
Ordnen Sie jeder Kennzahl eine Datenquelle und eine verantwortliche Person zu. Die MFA zieht die PVS-Statistik, der Steuerberater liefert die BWA, der Praxisinhaber bewertet. Vereinbaren Sie mit dem Steuerberater feste Liefertermine für die BWA, idealerweise bis zum 15. des Folgemonats.
Klären Sie außerdem, wie Sie die Daten zusammenführen. Eine Tabellenkalkulation genügt für den Einstieg. Wichtig ist eine einheitliche Struktur, die sich jeden Monat gleich befüllen lässt.
Schritt 3: Berichtsrhythmus – monatlich, quartalsweise, jährlich
Der Berichtsrhythmus richtet sich nach der Dynamik der Kennzahl:
- Monatlich: Personalkostenquote, Sachkostenquote, vorläufiger Überschuss, Liquiditätsreserve
- Quartalsweise: Fallwerte GKV/PKV, Fallzahlen, Privatanteil, Abgleich mit dem KV-Honorarbescheid
- Jährlich: Kostendeckungspunkt, Kapitaldienstfähigkeit, Fachgruppenvergleich, Planung für das Folgejahr
Blocken Sie für jeden Termin feste Zeit im Kalender. Ein monatlicher Controlling-Termin von 30 bis 60 Minuten reicht in den meisten Einzelpraxen aus.
Schritt 4: Soll-Ist-Vergleich und Abweichungsanalyse
Der Soll-Ist-Vergleich stellt die tatsächlichen Werte den Zielwerten gegenüber. Relevant sind nur Abweichungen, die Ihren Toleranzkorridor überschreiten. Kleinere Schwankungen entstehen durch Buchungszeitpunkte oder saisonale Effekte.
Bei einer relevanten Abweichung fragen Sie nach der Ursache, nicht nach dem Symptom. Eine steigende Sachkostenquote kann auf höhere Einkaufspreise, auf mehr Leistungen oder auf sinkende Einnahmen zurückgehen. Erst die Ursache bestimmt die richtige Maßnahme.
Schritt 5: Maßnahmen ableiten und nachhalten
Jede Abweichungsanalyse endet mit einer konkreten Maßnahme, einer verantwortlichen Person und einem Termin. Beispiele: Lieferanten für Verbrauchsmaterial neu verhandeln, Terminplanung für Privatpatienten anpassen, Mahnwesen der Privatliquidation straffen.
Prüfen Sie im nächsten Controlling-Termin, ob die Maßnahme umgesetzt ist und wirkt. Ohne diese Nachverfolgung bleibt das Praxiscontrolling eine reine Berichtsfunktion.
Checkliste: Controlling-Routine für die Praxis
- [ ] Kennzahlenset mit 5 bis 15 Kennzahlen definiert
- [ ] Zielwerte und Toleranzkorridore je Kennzahl festgelegt
- [ ] Datenquelle und Verantwortlichen je Kennzahl zugeordnet
- [ ] Liefertermin für die BWA mit dem Steuerberater vereinbart
- [ ] Monatlicher Controlling-Termin im Kalender fixiert
- [ ] Quartalsweiser Abgleich mit dem KV-Honorarbescheid eingeplant
- [ ] Vorlage für den Soll-Ist-Vergleich erstellt
- [ ] Maßnahmenliste mit Verantwortlichen und Terminen eingerichtet
- [ ] Jährlicher Fachgruppenvergleich (ZiPP) terminiert
Software und externe Unterstützung im Praxiscontrolling
Die Wahl der Werkzeuge entscheidet über den laufenden Aufwand im Praxiscontrolling. Wer Daten aus BWA und PVS manuell in eine Tabelle überträgt, verliert jeden Monat Zeit und riskiert Übertragungsfehler. Automatisierte Lösungen reduzieren diesen Aufwand. Sie unterscheiden sich aber erheblich in der Tiefe der Datenanbindung.
Controlling-Module im PVS vs. separate Auswertungstools
Viele Praxisverwaltungssysteme bieten integrierte Statistik- oder Controlling-Module. Deren Stärke liegt in den Leistungsdaten: Fallzahlen, Ziffernstatistiken und Umsätze je Arzt sind direkt verfügbar. Ihre Schwäche liegt in den Kostendaten, die im PVS meist fehlen.
Separate Auswertungstools oder Business-Intelligence-Lösungen führen Daten aus PVS und Finanzbuchhaltung zusammen. Sie bilden Kennzahlen wie Kosten je Fall oder Deckungsbeiträge je Leistungsbereich ab. Dafür sind sie aufwendiger in der Einrichtung und verursachen zusätzliche Lizenzkosten.
Für Einzelpraxen genügt häufig das PVS-Modul in Kombination mit der BWA. Für BAG und MVZ mit mehreren Standorten oder Fachrichtungen lohnt sich eine separate Lösung eher.
Schnittstellen prüfen: Export/Import vs. bidirektionale Integration (z. B. DATEV)
Softwareanbieter verwenden den Begriff „Integration“ unterschiedlich. Prüfen Sie vor dem Kauf genau, welche Form der Anbindung vorliegt:
- Export/Import: Die Daten werden als Datei aus einem System exportiert und manuell in das andere importiert. Das spart Abtippen, erfordert aber regelmäßige Handarbeit.
- Einseitige Schnittstelle: Ein System liest Daten automatisiert aus dem anderen, schreibt aber nichts zurück.
- Bidirektionale Integration: Beide Systeme lesen und schreiben Daten automatisiert. Änderungen in einem System erscheinen ohne Zutun im anderen.
Fragen Sie den Anbieter konkret, welche Daten in welche Richtung und in welchem Rhythmus übertragen werden. Lassen Sie sich die Anbindung zwischen Praxissoftware und Finanzbuchhaltung, etwa über DATEV, vor Vertragsabschluss demonstrieren.
Rolle von Steuerberater und Praxisberater
Der Steuerberater liefert die Finanzdaten und kann die BWA um branchenspezifische Auswertungen ergänzen. Einige auf Heilberufe spezialisierte Kanzleien bieten zusätzlich Fachgruppenvergleiche und kommentierte Quartalsberichte an.
Ein Praxisberater setzt früher an. Er unterstützt beim Aufbau des Kennzahlensystems, bei der Prozessanalyse und bei strategischen Entscheidungen wie Erweiterung oder Kooperation. Seine Leistung ist meist projektbezogen.
Externe Unterstützung lohnt sich vor allem beim Aufbau des Systems und vor großen Entscheidungen. Den laufenden Betrieb sollte die Praxis selbst tragen, damit das Controlling nicht von externen Terminen abhängt.
Besonderheiten im Praxiscontrolling für Zahnarztpraxen
Das Praxiscontrolling in Zahnarztpraxen folgt denselben Grundprinzipien, weicht aber in Abrechnungssystematik und Kostenstruktur deutlich ab. Der hohe Anteil privater Zuzahlungen, der Laborbereich und die Planbarkeit über Heil- und Kostenpläne erfordern eigene Kennzahlen. Benchmark-Daten für Zahnarztpraxen liefert neben Destatis vor allem die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV).
Abrechnung nach BEMA und GOZ, Eigenlaboranteil
Zahnärzte rechnen GKV-Leistungen nach dem Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen (BEMA) ab. Privatleistungen rechnen sie nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) ab. Beim Zahnersatz kombinieren sich beide Systeme: Die Krankenkasse zahlt einen Festzuschuss, der Patient trägt den Eigenanteil. Für das Controlling bedeutet das, Kassen- und Privatumsätze im selben Behandlungsfall sauber zu trennen.
Praxen mit Eigenlabor erzielen zusätzliche Erlöse aus zahntechnischen Leistungen. Das Eigenlabor bindet aber Personal, Geräte und Fläche. Ob es wirtschaftlich arbeitet, zeigt nur eine getrennte Kostenstellenrechnung für den Laborbereich.
Zahnarztspezifische Kennzahlen: Umsatz je Behandlungsstunde, Laborquote
Der Umsatz je Behandlungsstunde ist in Zahnarztpraxen aussagekräftiger als der Fallwert. Behandlungen unterscheiden sich stark in der Dauer, und die Behandlungszeit am Stuhl ist die eigentliche Engpassressource.
Die Laborquote setzt die Laborkosten (Fremd- und Eigenlabor) ins Verhältnis zum Gesamtumsatz. Eine steigende Laborquote bei gleichbleibenden Leistungen deutet auf höhere Laborpreise oder einen veränderten Versorgungsmix hin.
Ergänzend nutzen viele Zahnarztpraxen die HKP-Umsetzungsquote: den Anteil der erstellten Heil- und Kostenpläne, die Patienten tatsächlich annehmen. Diese Kennzahl zeigt direkt, wie viel geplanter Umsatz verloren geht.
FAQ: Häufige Fragen zum Praxiscontrolling
Ab welcher Praxisgröße lohnt sich ein systematisches Praxiscontrolling?
Ein systematisches Praxiscontrolling lohnt sich bereits in der Einzelpraxis. Der Aufwand skaliert mit der Komplexität: Eine Einzelpraxis kommt mit fünf Kennzahlen und einem monatlichen Termin aus. Spätestens bei angestellten Ärzten, mehreren Standorten oder geplanten Großinvestitionen wird ein strukturiertes Controlling unverzichtbar. Dann reicht der Blick auf die BWA nicht mehr, um Produktivität und Ergebnis einzelner Bereiche zu steuern.
Welche Controlling-Aufgaben können Sie an MFA oder Praxismanager delegieren?
Delegierbar sind Datenerhebung und Aufbereitung: PVS-Statistiken ziehen, BWA-Werte übertragen, den Soll-Ist-Vergleich vorbereiten und offene Posten der Privatliquidation überwachen. Eine MFA mit Fortbildung im Praxismanagement übernimmt diese Aufgaben in der Regel zuverlässig. Bewertung und Entscheidung bleiben beim Praxisinhaber. Maßnahmen wie Personalplanung oder Investitionen berühren die unternehmerische Verantwortung direkt.
Welche Kennzahlen verlangen Banken bei einer Praxisfinanzierung?
Banken prüfen vor allem die Kapitaldienstfähigkeit: Reicht der Überschuss nach privaten Entnahmen und Steuern für Zins und Tilgung? Dafür verlangen sie in der Regel die Gewinnermittlungen der letzten Jahre, eine aktuelle BWA mit Summen- und Saldenliste sowie die Steuerbescheide. Bei größeren Vorhaben kommen eine Liquiditätsplanung und ein Investitionsplan hinzu. Wer ein laufendes Praxiscontrolling betreibt, hat diese Unterlagen ohne Zusatzaufwand verfügbar.
